Antwort auf die mündliche Anfrage: Was tut die Landesregierung, um Hausbesitzer im Moor bei der Sicherung der Gebäudestandfestigkeit zu unterstützen?
Hannover. Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Björn Thümler (CDU) zur Gebäudestandfestigkeit geantwortet.
Der Abgeordnete Björn Thümler (CDU) hatte gefragt:
Was tut die Landesregierung, um Hausbesitzer im Moor bei der Sicherung der Gebäudestandfestigkeit zu unterstützen?
In der Nordwest-Zeitung vom 29. April 2013 ist dargestellt, dass Gebäude in Moorgebieten einer Pfahlgründung bedürfen, damit ihre Standsicherheit gewährleistet ist. Diese besteht bei älteren Gebäuden aus Holzpfählen, welche bei Abfall des Grundwasserspiegels vermodern können. Dadurch wird die Standsicherheit des Gebäudes gefährdet. Die dann anfallenden Sanierungskosten für den Hausbesitzer sind immens und lassen sich nicht durch eine Versicherung abdecken.
Ich frage die Landesregierung:
1. Bei wie vielen Wohngebäuden in Moorgebieten in Niedersachsen ist die Standfestigkeit bedroht?
2. Wie steht die Landesregierung zu der Forderung vieler Betroffener nach Einrichtung eines Beihilfefonds, und kann die Landesregierung die Kosten eines solchen Fonds abschätzen?
3. Wie steht die Landesregierung zu der Forderung vieler Betroffener nach der Bereitstellung von zinsverbilligten Darlehen, etwa über die KfW-Bank?
Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:
Die Standsicherheit baulicher Anlagen ist von den Eigentümern und Eigentümerinnen im Rahmen der Eigenverantwortung dauerhaft selbst zu gewährleisten. Die Instandhaltung baulicher Anlagen ist verfahrensfrei. Eine Beteiligung der Bauaufsichtsbehörden erfolgt nur anlassbezogen durch die Eigentümer und Eigentümerinnen, wenn genehmigungspflichtige Baumaßnahmen erforderlich werden. Daher haben die Bauaufsichtsbehörden keinen Überblick darüber, bei wie vielen Wohngebäuden in Moorgebieten die Standsicherheit gefährdet ist oder sein könnte.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1:
Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.
Zu 2 und 3:
Die Einrichtung eines Beihilfefonds oder die Bereitstellung von Mitteln zur Zinsverbilligung von Darlehen sind nicht beabsichtigt. Die Förderprogramme der KfW enthalten keine entsprechenden Voraussetzungen für die Bereitstellung von zinsverbilligten Darlehen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
21.06.2013
Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger