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„Alleingang Bayerns im Bundesrat nicht nachvollziehbar“

Niedersachsen fordert gemeinsames Vorgehen der Länder bei der Abschaffung des begleiteten Trinkens


Auf der 1.056. Sitzung des Bundesrates am heutigen Freitag (11. Juli 2025) hat Bayern einen Entschließungsantrag zur „Änderung des Jugendschutzgesetzes zur Abschaffung des begleiteten Trinkens“ eingebracht.

Dazu äußert sich Niedersachsens Jugend- und Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi wie folgt:

„Der Entschließungsantrag Bayerns zur Abschaffung des begleiteten Trinkens irritiert uns zum jetzigen Zeitpunkt etwas. Die Länder hatten sich erst im Juni auf ein gemeinsames Vorgehen im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz geeinigt.

Klar ist für Niedersachsen: Das Jugendschutzgesetz muss dringend überarbeitet werden, damit das begleitete Trinken seine Legitimation verliert. Ich hätte mir jedoch eine gemeinsame Initiative der Länder in der Gesundheitsministerkonferenz und im Bundesrat gewünscht und keine „Hauruck-Aktion“ der bayerischen Kollegen.

Denn mit einer Gesetzesänderung ist es nicht getan: Wir brauchen zusätzlich geeignete Prävention, die Jugendliche auch tatsächlich erreicht, und eine gesellschaftliche Debatte über die Gefahren des Trinkens – und das bundesweit.

Niedersachsen hat als eines der ersten Länder bereits im vergangenen Jahr deutlich gemacht, dass es ein völlig falsches gesellschaftliches Signal ist, wenn Eltern, ältere Geschwister oder Freunde mit 14-Jährigen in der Öffentlichkeit Bier oder Wein trinken. Alkohol verursacht schwere Gesundheitsschäden, senkt Hemmschwellen ab, befördert riskantes und auch aggressives Verhalten und macht stark abhängig. Je früher der Einstieg beim Trinken erfolgt, desto problematischer das Verhalten als Erwachsener. Der erste Alkoholkonsum findet in Deutschland im Durchschnitt mit 13,8 Jahren statt. Bei den 16- bis 17-Jährigen haben über 90 Prozent schon einmal Alkohol getrunken. Begleitetes Trinken verharmlost Alkoholkonsum und gehört abgeschafft.“

Mittlerweile hat sich auch bereits die Bundesgesundheitsministerin positiv zum Vorstoß der Länder in der Gesundheitsministerkonferenz geäußert.

Hintergrund:

Die Länder hatten sich bereits im Sommer 2024 bei ihrer jährlichen Gesundheitsministerkonferenz (GMK) mit dem Thema befasst. Es wurde vereinbart, vor weiterreichenden Beschlüssen erst eine aktuelle fachliche Stellungnahme als weitere fundierte Grundlage zu beauftragen. Entsprechend ist die Länderarbeitsgruppe Suchthilfe um einen Bericht gebeten werden, der sich mit Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen sowie mit wirkungsvollen Gegenmaßnahmen befasst. Diese Stellungnahme ist kürzlich an die GMK gegangen. Unter anderem wurde in dem Bericht auf „die Abschaffung des sogenannten „Begleiteten Trinkens“ nach § 9 Absatz 2 JuSchG als eine sinnvolle verhältnispräventive Maßnahme“ rekurriert. Ein entsprechender Beschluss der GMK aus Juni 2025 fordert den Bund auf, die entsprechenden Bundesregelungen anzupassen.

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erstellt am:
11.07.2025

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