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„Sicherstellung und Weiterentwicklung der qualifizierten Angebote für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen in Niedersachsen“

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt


- Es gilt das gesprochene Wort -

„Ich möchte zunächst die Gelegenheit nutzen und Sie auf einen Film aufmerksam machen, der am 1. Januar in den deutschen Kinos angelaufen ist und ganz viel mit unserem Thema zu tun hat. Der Film heißt „Die Sprache des Herzens“. Er spielt im Frankreich des ausgehenden 19. Jahrhunderts und in seinem Mittelpunkt steht eine junge Frau, die taubblind geboren wurde. Er wurde von der Filmkritik sehr gut aufgenommen und ist bereits ausgezeichnet worden. Dieser Film ist zwar nicht Anlass unserer Bemühungen um die Verbesserung der Situation taubblinder Menschen, aber durchaus eine Ergänzung.

Nun aber zu dem vorliegenden Entschließungsantrag. Bereits im Juli letzten Jahres war die Verbesserung der Situation taubblinder Menschen in Niedersachsen Gegenstand eines von den Fraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen eingebrachten Entschließungsantrags. Taubblinde Menschen bilden eine Gruppe, die aufgrund ihrer besonderen Behinderungen nur äußerst eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben partizipieren kann.

Einen Baustein auf diesem Weg bildet die Einführung des Merkzeichens „taubblind“ (TBl). Denn in der Regel werden die Beeinträchtigungen von Hör- und Sehvermögen nur einzeln betrachtet, nicht in der Gesamtschau.

Bei einem Ausfall eines dieser Sinne wird dessen Funktion zumindest teilweise durch den anderen Sinn ausgeglichen. Im Falle der Taubblindheit ist dieser Ausgleich nicht möglich, was diese Funktionsbeeinträchtigung in ihren Auswirkungen gleichsam potenziert.

Die von Niedersachsen unterstützte Einführung des Merkzeichens „TBl“ bedeutet eine Erleichterung für die taubblinden Menschen, da diese dadurch in die Lage versetzt werden, die Art ihrer Einschränkung gegenüber anderen Menschen eindeutig anzuzeigen. Die Vermeidung von Unklarheiten hinsichtlich der Funktionsbeeinträchtigungen ist insbesondere wichtig im Rahmen der Gewährung von Unterstützungsleistungen.

Vor zwei Jahren hatte die ASMK nach einem einstimmigen Beschluss den Bund gebeten, das Merkzeichen „taubblind“ einzuführen. Leider ist es bislang noch nicht zu den von uns gewünschten Fortschritten gekommen. Die Länder haben daher den Bund wiederholt gedrängt, zügig die Voraussetzungen für die Einführung des Merkzeichens „taubblind“ zu schaffen. Niedersachsen wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass der Beschluss der ASMK umgesetzt wird.

Die niedersächsische Landesregierung steht im Austausch mit Verbänden und Einrichtungen von taubblinden Menschen. Dabei geht es darum, Informationen über Bedarfe und Unterstützungsmöglichkeiten festzustellen. Ein wesentlicher Punkt ist dabei die Frage nach der Qualifizierung von Fachkräften. Es geht auch darum, Kommunikationsdolmetscherinnen und -dolmetschern, die für taubblinde Menschen tätig werden, eine Vergütung zu zahlen, die der der Gebärdensprach- und Schreibdolmetscherinnen und -dolmetscher entspricht.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Ausbildung von Taubblindenassistentinnen und -assistenten sowie Taubblindendolmetscherinnen und -dolmetschern. Es gibt sehr viel Erfahrung im Umgang mit Taubblindheit. Aber es gibt noch viel zu wenig Menschen, die – auf dieser Erfahrung aufbauend – notwendige Unterstützung im Sinne von qualifizierter beruflicher Assistenz leisten können.

Ich freue mich aber, Ihnen mitteilen zu können, dass ein großer Schritt zur Behebung dieses Mangels unternommen wurde. In enger Abstimmung mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e. V. hat die Landesregierung zu Beginn dieser Woche eine Qualifizierungsmaßnahme zur Schulung von Taubblindenassistentinnen und

-assistenten beschlossen.

Das Konzept richtet sich nach den Mindestanforderungen des Gemeinsamen Fachausschusses Hörsehbehindert/Taubblind und ist damit zertifiziert.

Unser angestrebtes Ziel ist die Sicherstellung des Bedarfs an Taubblindenassistenz.

Die Zahl an taubblinden Menschen in der Bundesrepublik beträgt mindestens 2.500 und höchstens 6.000 Personen, die Anzahl in Niedersachsen liegt also zwischen 250 bis 600 Menschen. Diese statistische Ungenauigkeit findet ihre Entsprechung im persönlichen Umfeld. Viele taubblinde Menschen leben in einem sozialen Umfeld, in dem es nur unvollständige Kenntnisse über die mit den Beeinträchtigungen verbundenen Auswirkungen bzw. mögliche Hilfeleistungen gibt. Dies gilt insbesondere für Einrichtungen wie Altenheime.

Die Hauptursache für Taubblindheit ist derzeit zwar eine Erbkrankheit (Usher-Syndrom); doch ist aufgrund der steigenden Lebenserwartung damit zu rechnen, dass die Zahl der im späteren Lebensalter Betroffenen zunehmen wird. Zudem werden im Alter erworbene Sehbehinderungen bei gehörlosen Menschen sehr oft nicht erkannt.

Erfreulich ist, dass bezüglich der Hilfsmittelversorgung nicht über Verzögerungen im Rahmen der Antragstellung bei den Krankenkassen berichtet wird. Allerdings unterscheiden sich die Krankenkassen bei der Höhe der Bezuschussung gleicher Hilfsmittel. Für die Betroffenen können diese Differenzen jedoch mehrere hundert Euro bedeuten. Auch hierzu gibt es derzeit einen Austausch mit den betroffenen Verbänden. Signalisiert wurde zudem, dass die Einführung des Merkzeichens „taubblind“ auch im Rahmen der Beantragung von Hilfsmitteln und Reha-Maßnahmen eine Erleichterung in einem ganz praktischen Sinne bedeuten würde:

Die Kenntnisse der Auswirkungen der Mehrfachbehinderung „taubblind“ auf der Ebene der Sachbearbeitung der Krankenkassen sind unterschiedlich ausgeprägt. Das Merkzeichen „taubblind“ wäre dabei eine wichtige Orientierungshilfe, die die Bearbeitung auf Seiten der Krankenkassen erleichtern würde. Insgesamt lässt sich daher sagen, dass das neue Merkzeichen den taubblinden Menschen zu Gute käme, so dass sie ihren besonderen Unterstützungsbedarf in einfacher Weise geltend machen und eindeutig belegen können.

Aus all diesen Erwägungen sollten Sie der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses folgen und dem Entschließungsantrag in der vorliegenden Fassung zustimmen.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.01.2015

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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