Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen - Petra Wontorra
Das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) ist am 01.01.2008 in Kraft getreten. In diesem Gesetz ist das Amt der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen verankert. Die letzte Änderung des NBGG erfolgte zum 25.10.2018.
Seit dem 01.01.2015 ist Petra Wontorra die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen. Zugeordnet sind die Landesbeauftragte und ihr Arbeitsstab dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Die Beauftragte berät die Landesregierung in allen Fragen zum Thema Inklusion, Teilhabe sowie Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Zudem ist sie von allen Niedersächsischen Ministerien und der Niedersächsischen Staatskanzlei in Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen Vorhaben zu beteiligen, wenn diese die Zielsetzung des NBGG betreffen.
Der wesentliche Ziele des NBGG sind, darauf hinzuwirken, dass
- Benachteiligungen für Menschen mit Behinderungen beseitigt und verhindert werden,
- gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährleistet und
- selbstbestimmte Lebensführung für Menschen mit Behinderungen ermöglicht wird.
Im § 11 des NBGG sind die Aufgaben der Landesbeauftragten dargestellt:
(1) Aufgabe der oder des Landesbeauftragten ist es, darauf hinzuwirken, dass die Ziele des Gesetzes verwirklicht werden und die öffentlichen Stellen die Verpflichtungen nach den §§ 3, 4 und 6 bis 9 erfüllen.
(2) Die Ministerien und die Staatskanzlei beteiligen die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten bei den Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben, soweit diese die Zielsetzung dieses Gesetzes betreffen.
(3) Die öffentlichen Stellen sind mit Ausnahme der kommunalen Gebietskörperschaften verpflichtet, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten bei der Erfüllung der Aufgabe zu unterstützen, insbesondere Auskünfte zu erteilen und Einsicht in Unterlagen zu gewähren, soweit dies zur sachgerechten Aufgabenwahrnehmung erforderlich und im Rahmen der Gesetze zulässig ist. 2Die Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten bleiben unberührt.
Des Weiteren achtet die Beauftragte darauf, dass die öffentlichen Stellen die gesetzlichen Verpflichtungen, wie
- gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern (§ 3 NBGG),
- Benachteiligungsverbot (§ 4 NBGG),
- Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und Kommunikationshilfen (§ 6 NBGG),
- Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr (§ 7 NBGG),
- Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken (§ 8 NBGG) sowie
- Besondere Regelungen für Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen (§ 9 NBGG),
erfüllen.
Bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen wird eine Schlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten nach den Absätzen 2 und 3, die für das Durchsetzungsverfahren im Sinne des Artikels 9 der Richtlinie (EU) 2016/2102 zuständig ist, eingerichtet. Sie wird mit neutralen schlichtenden Personen besetzt und hat eine Geschäftsstelle. (§ 9 d NBGG) https://www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de/DE/Schlichtungsstelle/schlichtungsstelle_node.html
Petra Wontorra ist als Landesbeauftragte vorsitzendes Mitglied im Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen (§ 12 NBGG) und beruft die weiteren 20 Mitglieder.
Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen leitet den Inklusionsrat von Menschen mit Behinderungen (NIR), dem Zusammenschluss der kommunalen Behindertenbeauftragten und der Vorsitzenden der Behindertenbeiräte. In vielen weiteren Gremien ist die Landesbeauftragte berufenes Mitglied, beispielsweise im Nds. Rat für Nachhaltigkeit (stimmberechtigt), im Nds. Landespsychiatrierat (beratend), im Landespflegerat, im Landespräventionsrat und weiteren.
Außerdem unterbreitet sie Vorschläge, um Inklusion von Menschen mit Behinderungen umzusetzen, die alle Bereiche des Lebens betreffen wie Politik, Bauen und Wohnen, Bildung, Beruf und Arbeit, Verkehr, Freizeit, Sport und Kultur, Familie sowie Gesundheit, Forschung und Wissenschaft.
Grundsätzlich setzt sich die Beauftragte für die Belange von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen ein, beispielsweise
- Sehbehinderungen,
- Mobilitätsbehinderungen,
- Hörbehinderungen,
- Sprachbehinderungen/ Kommunikationsbeeinträchtigungen,
- geistige Beeinträchtigungen/Behinderungen,
- psychische und seelische Beeinträchtigungen/Behinderungen,
- Körper- und Mehrfachbehinderungen,
- Verhaltensauffälligkeiten,
- Lernbehinderungen,
- chronische Erkrankungen.
