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Statement von Gleichstellungs- und Frauenministerin Daniela Behrens zur Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK)

„Eine gute Datenbasis bildet die Grundlage für eine sichere Meinungsbildung, faktenbasierte Entscheidungen und neue Entwicklungen. Wenn es um Belange von Frauen geht, fehlen entscheidende Daten. Dieser Gender Data Gap führt dazu, dass sich Entscheidungen bewusst oder unbewusst oft an Männern als Norm orientieren. Der Bund muss handeln, klare Vorgaben machen und den Gender Data Gap schließen sowie vorhandene Daten richtig nutzen. Darum habe ich, gemeinsam mit meinen Länder-Kolleginnen und -Kollegen, den Bund heute gebeten.

Frauen stehen in der Welt des Big Data auf der Schattenseite und ihre Bedürfnisse und Belange bleiben außen vor. Werden Geschlechterunterschiede nicht erkannt, falsch gedeutet oder schlicht ignoriert, ist das nicht nur diskriminierend, es kann fatale Auswirkungen haben - im schlimmsten Fall sogar Leben kosten. Nehmen wir die Medizin, als eines von vielen Beispielen: Krankheiten können bei Männern und Frauen unterschiedliche Symptome haben, was teilweise zu einer verspäteten Diagnose und Behandlung führt. Gesundheitsdaten und Daten der medizinischen Forschung werden oft aber nicht geschlechtsdifferent erhoben. Das muss sich dringend ändern.

Die Corona-Pandemie hat leider auch Long COVID in unser Leben gebracht. Studien weisen darauf hin, dass Frauen doppelt so oft an den Langzeitfolgen nach einer COVID-19-Infektion leiden. Das kann neben den akut gesundheitlichen durchaus auch existenzielle Folgen nach sich ziehen. Eine längere Erkrankung führt zu Gehaltseinbußen, im schlimmsten Fall zum vollständigen Verlust des Arbeitsplatzes und damit auf direktem Weg in die Armut. Es gibt viele Studien zu Long COVID. Was aber fehlt, sind vertiefende geschlechtsspezifische, wissenschaftliche Erkenntnisse. Gemeinsam mit meinen GFMK-Kolleginnen und -Kollegen habe ich den Bund gebeten, hier noch einmal deutlich nachzulegen.

Es ist gut, dass der Koalitionsvertrag der Ampelregierung vorsieht, einen bundesrechtlich geregelten Rechtsanspruch für gewaltbetroffene Frauen zu schaffen. Damit gäbe es endlich eine Rechtsgrundlage, mit der sie Schutz, Beratung und Unterstützung bei Gewalt geltend machen und notfalls auch einklagen können. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat zum Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit. Dieser Rechtsanspruch ist die Konsequenz, die jetzt endlich folgen wird. Die Kosten für das Hilfesystem müssen von allen drei Akteuren Bund, Länder und Kommunen gemeinsam übernommen werden. Der Bund muss hierzu einen passenden Rechtsrahmen schaffen und dauerhaft eigene Haushaltsmittel zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen bereitstellen.“

Weitere Informationen und Beschlüsse zur GFMK finden Sie unter https://www.gleichstellungsministerkonferenz.de/Startseite.html

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erstellt am:
01.07.2022

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