Bekämpfung des Menschenhandels zum Zwecke der Arbeitsausbeutung
Menschenhandel ist eine schwerwiegende Straftat und wird meist in Form von organisierter Kriminalität ausgeübt. Der Zweck des Menschenhandels ist vielfältig, eine Form ist die Arbeitsausbeutung. Menschen werden unter falschen Versprechungen angeworben oder nach Deutschland verbracht und unter Androhung oder Ausübung von (psychischer) Gewalt, Ausnutzung einer besonderen Hilflosigkeit oder unter sonstigen Repressalien zur Durchführung ausbeuterischer Arbeit gezwungen. Teilweise erfolgt zusätzlich eine Beherbergung unter menschenunwürdigen Bedingungen.
Die Aufdeckung des Menschenhandels zum Zwecke der Arbeitsausbeutung ist häufig schwierig. Die Betroffenen, die meistens aus anderen Ländern stammen, kennen oftmals weder ihre Rechte noch können sie sich in ausreichendem Maße in deutscher Sprache verständigen. Auch werden Betroffene teilweise isoliert, so dass es einer besonderen Aufmerksamkeit von Dritten bedarf, um Fälle von Menschenhandel überhaupt zu erkennen.
Wie kann Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung erkannt werden?
Zum Beispiel…
- bei Kontrollen oder Razzien der Polizei, der Arbeitsschutzbehörden (u.a. Gewerbeaufsicht) oder der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls.
- durch besondere Aufmerksamkeit von Personen, die mit Opfern des Menschenhandels in Kontakt kommen (z.B. Kolleginnen und Kollegen, Nachbarinnen und Nachbarn, Kunden).
- durch die Kontaktaufnahme der Betroffenen zu Beratungsstellen (z.B. Beratungsstellen für mobile Beschäftigte).
Um Opfer des Menschenhandels zum Zwecke der Arbeitsausbeutung wirksam zu unterstützen (z.B. sichere Unterbringung, Hilfe zum Lebensunterhalt, gesundheitliche Maßnahmen, ggf. Aufenthaltsberechtigung, Zeugenschutz), ist eine gute Vernetzung von Behörden und Beratungsstellen notwendig. Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung übernimmt die Koordination der Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels zum Zwecke der Arbeitsausbeutung in Niedersachsen. Für Betroffene und bei Verdachtsfällen bieten zudem die Beratungsstellen für mobile Beschäftigte in Niedersachsen mittlerweile Beratungen und Hilfestellungen an.
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