Antwort auf die mündliche Anfrage: Finanzierung der Ausbildungsförderung in der Altenpflege
Hannover. Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Astrid Vockert, Jens Nacke und Kai Seefried (CDU) geantwortet.
Die Abgeordneten Schwarz, Ansmann, Brunotte, Glosemeyer, Pantazis, Schröder-Ehlers, Schröder-Köpf und Wernstedt (SPD) hatten gefragt:
Finanzierung der Ausbildungsförderung in der Altenpflege: Hat die ehemalige Landesregierung zu wenig Mittel eingeplant?
Nach aktuellen Hinweisen ist die Finanzierung der Zuschüsse zu den Ausbildungsverhältnissen in der Altenpflege für das laufende Förderhalbjahr ab Februar 2013 nicht sichergestellt. In einer Pressemitteilung der CDU-Fraktion vom 15. Mai 2013 vermutet Herr Hilbers als Ursache dafür, „dass der Mittelansatz (für die Förderung der Altenpflegeausbildung) im Doppelhaushalt für das Jahr 2013 zu niedrig angesetzt war". Entsprechende Vermutungen und Anfragen der damaligen Opposition sind immer von der früheren Sozialministerin Frau Özkan mit dem Hinweis zurückgewiesen worden, dass die Oppositionsfraktionen die Altenpflege schlechtreden würde.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie viele Anträge auf Ausbildungsplatzförderung sind für das laufende Halbjahr bzw. ab Februar 2013 gestellt worden?
2. Sind die dafür bereitgestellten Haushaltsmittel bereits erschöpft und, wenn ja, in welcher Höhe und aufgrund welcher Ursachen?
3. Welche Schwerpunkte setzt die Landesregierung künftig bei der Förderung der Altenpflegeausbildung?
Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:
Die Titelgruppe 70/71 in Kapitel 0536 ist für das Haushaltsjahr 2013 ausgestattet mit 6,5 Millionen Euro. Damit werden finanziert: 1. die Förderung der Ausbildungsplätze in der Altenpflege, 2. die Schulgeldförderung und 3. die Förderung des dritten Umschulungsjahres in der Altenpflege. Die in dieser Titelgruppe veranschlagten Ansätze sind gegenseitig deckungsfähig. Zusätzlich stehen der neuen Landesregierung einmalig in 2013 460.000 Euro aus Toto-Lotto-Mitteln für die Schulgeldförderung zur Verfügung. Die Gesamtsumme der zur Verfügung stehenden Fördermittel für das Haushaltsjahr 2013 beträgt somit 6.960.000 Euro.
In der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege (Erl. d. MS v. 15.06.2010, Nds. MBl. Nr. 25, geändert durch Erl. d. MS v. 01.08.2011, Nds. MBl. Nr. 30 sowie Erl. d. MS v. 22.06.2012, Nds. MBl. Nr. 24) ist sowohl die Ausbildungsplatz- als auch die Schulgeldförderung geregelt. Die Ausbildungsplatzförderung erfolgt zum Einen für Ausbildungsverhältnisse im stationären Bereich, wenn die Einrichtung sich überdurchschnittlich bei der Ausbildung engagiert, das heißt oberhalb des Schlüssels von einem Ausbildungsverhältnis je 20 Pflegeplätze ausbildet. Zum Anderen erfolgt die Förderung für Ausbildungsverhältnisse im ambulanten Bereich. In beiden Fällen beträgt der monatliche Zuschuss pro Ausbildungsverhältnis 85 Euro. Insgesamt stellt die Förderung keine Kostenbezuschussung dar, sondern hat vielmehr den Charakter einer Anerkennungsprämie für Träger von Pflegeeinrichtungen, die sich im Bereich der Ausbildung besonders engagieren.
Daneben erfolgt über dieselbe Richtlinie die Schulgeldförderung. Diese Zuwendung erreicht im Ergebnis Schülerinnen und Schüler an Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft, die in der Regel bislang ein Schulgeld in unterschiedlicher Höhe – abhängig vom jeweiligen Schulträger – entrichten mussten. Die Höhe der Schulgeldförderung ist in der Vergangenheit seit In-Kraft-Treten der Richtlinie von ursprünglich 50 Euro sukzessive auf 200 Euro mit Wirkung ab dem 01.08.2012 erhöht worden. Damit sind nunmehr faktisch alle Schulverhältnisse schulgeldfrei gestellt. Diese Regelung erfolgte unter anderem vor dem Hintergrund, dass die Bereitschaft junger Menschen, den Beruf der Altenpflegerin oder des Altenpflegers zu erlernen, durch die Notwendigkeit einer Schulgeldzahlung gehemmt wird. Zum anderen konnten aber auch die stetig wachsenden Schülerzahlen seit dem Schuljahr 2009/2010 als Effekt dieser Fördermaßnahme gewertet werden. Nicht zuletzt deshalb ist im Rahmen der Verhandlungen zum Pflegepakt vom Landespflegeausschuss am 07.11.2011 beschlossen worden, dass die für die Richtlinie hinterlegten Haushaltsmittel vorrangig für die Schulgeldförderung eingesetzt werden sollen.
