Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Weiterbildung von Beschäftigten

Berufliche Weiterbildung ist sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen von Vorteil. Die Teilnahme von Beschäftigten an (regelmäßiger) beruflicher Weiterbildung sichert ihre langfristige Beschäftigungsfähigkeit. Ferner können durch eine kontinuierliche Teilnahme an Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen die Fähigkeiten und Kompetenzen der Beschäftigten gesteigert und die wachsenden Anforderungen an den einzelnen Arbeitsplatz bewältigt werden. Vor diesem Hintergrund ist die Qualifizierung von Beschäftigten ein wichtiger Baustein, um den Fachkräftebedarf in Niedersachsen nachhaltig zu sichern. Deshalb unterstützen wir in Niedersachsen im Rahmen der Fachkräfteinitiative die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten mit der "Niedersächsischen Weiterbildungsprämie" und beteiligen uns an der Finanzierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). Darüber hinaus hat der Bund mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) und dem Beschäftigungssicherungsgesetz vor allem die Möglichkeit zur Weiterbildung von Beschäftigten ausgeweitet.

Niedersächsische Weiterbildungsprämie

Mit der „Richtlinie zur Gewährung einer Billigkeitsleistung für eine Weiterbildungsprämie für Industrie- und Fachmeisterinnen und Industrie- und Fachmeister mit Ausnahme des Handwerks“ fördern wir ab dem 1. Juli 2020 ergänzend zur Landes-Meisterprämie für das Handwerk alle weiteren Meisterabschlüsse mit einer Weiterbildungsprämie in Höhe von 1.000 Euro.

Die Niedersächsische Weiterbildungsprämie ist ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung. Insbesondere im Bereich der nicht-akademischen Fach- und Führungskräfte können Qualifizierungsmaßnahmen dabei helfen, Wissenspotenziale in Unternehmen bedarfsgerecht auf- und auszubauen. Die Prämie richtet sich an Absolventinnen und Absolventen, die ihre Meisterprüfung erfolgreich ab dem 1. Juli 2020 ablegen (maßgeblich ist das Datum des Meisterprüfungszeugnisses) sowie ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort seit mindestens sechs Monaten vor der Prüfung in Niedersachsen haben. Die Prämie wird pauschal und einmalig pro Person gewährt.

Zuständig für Beratung, Antragsannahme und Bewilligung der Prämie ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank. Weitere Hinweise und Fördervoraussetzungen der Weiterbildungsprämie finden Sie auf der Internetseite der NBank.


Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Darüber hinaus finanzieren wir zusammen mit dem Bund das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), das sogenannte „Aufstiegs-BAföG". Hierüber fördern wir Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder langjähriger Berufserfahrung, die sich im Rahmen einer beruflichen Aufstiegsfortbildung qualifizieren wollen. Das AFBG erfasst alle Berufsbereiche, unabhängig von der Form der Aufstiegsfortbildung. Dazu gehören z. B. die Fortbildungen zu Erziehern/innen, Meistern/innen, Fachkräften im Sozial- und Gesundheitswesen, Technikern/innen, Fachkaufleuten, Fachwirten/innen oder Betriebswirten/innen.

Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft. Sie umfasst einen Beitrag zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, kann darüber hinaus auch einen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt enthalten und wird als Kombination aus Zuschuss und Darlehen gewährt.

Seit dem 01.08.2020 gibt es aufgrund der 4. AFBG-Novelle deutliche Verbesserungen der Förderleistungen sowie insgesamt erweiterte Fördermöglichkeiten. Hierfür stehen in Niedersachsen im Jahr 2024 rd. 121 Mio. Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen zum AFBG finden Sie auf den Internetseiten der NBank sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Anträge auf Förderung nach dem AFBG sind bei der NBank zu stellen, sofern Sie Ihren ersten Wohnsitz in Niedersachsen haben. Wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen oder Hilfestellung bei der Antragstellung benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die NBank.


Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Bundesmitteln (Qualifizierungschancengesetz / Beschäftigungssicherungsgesetz)

Durch das stetige Fortschreiten der Digitalisierung verändern sich zunehmend die Anforderungen an Beschäftigte. Mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) des Bundes sind die Fördermöglichkeiten von Beschäftigten deutlich ausgeweitet worden. Beschäftigte erhalten künftig, auch unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, grundsätzlich Zugang zur Weiterbildungsförderung, wenn als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf besteht oder die Arbeitsplätze in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind.

Zudem wird die Weiterbildungsberatung bei der Bundesagentur für Arbeit, die vor dem Hintergrund des digitalen und demographischen Strukturwandels eine wichtige Rolle spielt, laufend ausgebaut: Mit dem QCG kann sie Beschäftigte und deren Arbeitgeber noch umfangreicher bei Qualifizierungsmaßnahmen finanziell unterstützen und mit ihrer Arbeitsmarkt- und Weiterbildungsberatung begleiten. Außerdem beteiligt sich die Bundesagentur für Arbeit an den Lohnfortzahlungen für diejenigen, die sich für eine Weiterbildung entscheiden.

Außerdem wird durch das Beschäftigungssicherungsgesetz die Förderung für die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten während Kurzarbeit seit 2021 neu geregelt. Ziel der Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit ist es, Zeiten der Kurzarbeit für notwendige Qualifizierungen der Beschäftigten zu nutzen.

Weitere Informationen zum QCG finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit.

Newsletter "Berufliche Qualifizierung in Niedersachsen"

Informationen zu aktuellen Themen der beruflichen Qualifizierung in Niedersachsen erhalten Sie in unserem regelmäßig erscheinenden Newsletter.
Tragen Sie sich in unsere Abonnentenliste ein, wenn Sie diesen Newsletter künftig per E-Mail erhalten möchten.


* Pflichtfeld
Qualifizierung von Beschäftigten   Bildrechte: Fotolia.com
„mein NOW“ – Nationales Onlineportal für berufliche Weiterbildung

weitere Informationen zum Förderprogramm des Landes

weitere Informationen zum "Aufstiegs-BaföG"

weitere Informationen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung

Artikel-Informationen

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln