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Silvesterfeuerwerk 2019

Sozialministerin Carola Reimann: „Sicher durch die Silvesternacht - Vorsicht im Umgang mit Feuerwerk“


Auch dieses Jahr wollen wieder viele Bürgerinnen und Bürger das neue Jahr traditionell mit Silvesterfeuerwerk begrüßen. Damit alle sicher in das neue Jahr kommen, sind beim Umgang mit Feuerwerk einige grundlegende Regeln zu beachten. „Verwenden Sie nur zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 und beachten Sie unbedingt die Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen“, so Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann, „Bei unsachgemäßer Verwendung kann Feuerwerk irreparable und schmerzhafte Verletzungen verursachen oder Brände auslösen.“

Das Gesetz unterscheidet Feuerwerkskörper der Kategorie F1, das sind zum Beispiel Wunderkerzen und Tischfeuerwerk, und Feuerwerkskörper der Kategorie F2, das sind diejenigen, die unter freiem Himmel gezündet werden. Letztere dürfen in diesem Jahr nur zwischen dem 28. und dem 31. Dezember 2019 und nur an volljährige Personen verkauft werden. Abgebrannt werden dürfen sie nur am Silvester- und am Neujahrstag.

Legales Feuerwerk ist am CE-Zeichen und der dahinter stehenden Kennnummer der Prüfstelle zu erkennen, beispielsweise CE 0589. Außerdem muss die Registriernummer, die die Kennnummer einer Prüfstelle und die Zulassungsnummer enthält, auf dem Feuerwerkskörper abgedruckt sein.

Wer illegale Feuerwerkskörper oder Feuerwerkskörper anderer Kategorien verwendet, bringt sich und andere in Gefahr und macht sich darüber hinaus strafbar. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen oder brandempfindlichen Gebäuden dürfen überhaupt keine Feuerwerkskörper gezündet werden.

In diesem Zusammenhang erinnert Sozialministerin Carola Reimann noch einmal an einige grundlegende Regeln im Umgang mit Feuerwerk:

  • Feuerwerkskörper grundsätzlich nur im Freien verwenden und nicht offen und unbeaufsichtigt herumliegen lassen. Nur mit ausgestrecktem Arm anzünden und danach schnell entfernen.
  • Nach dem Zünden ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten.
  • Unbedingt Sicherheitsabstand zu brandgefährdeten Gebäuden beachten! Dies gilt insbesondere für Raketen und Hochfeuerwerk, bei denen ein angemessener Sicherheitsabstand in Abhängigkeit von Windrichtung und Abschusswinkel bis zu 200 Metern betragen kann!
  • Raketen mit dem Führungsstab in Flaschen stellen, gegen Umfallen sichern und so ausrichten, dass sie nicht auf Gebäude niedergehen können; hierbei auch auf Windrichtung und -stärke achten.
  • Feuerwerkskörper nicht von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder hinunterwerfen.
  • Mit Feuerwerk niemals auf Menschen oder Tiere zielen.
  • „Blindgänger“ nicht erneut zünden, sondern zunächst abwarten, dann mit Wasser übergießen und erst anschließend ordnungsgemäß entsorgen.
  • Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen.
  • Alkoholisierte oder durch Suchtmittel eingeschränkte Personen sollten nicht mit Feuerwerkskörpern umgehen.
  • In Notfällen wie z.B. Verletzungen und Bränden sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.


Besonders warnt Ministerin Reimann vor der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der sogenannten Kategorie P1: „Das sind Produkte, die ausschließlich für technische Zwecke und ausdrücklich nicht für das private Silvesterfeuerwerk bestimmt sind. Nicht ohne Grund, denn diese Produkte benötigen einen deutlich höheren Schutzabstand und sind bei falscher Handhabung sehr gefährlich.“

Bei Einhaltung dieser Regel stehe einem frohen Silvesterabend und einem guten Start ins neue Jahr nichts mehr im Wege, so die Ministerin. „Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten Rutsch und ein frohes Neues Jahr.“


Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.12.2019

Ansprechpartner/in:
Oliver Grimm

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