Sie haben Schulden? So erhalten Sie Hilfe!
In Niedersachsen besteht ein flächendeckendes Netz an Insolvenzberatungsstellen. mehr
In Niedersachsen besteht ein flächendeckendes Netz an Insolvenzberatungsstellen. mehr
Die am 01.01.1999 in Kraft getretene Insolvenzordnung (InsO) regelt u. a. das Verbraucher-Insolvenzverfahren. Es räumt der außergerichtlichen Schuldenbereinigung zwischen Schuldnern und Gläubigern den Vorrang ein. Voraussetzung für die Eröffnung des gerichtlichen Verfahrens ist die Vorlage einer vo mehr
Die wenigsten der Überschuldeten haben sich mutwillig übernommen, die meisten von ihnen sind auf Grund unglücklicher Lebensumstände in die Lage gekommen, den Forderungen ihrer Gläubiger nicht mehr nachkommen zu können. mehr
In einer Überschuldungssituation können Sie sich mit der Bitte um professionellen Rat und Unterstützung an eine Schuldnerberatungsstelle wenden. mehr
Schuldnerberatung in Niedersachsen
Die Schuldnerberatung in Niedersachsen untergliedert sich in eine Insolvenzberatung, die auf einer gesetzlichen Grundlage vom Land gefördert wird, und eine soziale Schuldnerberatung, die von den Kommunen vorgehalten wird. Zu dieser sozialen Schuldnerberatung leistet das Land Niedersachsen einen freiwilligen Finanzierungsbeitrag. Soziale Schuldnerberatung dient dem Ziel, einer Überschuldung entgegen zu wirken und ein Insolvenzverfahren abzuwenden.