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75 Jahre Tarifvertragsgesetz – Land und DGB wollen Tarifbindung stärken

Mit Ausfertigungsdatum 09.04.1949 ist das Tarifvertragsgesetz (TVG) in Kraft getreten – damit feiert das Fundament für die Tarifautonomie in Deutschland morgen sein 75-jähriges Bestehen. Das Aushandeln von Tarifverträgen zwischen den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen ist ein Kernelement der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik. Insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind Tarifverträge das entscheidende Instrument für gute Beschäftigungsbedingungen in Unternehmen und Betrieben, da sie Regelungen bei Gehältern, Arbeitszeiten und Urlaub oberhalb der gesetzlichen Mindeststandards ermöglichen. Für die Unternehmen bieten Tarifverträge die Vorteile der Planungssicherheit und eines fairen Wettbewerbs.

Zu seinem 75. Geburtstag würdigen Niedersachsens Arbeitsminister, Dr. Andreas Philippi, und der niedersächsische DGB-Vorsitzende, Dr. Mehrdad Payandeh, gemeinsam das TVG und nehmen das Jubiläum zum Anlass, um eine Stärkung der Tarifbindung zu fordern. Unter anderem soll das Tarifvertragsgesetz dafür von der Bundesregierung überarbeitet werden.

Arbeitsminister Philippi: „Herzlichen Glückwunsch zu 75 Jahren Tarifvertragsgesetz! Das Tarifvertragsgesetz sichert seit einem Dreivierteljahrhundert das Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, über Gewerkschaften mit den Arbeitgebervertretungen gute Arbeitsbedingungen auszuhandeln und diese auf möglichst viele Beschäftigte zu übertragen. Noch vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes ist damit eine wichtige Säule der Sozialpartnerschaft in Deutschland geschaffen worden. Das Tarifvertragsgesetz war, ist und bleibt damit auch ein wichtiger Beitrag zu unserem demokratischen Gemeinwesen.

Vor dem Hintergrund der seit Jahren rückläufigen Tarifbindung gibt es beim Tarifvertragsgesetz aber Handlungsbedarf. Mittlerweile ist nur noch jedes zweite

Beschäftigungsverhältnis durch einen Tarifvertrag geregelt. Gute Arbeit für alle Beschäftigten muss aber das Ziel sein. Die Stärkung der Tarifbindung ist deshalb ein zentrales Element des „Masterplans Gute Arbeit“, den wir in Niedersachsen umsetzen. Konkret werden wir eine Bundesratsinitiative zur Reform des Tarifvertragsgesetzes auf den Weg bringen. Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen müssen erleichtert werden, um die Anzahl der Branchentarifverträge bundesweit zu erhöhen. Das Arbeitsministerium entwickelt hierfür derzeit einen konkreten Maßnahmenkatalog und stimmt sich mit anderen Ländern hierzu ab.“

Dr. Mehrdad Payandeh, Vorsitzender des DGB Niedersachsen: „Zu 75 Jahren Tarifvertragsgesetz können wir uns alle gegenseitig gratulieren, denn Tarifverträge lohnen sich für alle. Tarifgebundene Unternehmen sind innovativer, produktiver und dadurch wettbewerbsfähiger und zukunftsfest. Tarifbindung ist vor allem gut für Beschäftigte: Sie verdienen zu Tarifbedingungen im Schnitt zwölf Prozent mehr und haben bessere Arbeitsbedingungen. Davon profitiert der Staat durch höhere Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen. Fakt ist aber auch, dass leider nur noch 52 Prozent der Beschäftigten in Niedersachsen in einem tarifgebundenen Betrieb arbeiten. Die Tarifflucht der Arbeitgeber unterhöhlt die Tarifautonomie und schwächt unseren Wirtschaftsstandort.

Der Geburtstag des Tarifvertragsgesetzes ist deshalb auch ein Tag, an dem wir der Tarifflucht der Arbeitgeber unter dem Motto „Eintreten für die #Tarifwende“ den Kampf ansagen.“

In 13 Paragrafen regelt das Tarifvertragsgesetz die kollektive Aushandlung von Arbeits- und Einkommensbedingungen für Beschäftigte. In Deutschland gibt es aktuell mehr als 87.000 Tarifverträge, im vergangenen Jahr wurden bundesweit rund 7.200 neue Tarifverträge geschlossen. Seit vielen Jahren lässt die Tarifbindung jedoch nach, von rund 80 Prozent im Jahr 1996 ging sie auf 51 Prozent im Jahr 2022 zurück.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.04.2024

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

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