Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Rede der Niedersächsischen Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Daniela Behrens, zur Einbringung des Haushalts 2022-2023 in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

des Niedersächsischen Landtages am 23. September 2021


„Der Haushalt des Einzelplans 5 ist in Zahlen gegossene Sozialpolitik. Soziale Sicherheit, Unterstützung der gemeinwohlorientierten Arbeit, Gesundheitsversorgung sowie gleiche Chancen, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, sind die Leitlinien meines Haushalts. Dabei muss immer wieder der Spagat gelingen zwischen den Ansprüchen vieler an Sozial- und Gesundheitspolitik und den finanziellen Rahmenbedingungen, die ein Landeshaushalt setzt.

Der Haushaltsplan-Entwurf des MS- Einzelplans ist erneut der zweitgrößte Sachhaushalt. Er hat ein Ausgabevolumen von mehr als 6 Milliarden Euro in 2022 und mehr als 6,1 Milliarden Euro in 2023. Mehr Ausgaben hat in Niedersachsen nur der Bildungshaushalt. Wir bewirtschaften damit mehr als 16 Prozent des Gesamt-Etats des Landes.

Zum Vergleich: Noch im Jahr 2012 lagen wir bei 3,3 Milliarden Euro. Damit hat sich das Volumen des MS-Einzelplans innerhalb von 10 Jahren fast verdoppelt.

Auch an diesem enormen Mittelaufwuchs lässt sich erkennen, dass die Sozialpolitik in Niedersachsen für die SPD-geführte Landesregierung eines der wichtigsten politischen Handlungsfelder ist. Wenn ich von 6 Milliarden Euro im Einzelplan 05 spreche, dann sind hier nicht die Corona-bedingten Mehrausgaben enthalten. Denn zur Bewältigung der Pandemie und der Krisenfolgen wurde das Sondervermögen Corona aufgelegt. Hier sind mehr als 1 Milliarde Euro für den sozialen Bereich veranschlagt. Damit werden wichtige und sehr kostenintensive Maßnahmen finanziell gesichert:

Ich nenne nur beispielhaft

  • den Aufbau, Betrieb und Rückbau der Impfzentren (520 Millionen Euro)
  • die Zahlung von Corona-Prämien für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen
    (48 Millionen Euro)
  • die Zahlung von Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz
    (350 Millionen Euro)
  • die Gewährung von Hilfen für gemeinnützige Organisationen, wie Jugendherbergen und Familienbildungsstätten (22 Millionen Euro)
  • die Ko-Finanzierung des Bundesprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ (25 Millionen Euro)
    und auch
  • die Kostenübernahme von Corona-Tests in Schulen und Einrichtungen des Landes (395 Millionen Euro).

Diese und viele weitere Vorhaben, die einen sachlichen Bezug zur COVID-19-Pandemie haben, werden sozusagen „on top“ – also außerhalb des originären Einzelplans 05 und damit außerhalb des regulären Sozialetats – vom Land finanziert.

Das Gros der Mittel im Sozialetat fließt in gesetzliche Leistungen. Ob Sozialhilfe, Eingliederungshilfe, Krankenhausfinanzierung – diese und weitere staatliche Leistungen sind gesetzlich garantiert.

Rund 177 Millionen Euro sind in den nächsten beiden Jahren für die so genannten freiwilligen Leistungen eingeplant. In diesem Zusammenhang möchte ich Franz Alt zitieren. Er hat einmal gesagt: „Zukunft ist kein Schicksalsschlag, sondern die Folge der Entscheidungen, die wir heute treffen.“

Für eine gute Zukunft müssen wir heute, auch in Zeiten, in denen der finanzielle Handlungsspielraum begrenzt ist, die richtigen Entscheidungen treffen. Wir müssen entscheiden, welche soziale Maßnahmen wir finanziell zukunftsfest ausstatten wollen, - trotz oder vielleicht auch gerade mit Blick auf finanziellen Auswirkungen die Pandemie. Die wichtigsten dieser Maßnahmen möchte ich Ihnen heute vorstellen.

Zunächst freue ich mich, dass es mir gelungen ist, eine Vielzahl von Vorhaben der politischen Listen der Vorjahre ab dem Jahr 2022 zu verstetigen, d.h. fest im Haushalt zu verankern. Das betrifft all die Maßnahmen, die wir dauerhaft fördern wollen. Der Landtag als Haushaltsgesetzgeber hat hier schon die Weichen gestellt. Das habe ich aufgenommen. Mit einem Gesamtvolumen von mehr als 1,8 Millionen Euro. Im Jahr konnte so eine dauerhafte finanzielle Aufstockung vieler Bereiche erzielt werden.

Dies gibt den Förderempfängern die Verlässlichkeit, die sie für die nächsten Jahre brauchen. Denn diese Beträge sind jetzt auch im Mipla-Zeitraum durchgeschrieben. Sie müssen also nicht mehr von Jahr zu Jahr erneut verhandelt werden.

Dies betrifft Maßnahmen wie

- den Bereich Kinderschutz

- die Förderung der Politischen Jugendbildung

- die Zuschüsse an Schuldnerberatungsstellen

- die Förderung der Familienverbände die Förderung der Hospizarbeit und Palliativversorgung

- die Finanzierung von Betreuung und Schutzwohnungen für von Frauenhandel Betroffene

und auch den wichtigen Bereich

- der Maßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Damit komme ich auch zu einem meiner politischen Schwerpunkte. Der Bereich Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist nach wie vor ein wichtiges Handlungsfeld, das wir angehen müssen und weiter angehen werden. Die Zahlen sprechen leider für sich: Im vergangenen Jahr wurden in Niedersachsen 21.509 Fälle häuslicher Gewalt registriert, eine Zunahme von 1.343 Fällen im Vergleich zum Vorjahr. 29 Personen kamen durch häusliche Gewalt ums Leben, darunter 24 Frauen. Und das ist nur das Hellfeld.

Diese Zahlen verdeutlichen, wie wichtig – gerade auch in Zeiten der Pandemie - ein funktionierendes Gewaltschutzsystem ist. Der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt muss gerade auch in Zeiten einer Pandemie stets unsere Aufmerksamkeit haben. Hier dürfen und hier werden wir nicht lockerlassen.

Beispiel Frauenhäuser: Deren Finanzierung ist Aufgabe der Kommunen im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge. Das Land fördert hier also freiwillig und ergänzend. Der Bund beteiligt sich mit Investitionsmitteln an der Stärkung des Frauenhausunterstützungssystems. Lassen Sie mich an dieser Stelle meine Hoffnung ausdrücken, dass wir mit der nächsten Legislatur von Bundestag und Bundesregierung eine bundesgesetzliche Regelung schaffen für den Zugang zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Wir brauchen einen einheitlichen Rahmen für die Finanzierung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfsangeboten. Die Kommunen, Länder und der Bund haben sich am „Runden Tisch Gemeinsam gegen Gewalt“ des BMFSFJ im Mai 2021 dazu verständigt und Eckpunkte vorgelegt. Niedersachsen steht zu diesem Beschluss. Er muss jetzt mit Leben gefüllt werden.

Der Schutz von Frauen vor Gewalt ist wichtig. In diesem Jahr konnte mit der Förderung des Landes in den Frauenhäusern die Zahl der Belegplätze für Frauen weiter erhöht werden - auf nunmehr 399 Plätze. Weitere Platzzahlerhöhungen und zwei neue Frauenhäuser sind für 2022 und 2023 in Planung. Hierfür konnten die Mittel im Haushaltsplanentwurf nochmals um jährlich 230.000 Euro auf nunmehr 9,43 Millionen Euro erhöht worden.

In der vergangenen Woche haben wir den Entwurf für eine neue Förderrichtlinie zum Gewaltschutz in die Verbandsanhörung gegeben. Darüber wurde im Vorfeld viel diskutiert, leider oft mit Fehlannahmen. Unser Richtlinienentwurf sieht keine Kürzungen der Gesamtsumme vor; das werte ich in der aktuellen pandemiebedingten Haushaltssituation als Erfolg. Das Land fördert mit der Richtlinie bisher die 29 Beratungs- und Interventionsstellen (BISS), die 46 Gewaltberatungsstellen und die 43 Frauenhäuser mit rund 10 Millionen Euro jährlich – und wir werden das auch in Zukunft tun. Gut die Hälfte der Summe steht für die Frauenhäuser als ergänzende Landesleistung zur Verfügung. Der Richtlinienentwurf sieht eine gerechte und planbare Förderung für alle genannten Einrichtungen vor.

Die leichten Verschiebungen, die es durch die neue Richtlinie für einzelne Frauenhäuser geben wird, entsprechen einer gerechteren und transparenten Mittelverteilung. Ausgehend davon, dass alle Frauenhäuser gute Arbeit leisten und der Arbeitsanfall in den Häusern in Relation zu den betreuten Personen steht, ist zukünftig Maßstab der Berechnung der freiwilligen Landesförderung jeweils die Anzahl der in den Frauenhäusern vorhandenen Frauenhausplätze.

Die Eckpunkte des Entwurfs sehen eine Förderung wie folgt vor:

  • ein Personalschlüssel in den Frauenhäusern von 1:8, in Anlehnung an E 11 Fachkraft
  • eine Basispauschale pro Haus bis 8 Plätze von 10.000 Euro, ab 9 Plätze von
    12.000 Euro für Honorar- und Sachkosten
  • Die Fallpauschale bei BISS wird von 60 auf 62 Euro angehoben, damit wird der wegfallende Migrationszuschlag integriert.

Frauenhäuser sind Häuser, die von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern aufgrund ihres professionellen Angebots sofortige Hilfe und Akutschutz vor Gewalt durch Aufnahme und Beratung bieten. Diese Zielbestimmung haben wir auch in der Richtlinie formuliert.

Ein weiteres wichtiges Thema war und ist die Krankenhausversorgung in Niedersachsen.
Wie wichtig eine flächendeckende und gut ausgestattete Krankenhauslandschaft ist, wissen wir nicht erst seit der Pandemie. Aber Corona hat natürlich nochmal sehr deutlich gemacht, dass eine stationäre Krankenhausversorgung das Kernstück der Gesundheitspolitik ist.

Für eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung
stellen wir jährlich Mittel von mehr als 300 Millionen Euro für Krankenhausinvestitionsförderung bereit.

Besonders freut mich, dass in dem Ihnen vorliegenden Haushaltsplanentwurf erstmal seit vielen Jahren die Mittel für das Investitionsprogramm erhöht worden sind und zwar um jährlich 30 Millionen Euro auf nunmehr 150 Millionen Euro. Darüber hinaus stehen für die pauschale Investitionsförderung nach § 9 Abs. 3 KHG Mittel in Höhe von 112,8 Millionen Euro bereit, die sich in 2023 nochmal um fast 5 Millionen Euro erhöhen (0541-TGr. 73). Und auch die Ansätze für die sogenannte Mietförderung nach § 9 Abs. 2 KHG konnten gegenüber 2021 um fast 40 Prozent auf 6,48 Millionen Euro bzw. 7,13 Millionen Euro in 2023 erhöht werden. In der Summe stehen damit rund 426 Millionen Euro für das Jahr 2022 für den Bereich der stationären Krankenhausversorgung bereit.

Damit aber nicht genug: Damit unser Gesundheitssystem gestärkt aus der Pandemie hervorgeht, hat die Bundesregierung ein Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket auf den Weg gebracht.

Ein Teil davon ist das „Zukunftsprogramm für Krankenhäuser“. Schwerpunkte sind:

- eine bessere digitale Infrastruktur,

- IT- und Cybersicherheit,

- moderne Notfallkapazitäten und

- die Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen.

Auf Niedersachsen entfallen aus diesem Programm ca. 280 Millionen Euro Bundesmittel. Das Land übernimmt die Ko-Finanzierung in Höhe von 30 Prozent. Somit beträgt das Gesamtvolumen aus diesem Programm rd. 400 Millionen Euro. In diesem Investitionsvolumen sind übrigens 10 Prozent (ca. 40 Millionen Euro) für die Entwicklung der beiden niedersächsischen Universitätskliniken enthalten. Insgesamt werden also die Krankenhäuser in Niedersachsen mit erheblichen Mitteln zukunftsfest gestärkt und weiterentwickelt.

Damit komme ich zu einem weiteren, wichtigen Bereich der Gesundheitspolitik: Zum Maßregelvollzug. Unser gemeinsames Ziel muss ein sicherer, moderner und zukunftsfähiger Maßregelvollzug sein. Erste Schritte auf diesem Weg sind getan, aber weitere müssen folgen. Ganz vorne auf der Agenda steht dabei die zwingend notwendige Kapazitätserweiterung. Nüchtern betrachtet geht es hier zunächst um die Erfüllung einer Rechtsverpflichtung.

