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Umsetzung des internationalen Abkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Niedersachsen

Niedersachsen startet Modellprojekte zur Umsetzung der Istanbul Konvention


Als erstes Flächenland führt Niedersachsen Modellprojekte zur Umsetzung der so genannten Istanbul Konvention (IK) durch und verstärkt damit sein Engagement zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. „Die Istanbul Konvention gibt uns die Chance, gemeinsam vorzugehen, um Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen und Mädchen in allen gesellschaftlichen Bereichen abzuschaffen", erklärt Niedersachsens Sozial- und Gleichstellungsministerin Carola Reimann: „Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung.“

Das in Istanbul beschlossene Übereinkommen des Europarats „zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul Konvention) erkennt dies an und verankert wichtige Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt.

Die Unterzeichnerstaaten werden zu zahlreichen Maßnahmen verpflichtet, die eine umfassende Prävention, den Schutz der Opfer und die Verurteilung von Tätern beinhalten.

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich verpflichtet, diese Forderungen umzusetzen. Jedes Bundesland ist aufgefordert, wirksame Maßnahmen zu entwickeln. Niedersachsen verfügt für den Bereich der Frauenunterstützungseinrichtungen bereits jetzt über ein flächendeckendes, gut funktionierendes Netz an Beratungsstellen, Krisen- und Schutzeinrichtungen für Frauen und Mädchen, die Opfer von Gewalt wurden. Derzeit stehen 42 Frauenhäuser, 44 Gewaltberatungsstellen und 29 Beratungs- und Interventionsstellen als Anlaufstellen bei Gewalterfahrung zur Verfügung. Ergänzt wird das Angebot durch flankierende Maßnahmen wie zum Beispiel das Netzwerk ProBeweis und elf Beratungsstellen für Täterarbeit.

Zur Umsetzung der Istanbul Konvention in Niedersachsen initiiert das Niedersächsische Sozialministerium zusätzlich weitere Projekte (siehe unten).

„Die Evaluation des ‚Aktionsplanes III zur Bekämpfung häuslicher Gewalt in Paarbeziehungen‘ von 2012 gegen häusliche Gewalt und die im Frühjahr 2020 daraus folgenden Empfehlungen sind ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung der Istanbul Konvention in Niedersachsen“, betont Dr. Carola Reimann: „Die Umsetzung der Istanbul Konvention bietet die große Chance, aktiv einen öffentlichen Diskurs über bestehende Machtverhältnisse und veraltete Rollenbilder zu führen, gesellschaftlichen Wandel anzustoßen und geschlechtsspezifischer Gewalt den Nährboden zu entziehen.“

Die Projekte zur Umsetzung der Istanbul Konvention in Niedersachsen:

  • Die drei niedersächsischen Mädchenhäuser in Hannover, Oldenburg und Osnabrück bieten im Rahmen des Projektes „Mädchen erstarken lassen“ jeweils ein spezielles Angebot für Mädchen und junge Frauen mit und ohne Migrationshintergrund und/oder Fluchterfahrung an. An den drei Standorten werden Mädchen im Umgang mit den sozialen Netzwerken gestärkt (digitale Selbstbehauptung), Spracherwerb und Alltagskompetenzen vermittelt (SPEAK UP!) und spezielle Hilfe in Form von Schul AGs für traumatisierte Mädchen zwischen acht und elf Jahren angeboten (Trauma-sensible Mädchenpädagogik für Mädchen und junge Frauen).
  • Ein Fokus der Istanbul-Konvention (Artikel 16) liegt auf der Stärkung der Täterarbeit auch im Bereich der häuslichen Gewalt. Das Männerbüro Hannover e.V. wird in einem dreijährigen Projekt die in Niedersachsen bestehende Täterarbeit analysieren, durch nachhaltige Vernetzung der Täterarbeitseinrichtungen einheitliche Strukturen aufbauen, stärken und verbessern.

  • Eine Koordinierungsstelle Frauen- und Mädchenberatung zur sexualisierten Gewalt für Niedersachsen mit Sitz in Hannover nimmt jetzt die Arbeit auf. Im Rahmen des ebenfalls dreijährigen Projektes sollen die Vernetzung und der Wissenstransfer zwischen bestehenden Beratungsstellen, Landesverbänden und der Fachpolitik erreicht werden.

Mehr Informationen dazu finden Sie unter: www.ms.niedersachsen.de > Frauen und Gleichstellung > Gewaltschutz

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erstellt am:
24.09.2019

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