Die Entwicklung der Zahlen der Schülerinnen und Schüler stellt sich seit Beginn der Förderung mit dem Schuljahr 2009/2010 wie folgt dar:
2009 |
5.057 |
2010 |
5.636 |
2011 |
6.247 |
2012 |
6.582 |
Sie ist jedoch bei den Haushaltsplanungen für den Doppelhaushalt 2012/2013 von der alten Landesregierung in diesem Umfang nicht in den Haushalt 2013 eingestellt worden. Der Fehlbedarf in 2013 beträgt nach derzeitigem Stand mindestens 2,2 Mio. Euro. Daher ist den Antragstellerinnen und Antragstellern für die Ausbildungsplatzförderung mit Schreiben des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie Ende April 2013 bzw. Anfang Mai 2013 mitgeteilt worden, dass die aufgrund dieser Fehlplanung seitens der alten Landesregierung entstandene Deckungslücke zwar insoweit geschlossen werden konnte, als dass die bereits gestellten Anträge für den Zeitraum August 2012 bis Januar 2013 noch positiv beschieden werden können; jedoch ist den Antragstellerinnen und Antragstellern ferner mitgeteilt worden, dass „mit großer Wahrscheinlichkeit Anträge auf Ausbildungsplatzförderung für das laufende Förderhalbjahr ab Februar 2013 nicht mehr möglich sein werden“.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Für das laufende Halbjahr vom 01.02.2013 bis 31.07.2013 ist bislang kein Antrag gestellt worden. Gemäß Ziffer 6.5 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege ist der Antrag spätestens zwei Monate nach Ablauf des Förderhalbjahres zu stellen. Der Antragszeitraum für das laufende Halbjahr beginnt mithin am 01.08.2013 und endet am 30.09.2013. Erst dann kann eine Aussage über die Anzahl der Anträge für das laufende Halbjahr getroffen werden.
Für das Förderhalbjahr 01.08.2012 bis 31.01.2013 haben insgesamt 565 Antragstellerinnen und Antragsteller die Ausbildungsplatzförderung beantragt. Davon wurden bis zum 15.05.2013 insgesamt 83 Anträge, mit denen die 50 Euro-Förderung[1] geltend gemacht wurde, abgelehnt.
Zu 2.:
Durch die derzeit laufende Bewilligung der Anträge für das Förderhalbjahr 01.08.2012 bis 31.01.2013 sind die Haushaltsmittel noch nicht ausgeschöpft. Es ist jedoch bereits heute absehbar, dass die derzeit für 2013 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel aller Voraussicht nach nicht ausreichen werden, um auch die im August 2013 und September 2013 zu erwartenden Förderanträge sowie die Kosten des dritten Umschulungsjahres vollständig zu bedienen. In welcher Höhe prognostisch im Jahre 2013 Fördermittel zur vollständigen Bedienung aller Fördermaßnahmen erforderlich sein werden, ist jedoch zurzeit noch nicht genau abzuschätzen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
Zu 3.:
Zentrale pflegepolitische Schwerpunkte der Landesregierung sind unter anderem die Steigerung der Attraktivität der Altenpflegeausbildung und der Ausbildungsbereitschaft der Betriebe. Eine entsprechende Schwerpunktsetzung zur gesetzlichen Absicherung der Schulgeldfreiheit in der Altenpflegeausbildung und zur Wiedereinführung der Altenpflegeumlage geht auch aus der Koalitionsvereinbarung hervor.
[1] Die 50 Euro-Förderung wurde bereits zum 01.08.2012 eingestellt, was den Empfängern rechtzeitig mitgeteilt wurde. Die entsprechende Richtlinienänderung (Erl. d. MS v. 22.06.2012) wurde im MBl. Nr. 24 v. 18.07.2012 bekanntgegeben.
30.05.2013
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger