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„Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes“

Rede des Niedersächsischen Sozialministers Dr. Andreas Philippi


Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 13.03.2024, TOP 5


– Es gilt das gesprochene Wort –

„Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet. Das war die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland auf dem Fundament des Grundgesetzes.

Die Inhalte der Artikel wurden vom Parlamentarischen Rat formuliert. Ihm gehörten neben den 66 Männern damals auch – oder nur! - 4 Frauen an. Den vier Müttern des Grundgesetzes ist es zu verdanken, dass in Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes die klare Formulierung „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ aufgenommen wurde.

In diesem Jahr feiern wir das 75. Jubiläum der Verkündung des Grundgesetzes. Seitdem hat der Gesetzgeber die Formulierung des Artikels 3 Abs. 2 des Grundgesetzes immer wieder konkretisiert und vieles ist auch schon geschafft. Aber wirkliche und vollständige Gleichstellung gibt es auch heute nur auf dem Papier.

Unsere Gesellschaft unterliegt einem ständigen Wandel. Und wir können uns nur positiv weiterentwickeln, wenn die tatsächliche Gleichstellung der Frauen in allen Lebensbereichen ankommt. Doch sie ist noch nicht überall angekommen. Weltweit nicht. In Europa nicht. Und in Niedersachsen auch nicht.

Wir können das aber ändern, indem wir stereotype Rollenmuster aufbrechen und Frauen die gleichberechtigte Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben ermöglichen.

Es geht darum, alle ungleichen Machtverhältnisse, die Frauen an einem gleichberechtigten Leben hindern können, abzubauen. Vieles ist schon auf den Weg gebracht.

Aber gleiche Teilhabe – z. B. in Wirtschaft, Beruf und Politik, gleicher Lohn oder ein Leben ohne Gewalt ist für viele Frauen, auch in Niedersachsen, noch keine Realität. Wir müssen die Themen direkt angehen. Z. B. flexible Arbeitszeitmodelle und familienbewusste Unternehmenskulturen, Schließen von Lohnlücken – das braucht es, um ein Umdenken der Gesellschaft zu erreichen.

Und genau hier beginnt die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen und Landkreisen: Die Einbindung von Gleichstellungsbeauftragten und die Ausstattung ihrer Funktion mit Rechten, Kompetenzen, Mitwirkungs- und Einflussmöglichkeiten ermöglicht es, den Interessen von Frauen – und auch Männern - in ihrem unmittelbaren Lebensbereich Geltung zu verschaffen. So werden wir dem Auftrag unserer Verfassung, tatsächliche Gleichberechtigung herzustellen, gerecht. Das fördert nicht nur die Gleichberechtigung, es stärkt auch unsere Gesellschaft insgesamt.

Und – das wissen Sie alle hier – wir brauchen eine starke Gesellschaft – mit einer starken Demokratie. Besonders in der heutigen Zeit, in der Rechte und Lebensbedingungen auch und besonders von Frauen durch Kriege, durch Umweltzerstörung, durch autoritäre Regime in der ganzen Welt eingeschränkt und missachtet werden.

Die Gleichstellung ist noch nicht vollbracht. Und solange das so ist, ist es viel wichtiger die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten zu stärken und zu unterstützen, als sinnlose Gesetzesentwürfe zu formulieren.

Die populistische Forderung, der Sie sich hier anschließen, ist nach einigen Gerichtsurteilen zu der Problematik „Männer als Gleichstellungsbeauftragte“ längst Schnee von gestern.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.03.2024

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

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