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Die Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen – Annetraud Grote

Seit dem 01. März 2024 ist Frau Annetraud Grote die niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen. Sie ist Juristin und in der Nähe von Lüneburg aufgewachsen. 26 Jahre lang arbeitete sie in Langen (Hessen) im Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und hat dort viele Inklusionsprojekte auf den Weg gebracht. Während der gesamten Dienstzeit im PEI war sie in der Schwerbehindertenvertretung bzw. als Inklusionsbeauftragte aktiv. Darüber hinaus ist sie bis heute als Dozentin für das SGB IX, das Thema des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) und Verwaltungsrecht tätig. Annetraud Grote verfügt über ein breites Netzwerk sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene.

Zugeordnet sind die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen und ihr Arbeitsstab dem niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Sie berät die Landesregierung in allen Fragen zum Thema Inklusion, Teilhabe sowie Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Alle niedersächsischen Ministerien und die niedersächsische Staatskanzlei beteiligen sie bei Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen Vorhaben, wenn diese die Zielsetzung des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes betreffen. Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen ist gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) in der Wahrnehmung ihres Amtes unabhängig. Inklusion und Teilhabe sind Querschnittsthemen aller Politikbereiche, daher arbeitet Annetraud Grote ressort- und abteilungsübergreifend. Der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen ist es ein wichtiges Anliegen, mit Verbänden, Selbstvertretungsorganisationen, Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, Unternehmen, der Wissenschaft, der Verwaltung sowie der Politik und vielen weiteren Akteurinnen und Akteuren erfolgreich zusammenzuarbeiten. Ganz nach dem Motto „nichts über uns ohne uns“ müssen Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen von vorn herein in Gremien und bei Vorhaben der Landesregierung beteiligt sein.

Die letzte Änderung des NBGG vom 14. Dezember 2023 ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Die Rechtsgrundlagen des Handelns der niedersächsischen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen ergeben sich aus den Normen dieses Gesetzes.

Gemäß § 11 NBGG lauten die Aufgaben der Landesbeauftragten wie folgt:

(1) Aufgabe der oder des Landesbeauftragten ist es, darauf hinzuwirken, dass die Ziele des Gesetzes verwirklicht werden und die öffentlichen Stellen die Verpflichtungen nach dem Gesetz mit Ausnahme der §§ 9 bis 9e erfüllen. 2Die oder der Landesbeauftragte hat ferner darauf hinzuwirken, dass die Verpflichtungen nach § 1 Abs. 2 Satz 2 BGG erfüllt werden.

(2) Die oder der Landesbeauftragte nimmt ferner unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft die Aufgabe des staatlichen Koordinierungsmechanismus gemäß Artikel 33 Abs. 1 der UN-Behindertenrechtskonvention wahr.

(3) Die Ministerien und die Staatskanzlei beteiligen die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten bei den Vorbereitungen von Gesetzen, Verordnungen und sonstigen wichtigen Vorhaben, soweit diese die Zielsetzung dieses Gesetzes betreffen. 2Werden Vorschläge oder Anregungen der oder des Landesbeauftragten nicht berücksichtigt, so sind ihr oder ihm die Gründe dafür in geeigneter Weise mitzuteilen.

(4) Die öffentlichen Stellen sind verpflichtet, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten bei der Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben zu unterstützen, insbesondere Auskünfte zu erteilen und Einsicht in Unterlagen zu gewähren, soweit dies zur sachgerechten Aufgabenwahrnehmung erforderlich und im Rahmen der Gesetze zulässig ist. 2Die Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten bleiben unberührt.

Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen richtet gemäß § 12 NBGG einen Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen (LBBR) ein. Annetraud Grote ist vorsitzendes Mitglied im LBBR und beruft die weiteren 20 Mitglieder, die sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen.

Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen leitet darüber hinaus den Niedersächsischen Inklusionsrat von Menschen mit Behinderungen (NIR), dem freiwilligen Zusammenschluss von Beiräten oder vergleichbaren Gremien und Beauftragten für Menschen mit Behinderungen von Kommunen.

Des Weiteren achtet die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen darauf, dass die öffentlichen Stellen ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen.

Annetraud Grote ist vielen weiteren Gremien Mitglied, beispielsweise im Multifondbegleitausschuss, im Niedersächsischen Landespsychiatrierat, im Landespflegerat und im Landespräventionsrat.

Außerdem unterbreitet die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Vorschläge, um Inklusion von Menschen mit Behinderungen umzusetzen, die alle Bereiche des Lebens betreffen wie Politik, Bauen und Wohnen, Bildung, Beruf und Arbeit, Verkehr, Freizeit, Sport und Kultur, Familie sowie Gesundheit, Forschung und Wissenschaft und viele mehr.

Grundsätzlich setzt sich Annetraud Grote für die Belange von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen ein, beispielsweise

• Sehbehinderungen,

• Mobilitätsbehinderungen,

• Hörbehinderungen,

• Sprachbehinderungen/ Kommunikationsbeeinträchtigungen,

• geistige/intellektuelle Beeinträchtigungen,

• psychische und seelische Beeinträchtigungen/Behinderungen,

• Körper- und Mehrfachbehinderungen,

• Verhaltensauffälligkeiten,

• Lernbehinderungen,

• chronische Erkrankungen und viele mehr.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sind wesentliche Bestandteile im Aufgabenbereich der Landesbeauftragten, um die Interessen von Menschen mit Behinderungen in der Öffentlichkeit die Breite zu tragen. Dazu gehören Reden, Interviews und Grußworte sowie Pressekonferenzen, wie auch die Herausgabe von Publikationen, Pressemitteilungen und Statements.

Die Landesbeauftragte setzt sich für die Belange von Menschen mit Behinderungen ein und wirkt darauf hin, dass Inklusion in der Gesellschaft Umsetzung findet. Dazu muss Bewusstseinsbildung geschaffen werden. Die Landesbeauftragte nimmt die Impulse z.B. zu den Themen Teilhabe, Barrierefreiheit, Diskriminierung und Inklusion aus Einzelanfragen von Menschen mit Behinderungen sowie deren Angehörigen, Institutionen und Organisationen in ihre Arbeit auf. Ihr Ziel ist, den menschenrechtlichen Aspekt von Inklusion noch mehr zu verankern und die Haltung zu Menschen mit Behinderungen hinsichtlich der Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu verbessern.

Die Landesbeauftragte wirkt aktiv bei der Gestaltung und Umsetzung des Niedersächsischen Aktionsplans Inklusion der Landesregierung mit. Dieser trägt dazu bei, mit gezielten Maßnahmen schrittweise die UN-Behindertenkonvention im Land Niedersachsen noch besser umzusetzen.

Der Gestaltungsspielraum der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen kann lediglich für das Land Niedersachsen ausgeübt werden. Für das Agieren auf Bundesebene ist der beziehungsweise die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen tätig.

Für Anliegen, die auf kommunalrechtlichen Vorschriften der Landkreise, der kreisfreien Städte, der Region Hannover und der weiteren Gebietskörperschaften beruhen, ist die Landesbeauftragte nicht zuständig. Hier sind die jeweiligen Behindertenbeauftragten und Beiräte für Menschen mit Behinderungen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen verfügt über keine eigenen Fördermittel, mit denen Projekte und Einzelpersonen unterstützt werden können. Auch darf sie keine Rechtsberatung zu Einzelanfragen leisten. Die Rechtsberatung obliegt der Aufgabe von Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälten sowie Beratungsorganisationen.

So erreichen Sie Annetraud Grote:

Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Telefon 0511/120-4008
Landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de
www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de

ms   Bildrechte: Annetraud Grote

Foto: Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Annetraud Grote

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© Annetraud Grote

  Annetraud Grote
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Modellvorhaben zur Einführung persönlicher Budgets für Menschen mit Behinderungen

  - Abschlussbericht -
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