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„Abschließende Beratung Stärkung deeskalierender Ansätze in der psychiatrischen Behandlung“

Rede des Niedersächsischen Sozialministers Dr. Andreas Philippi


Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 29.01.2025, TOP 13


– Es gilt das gesprochene Wort –

„In der psychiatrischen Versorgung gilt immer das oberste Prinzip des Schutzes vor Selbst- und Fremdgefährdung.

Aktuell ist das Thema Fremdgefährdung auf Grund der schrecklichen Tat eines psychisch kranken Menschen in Aschaffenburg natürlich besonders in den Fokus gerückt. Natürlich wirft auch dieser Fall die berechtigte Frage auf, was wir noch tun müssen, um andere vor solchen Gewalttaten zu schützen.

Zugleich sind wir verpflichtet, psychisch kranken Menschen, von denen keine vergleichbare Gefahr ausgeht, die bestmögliche gesundheitliche Versorgung zukommen zu lassen. Dabei sind selbstverständlich auch menschenrechtliche Aspekte der Unterbringung und Behandlung psychisch kranker Menschen zu berücksichtigen.

Niedersachsen ist im Bundesvergleich gut aufgestellt, was die Kontrolle von Grundrechtseingriffen und Deeskalation im Rahmen der Versorgung von Menschen mit psychischen Krankheiten betrifft:

  • Seit Jahrzehnten verfügen wir schon über Besuchskommissionen.
    Sie kennen diese aus den jährlichen Berichten des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung an den Landtag.
  • Unsere Besuchskommissionen besuchen regelmäßig alle Einrichtungen im Land, in denen Menschen mit psychischen Erkrankungen untergebracht sind. Die Besuchskommissionen achten dabei explizit auf den Schutz der Grundrechte.
  • Wir sind bislang das einzige Bundesland, das alle Einrichtungen aufsucht. Besuchskommissionen in anderen Ländern suchen nur Einrichtungen auf, die nach Landesrecht unterbringen.
  • Wir waren eines der ersten Länder, die in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts ein Psychiatrie Gesetz eingeführt haben, das Niedersächsische Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke, kurz NPsychKG.

Gegenwärtig novelliert mein Ministerium dieses Gesetz, um es den Anforderungen eines modernen Gesetzes und eines modernen Psychiatrieverständnisses anzupassen.

Im Zuge der Novelle wird auch über Notwendigkeiten und Instrumente zur Steigerung des Schutzes vor Fremdgefährdung zu sprechen sein. Hierzu werden wir uns sehr eng mit MI und MJ abstimmen.

  • Als eines der ersten Länder verfügt Niedersachsen nun seit 5 Jahren über eine Landespsychiatrieberichterstattung. Diesen Sommer werden wir den 3. Landespsychiatriebericht veröffentlichen. Dieser dokumentiert unter anderem die Entwicklung der Grundrechtseingriffe im Rahmen des NPsychKGs. Das ist eine wichtige Basis für die Versorgungssteuerung.

    Wir werden uns – neben den anderen Herausforderungen in diesem Arbeitsfeld – den Forderungen auch dieses Entschließungsantrags annehmen:
  • Der aktuelle Novellierungsprozess des NPsychKG bietet uns die Möglichkeit die Forderungen nach einer Verstetigung der Landespsychiatrieberichterstattung
    und
  • einer Ausweitung der Berichtspflichten auch auf Grundrechtseingriffe nach BGB anzugehen.

    Letzteres ist nicht ganz so einfach, denn das BGB ist bekanntlich Bundes- und nicht Landesrecht.

  • Im Zusammenhang mit der niedersächsischen Krankenhausreform wird gerade ein gänzlich neuer Krankenhausplan aufgestellt. Dieser Krankenhausplan wird auch explizit die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen thematisieren.
    Er soll die Implementierung moderner und das heißt deeskalierender psychiatrischer Krankenhausversorgung unterstützten.

Dieser Entschließungsantrag fällt in eine Zeit, in der in Bezug auf die Rahmenbedingungen der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen auf bundes- wie auf Landesebene viel Bewegung ist. Eine deeskalierende Versorgung kommt in jedem Fall am Ende allen zugute.

Vielen Dank!“


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erstellt am:
29.01.2025

Ansprechpartner/in:
Pressestelle

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