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Gute Arbeitsbedingungen in Niedersachsen


Arbeitsmarktpolitik bedeutet für die Landesregierung, möglichst viele Menschen in auskömmliche Beschäftigungsverhältnisse zu bringen.


So setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass

  • die Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich verbessern,
  • Tarifbindung und Tarifautonomie ihren festen Platz im Arbeits- und Wirtschaftsleben erhalten,
  • die geltenden Regeln zu Mindestentgelten bei der Ausführung öffentlicher Aufträge bestehen bleiben,
  • auch bei grenzüberschreitender Tätigkeit in der Europäischen Union der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort gilt“,
  • Betriebsräte und Mitbestimmung gestärkt werden.

Die für die Umsetzung dieser Ziele geltenden Regelungen des Bundesrechts wird die Landesregierung über den Bundesrat begleiten, während die auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen abzielenden Regelungen im Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz umgesetzt sind.

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