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Antwort auf die mündliche Anfrage: Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention

Hannover. Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Gudrun Pieper (CDU) geantwortet.

Die Abgeordnete Gudrun Pieper (CDU) hatte gefragt:

Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention - Was ist konkret zu erwarten?

Laut Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 18. Februar 2013 soll zur unverzüglichen Überarbeitung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Konvention unter Federführung des Sozialministeriums eine Fachkommission mit den Betroffenen und den Verbänden eingerichtet werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Verhältnis wird die Fachkommission zu dem Landesbeirat gemäß § 12 NBGG stehen, und wer wird ihr angehören?

2. Wie sieht der konkrete Zeitplan bis zur Verabschiedung des Aktionsplans aus, und wann ist die Verabschiedung nunmehr vorgesehen?

3. Zu welchen Bereichen und mit welchen Inhalten sind Zielvereinbarungen durch die angekündigte Novellierung des NBGG vorgesehen oder angedacht?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die in diesem Zusammenhang zu verwirklichende Inklusion hat für die Landesregierung einen hohen Stellenwert. Entsprechend der Koalitionsvereinbarung wird eine Fachkommission eingerichtet, die den lediglich im Status einer Entwurfsfassung vorliegenden Aktionsplan der Landesregierung der letzten Wahlperiode grundlegend überarbeiten wird. Die Auftaktveranstaltung der Fachkommission findet am 13.06.2013 statt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Die in der Vorbemerkung beschriebene Aufgabe der Fachkommission macht deutlich, dass es sich um einen inhaltlich und zeitlich begrenzten Auftrag handelt, der für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder mit einem beachtlichen Arbeitsaufwand verbunden sein wird. Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen wird die Fachkommission leiten.

Bei dem Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen handelt es sich nach § 12 Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) um ein Gremium unter Vorsitz des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, das jeweils für die gesamte Dauer einer Wahlperiode des Landtages einzurichten ist und die oder den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen bei der Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen unterstützt. Auch die Mitglieder des Landesbeirates nehmen ihre Aufgabe ehrenamtlich wahr. Die oder der Landesbeauftragte wiederum ist nach § 10 Abs. 1 NBGG in der Wahrnehmung des Amtes unabhängig.

Fachkommission und Landesbeirat werden im Hinblick auf die unterschiedlichen Aufgabenstellungen getrennt voneinander arbeiten. Der gegebenenfalls erforderliche Informationsaustausch zwischen den beiden Gremien wird insbesondere über den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten sein.

Zu 2.:

Die Fachkommission wird sich nach ihrer konstituierenden Sitzung über einen Arbeits- und Ablaufplan verständigen. Diese Absprache bleibt abzuwarten.

Zu 3.:

Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des NBGG wird derzeit erarbeitet. Entsprechend der bereits erwähnten Koalitionsvereinbarung wird er eine Regelung über die Schließung von Zielvereinbarungen enthalten. Dabei wird zu berücksichtigen sein, dass mit dem NBGG das Ziel verfolgt wird, Barrieren abzubauen, die Menschen mit Behinderungen an einer gleichen Teilhabe hindern.

Zielvereinbarungen können vor dem Hintergrund dieser Zielsetzung dazu beitragen, die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.

30.05.2013

Presse

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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