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Steigende Zahl von Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Niedersachsen

Sozialministerin Reimann: „Gesellschaftliche Teilhabe von Zuwanderinnen und Zuwanderern gelingt vor allem durch den Beruf. Und in Niedersachsen können wir dadurch Fachkräfte gewinnen, die wir dringend brauchen!“


In Niedersachsen arbeiten immer mehr Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in ihren ursprünglichen Berufen. So wurden im vergangenen Jahr mit 60% weit mehr als die Hälfte der Anträge auf Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse positiv beschieden.

„Die Zahlen zeigen, wie gut ausgebildet die zugewanderten Frauen und Männer sind“, freut sich Sozialministerin Reimann über die positive Entwicklung und betont gleichzeitig: „Viele Zugewanderte möchten ihre mitgebrachten Qualifikationen und Erfahrungen nutzen, um eine gute Chance auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Und wir in Niedersachsen sind froh über gut qualifizierte Fachkräfte, die wir dringend brauchen.“ Die hohe Quote anerkannter Anträge spiegle die guten Unterstützungsstrukturen in Niedersachsen wider.

Seit Inkrafttreten der Berufsqualifizierungsgesetze im Jahr 2012 (siehe „Hintergrundinformationen“) lassen sich immer mehr Frauen und Männern mit im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen fachlich beraten und stellen Anträge auf Anerkennung ihrer Berufsqualifikationen. So erhöhte sich in Niedersachsen die Zahl der Anträge von zunächst deutlich unter 2.000 im Jahr 2013 auf knapp 3.600 im vergangenen Jahr. Die meisten Anträge – 58% – wurden im Bereich der medizinischen Gesundheitsberufe gestellt, weitere wichtige Berufsfelder waren technische sowie pädagogische Berufe. Etwa 35% der Antragstellerinnen und Antragstellern wurde eine teilweise Gleichwertigkeit ihrer Berufsabschlüsse bescheinigt; über eine zusätzliche Qualifizierung haben sie die Möglichkeit, die volle Berufsanerkennung zu erhalten. Mit nur 4% war auch 2017 der Anteil der Ablehnungen wie bereits in den Vorjahren erneut sehr gering.

„Die guten Entwicklungen zeigen uns, dass die Anerkennungsgesetze in Niedersachsen gut funktionieren“, erklärt Ministerin Reimann, „aber die Verfahren können weiter beschleunigt und vereinfacht werden.“ Um die Anerkennungsverfahren in Niedersachsen weiter zu verbessern, hat die Landesregierung mit dem Sozialministerium und anderen zuständigen Ressorts sowie der Staatskanzlei einen interministeriellen Arbeitskreis eingerichtet.

Als weitere unterstützende Maßnahme gibt das Niedersächsische Sozialministerium in diesem Monat die 6., aktualisierte Fassung des „Orientierungsleitfaden zur Anerkennung ausländischer Schul-, Hochschul- und Berufsabschlüsse in Niedersachsen“ heraus. Dieser Leitfaden bietet wichtige Informationen für Menschen, die ihre im Ausland erworbenen Abschlüsse anerkennen lassen möchten. Auch für Beratungsstellen, Jobcenter und andere Einrichtungen ist er ein hilfreiches Nachschlagewerk. Der Leitfaden erläutert wesentliche Zusammenhänge der Anerkennungsverfahren und nennt Kontaktdaten zu Stellen, die eine vertiefte Beratung anbieten. Auf der Internetseite des Sozialministeriums steht der Orientierungsleitfaden als Datei zum Download zur Verfügung. In begrenzter Stückzahl kann er zudem in gedruckter Fassung kostenfrei angefordert werden.

Hintergrundinformationen
Die rechtlichen Voraussetzungen zur Anerkennung von ausländischen Abschlüssen sowie das Angebot von Beratung und Unterstützung haben sich in den vergangenen Jahren weiterentwickelt. So haben durch die seit 2012 geltenden Anerkennungsgesetze des Bundes und des Landes alle, die ihre berufliche Ausbildung im Ausland erlangt haben, einen Anspruch darauf, die Gleichwertigkeit ihrer Berufsqualifikationen mit dem entsprechenden deutschen Referenzberuf prüfen zu lassen.
In Niedersachsen werden Zugewanderte bereits bei der Antragstellung sowie während des Anerkennungsverfahrens unterstützt, denn die Gleichwertigkeitsprüfung ist aufgrund der international unterschiedlichen Ausbildungssysteme und Berufsbilder oftmals komplex.

Beraten werden Zuwanderinnen und Zuwanderer in Niedersachsen zum Beispiel durch das IQ Netzwerk, mit seinen 16 Landesnetzwerken eine der größten arbeitsmarktpolitischen Initiativen des Bundes. IQ steht für „Integration durch Qualifizierung“ und hat zum Ziel, ausländische Fachkräfte und Unternehmen aufeinander vorzubereiten und zueinander zu bringen.
In Niedersachsen, wo es landesweit wohnortnah IQ-Anlaufstellen gibt, haben bisher mehr als 26.000 Fachkräfte aus rund 150 Ländern von der kostenlosen Beratung profitiert. Die fachliche Unterstützung erstreckt sich über das gesamte Verfahren. Von der Erläuterung des Anerkennungsverfahrens selbst und den dafür benötigten Unterlagen über die Ermittlung des individuell passenden Referenzberufes bis hin zu Qualifizierungsmaßnahmen. Letzteres Angebot richtet sich an Personen, deren ausländische Qualifikation vom deutschen Referenzberuf abweicht und daher noch nicht als gleichwertig anerkannt wird.

Das Niedersächsische Sozialministerium stellt für das hiesige IQ Netzwerk eine Kofinanzierung von bis zu 960.000 Euro in diesem Jahr bereit. Für 2019 ist im Haushaltsplan dieselbe Summe vorgesehen.

Informationen zum Anerkennungsverfahren und zum IQ Netzwerk Niedersachsen finden Sie auf diesen Internetseiten: www.anerkennung-in-deutschland.de
www.migrationsportal.de


Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.11.2018

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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