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Statement der Niedersächsischen Sozialministerin Dr. Carola Reimann zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf Sanktionen für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV):

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt die von vielen Expertinnen und Experten seit langem vertretene Rechtsauffassung, dass die regelhafte Kürzung der Grundsicherung bei ausbleibender Mitwirkung der Bezieherinnen und Bezieher dieser Transferleistungen um Sätze von mehr als 30 Prozent nicht verfassungskonform ist – diese Auffassung teile ich auch politisch.

Das im Kern richtige Prinzip des Förderns und Forderns darf nicht dazu führen, dass Menschen aufgrund der Sanktionen beispielsweise ihre Wohnung verlieren und damit in ihrer Existenz grundlegend gefährdet werden. Eine solche, von den Betroffenen teilweise als drakonisch empfundene, Sanktionierung ist dem Vertrauen in den Sozialstaat insgesamt nicht zuträglich. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts setzt dem Ausmaß der Sanktionen nun eine klare Grenze, ohne dabei das Prinzip des ‚Förderns und Forderns‘ grundsätzlich in Frage zu stellen.“

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erstellt am:
05.11.2019

Ansprechpartner/in:
Oliver Grimm

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