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Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit - Mehr Lohntransparenz für gerechte Bezahlung

Gleichstellungsministerin Carola Reimann: Ich rufe die Frauen zu mehr Mut auf, ihre Rechte beim Arbeitgeber einzufordern!


Heute ist „Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit“. Das heißt, ab heute arbeiten Frauen gemessen am durchschnittlichen Bruttoverdienst ihrer männlichen Kollegen bis zum Jahresende quasi unentgeltlich. Anlass für Sozial- und Gleichstellungsministerin Carola Reimann für einen Appell sowohl an Betriebe als auch an Arbeitnehmerinnen: „Arbeitgeber sind durch das Entgelttransparenzgesetz seit 2018 verpflichtet, Frauen Auskunft über die sie betreffenden Gehaltsstrukturen im Unternehmen zu geben, wenn der Betrieb mehr als 200 Beschäftigte hat. Das wissen viele Frauen allerdings gar nicht. Deswegen rufe ich die Frauen zu mehr Mut auf, ihre Rechte beim Arbeitgeber einzufordern!“

In Deutschland ist eine stabil bleibende Lohnlücke zwischen Männern und Frauen in Höhe von 21 Prozent zu beobachten. Ursachen hierfür sind unter anderem das unterschiedliche Berufswahlverhalten bei Frauen und Männern sowie niedrigere Verdienste in Berufen, die mehrheitlich von Frauen ausgeübt werden. Auch unterbrechen und reduzieren Frauen ihre Erwerbstätigkeit häufiger und länger familienbedingt als Männer und haben schlechtere Aufstiegschancen im Betrieb. „Das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist daher eines meiner zentralen politischen Anliegen“, sagt Dr. Carola Reimann und kündigt ein Handlungskonzept zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf an.

Aktuell liegt der sogenannte Gender Pay Gap in Niedersachsen bei 20 Prozent. Der Wert beschreibt den prozentualen Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Bruttoverdienst von Männern und Frauen.

„Wir brauchen dringend mehr Lohntransparenz und sollten uns auch ein Beispiel an Ländern nehmen, die wesentlich weiter als Deutschland sind“, fordert Dr. Carola Reimann. In Großbritannien beispielsweise müssen Unternehmen mit mehr als 250 Angestellten Daten zur Bezahlung von weiblichen und männlichen Beschäftigten auf ihrer Website veröffentlichen. In Deutschland sind Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten lediglich dazu verpflichtet, allgemein zum Stand der Gleichstellung und Entgeltgleichheit zu berichten – ohne Angaben zur Bezahlung in Bezug auf das Geschlecht veröffentlichen zu müssen. „Das Entgelttransparenzgesetz hat hier dringend Nachbesserungsbedarf“, kritisiert die Ministerin.

„Allerdings haben viele Unternehmen heute bereits erkannt“, so die Ministerin, „dass sie gleiche Löhne und gleiche Chancen für Frauen und Männer gewährleisten müssen, wenn sie im Wettbewerb um Fachkräfte bestehen wollen.“

Hintergrund

Entgelttransparenzgesetz

Seit 2018 können Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten erfragen, wie hoch das Medianentgelt einer sechsköpfigen Vergleichsgruppe des jeweils anderen Geschlechts ist. Von dieser Möglichkeit machten bislang allerdings nur sehr wenige Beschäftigte Gebrauch.

Zum Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit

Der Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit wird als Aktionstag von den DGB-Gewerkschaften ausgerufen, um über die Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern im Betrieb zu diskutieren. Im Gegensatz zum Equal Pay Day, der dieses Jahr am 18. März stattfand, wird die geschlechtsspezifische Lohnlücke von 21 Prozent vom Jahresende zurückgerechnet. Dementsprechend arbeiten Frauen ab dem 16. Oktober bis zum Jahresende quasi unentgeltlich – gemessen am durchschnittlichen Bruttostundenverdienst ihrer männlichen Kollegen.


Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.10.2019

Ansprechpartner/in:
Stefanie Geisler

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