Dabei werden Menschen mit Behinderungen jedes Alters betrachtet, unabhängig davon, ob die Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen erworben wurden oder angeboren sind. Des Weiteren hält die Landesbeauftragte Kontakte zu Menschen mit Behinderungen, deren Angehörigen, zur Politik, zu Verbänden und Institutionen, zu Selbsthilfegruppen, Kirchen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden sowie Schwerbehindertenvertretungen und vielen mehr. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sind wesentliche Bestandteile im Aufgabenbereich der Beauftragten, um die Interessen von Menschen mit Behinderungen in der Öffentlichkeit zu vertreten. Dazu gehören das Halten von Reden, Interviews und Grußworten sowie Pressekonferenzen bei Veranstaltungen, wie auch die Herausgabe von Publikationen und Presseinformationen sowie die Veröffentlichung von Statements.
Die Landesbeauftragte setzt sich parteilich für die Belange von Menschen mit Behinderungen ein und wirkt darauf hin, dass Inklusion in der Gesellschaft Umsetzung findet. Dazu muss Bewusstseinsbildung geschaffen werden, um den Inklusionsgedanken im gesamten Land Niedersachsen einzubringen. Die Landesbeauftragte nimmt die Impulse aus grundsätzlichen Angelegenheiten zum Thema Teilhabe, Inklusion und Behinderungen aus Einzelanfragen von Menschen mit Behinderungen sowie deren Angehörigen, Institutionen und Organisationen in ihre Arbeit auf. Ihr Ziel ist, den menschenrechtlichen Aspekt mehr zu verankern und die Haltung zu Menschen mit Behinderungen hinsichtlich der Teilhabe- und Teilgabemöglichkeiten im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu verbessern. Die Landesbeauftragte wirkt aktiv beim Niedersächsischen Aktionsplan Inklusion der Landesregierung mit, der alle zwei Jahre fortgeschrieben wird. Dieser trägt dazu bei, mit gezielten Maßnahmen schrittweise die UN-Behindertenkonvention im Land Niedersachsen umzusetzen.
Laut § 10 NBGG ist die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in der Wahrnehmung ihres Amtes unabhängig und arbeitet ressort- und abteilungsübergreifend. Das bedeutet, sie kann eigenständig und selbstverantwortlich Entscheidungen in der Ausübung ihres Amtes treffen. Die Beauftragte ist weisungsunabhängig. Daraus ergibt sich ein großer Gestaltungsspielraum in der Ausübung ihres Amtes. Dieser Gestaltungsspielraum kann jedoch lediglich für das Land Niedersachsen ausgeübt werden. Für das Agieren auf Bundesebene ist der beziehungsweise die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen tätig.
Für Anliegen, die auf kommunalrechtlichen Vorschriften der Landkreise, der kreisfreien Städte, der Region Hannover und die weiteren Gebietskörperschaften beruhen, ist die Landesbeauftragte nicht zuständig. Hier sind die jeweiligen Behindertenbeauftragten und Beiräte für Menschen mit Behinderungen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
Die Landesbeauftragte ist in der Ausübung ihres Amtes nicht weisungsbefugt. Das bedeutet, sie hat keine Möglichkeit, Behörden oder anderen öffentlichen Stellen Weisungen zu erteilen und ein bestimmtes Handeln vorzuschreiben. Jedoch sind öffentliche Stellen zur Unterstützung der Landesbeauftragten, z.B. durch Auskünfte und Einsicht in Unterlagen, verpflichtet. Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen verfügt über keine eigenen Fördermittel, mit denen Projekte und Einzelpersonen unterstützt werden können. Auch kann sie keine Rechtsberatung zu Einzelanfragen leisten. Das obliegt in der Tätigkeit von Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälten sowie Beratungsorganisationen.
So erreichen Sie Petra Wontorra:
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Telefon 0511/120-4007
Fax: 0511/120-99-4036
Landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de
www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de
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www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de
Foto: Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Petra Wontorra
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