Das Vorhalten ausreichender Ressourcen zur zeitnahen Auf­nahme verurteilter Straftäterinnen und Straftäter in den Maßregelvollzug ist aber aus zwei Aspekten immens wichtig:

Es gilt dabei selbstverständlich darum, unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger vor Straftätern zu schützen. Aber es muss auch in unserem besonderen Interesse sein, Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder in Folge von Suchtmittelabhängigkeit Straftaten begehen, erfolgreich zu therapieren und ihnen einen Weg zurück in die Mitte der Gesellschaft zu ermöglichen. Im Idealfall schaffen wir so den notwendigen Ausgleich zwischen den legitimen Sicherheitsinteressen der Gesellschaft und dem Wunsch der betroffenen Menschen nach Heilung von ihrer Erkrankung.

Im vergangenen Jahr wurden die Planungen zum Bau einer Aufnahmestation in Brauel vorgestellt. Nach einer Neubewertung aller Entwicklungsperspektiven werden wir diese Maßnahme jetzt in Bad Rehburg mit erheblich besseren Rahmenbedingun­gen umsetzen.

Darüber hinaus prüfen wir auch weitere Möglichkeiten zur Schaffung neuer Kapazitäten. Darüber hinaus geht es auch darum, die Unterbringungs- und Therapiemöglichkeiten im Maßregelvollzug zu verbessern – im Sinne der Menschen, die dort untergebracht sind, und im Sinne der Beschäftigten, die einen sehr herausfordernden Job machen.

Vorgestern war ich im AWO Psychiatriezentrum in Königslutter und habe die neue Kleinfeldsporthalle mit eröffnet. Es mag für den Außenstehenden auf den ersten Blick befremdlich erscheinen, dass das Land in den Bau einer Sporthalle für Straftäter investiert. Wir wissen aber, dass das Geld des Landes gerade hier gut angelegt ist. Der Sport ist im therapeutischen Kontext von herausragende Bedeutung. Er strukturiert als zusätzliches Angebot den Tag, hilft die Kommunikation und Interaktion in einer Gruppe zu trainieren und ist bestens geeignet, körperliche Energie und Stress abzubauen.

Der Wunsch nach Sporthallen im Maßregelvollzug wird daher zu Recht an vielen Stellen geäußert. In Königslutter konnten wir diesen Wunsch umsetzen. Ich hoffe, dass uns das noch an vielen anderen Stellen gelingt.

Für den Maßregelvollzug haben wir insgesamt 167,234 Millionen Euro in 2022 und 170,138 Millionen Euro in 2023 veranschlagt.

Neben der Sicherstellung der stationären Versorgung ist mir auch die Stärkung der ambulanten Versorgung, gerade im ländlichen Raum, ein großes Anliegen. Wir alle wissen, dass die Verantwortung für eine flächendeckende vertragsärztliche Versorgung grundsätzlich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) liegt. Doch der bloße Verweis auf Zuständigkeiten hat noch nie Probleme gelöst. Angesichts der gesundheitspolitischen und gesellschaftlichen Bedeutung der Hausärztinnen und Hausärzte insbesondere im ländlichen Raum im Flächenland Niedersachsen unterstützt die Landesregierung die KVN deshalb auf vielfältige Weise.

So fördern wir mit unserem Stipendienprogramm Medizinstudierende, die planen, eine Tätigkeit als Hausärztin bzw. Hausarzt in einer ländlichen Region aufzunehmen. Für die Stipendien stehen jährlich 340.000 Euro bereit. Und das Programm wird gut angenommen, bereits 47 Stipendien konnten vergeben werden.

Auch Medizinstudierende, die ihr Wahltertial im Praktischen Jahr in einer niedersächsischen Hausarztpraxis im ländlichen Raum absolvieren, können eine finanzielle Unterstützung erhalten. Dafür fördern wir jährlich bis zu 35 Studierende und stellen 60.000 Euro zur Verfügung.

Bis Ende 2022 werden wir den Quereinstieg in die Allgemeinmedizin von Ärztinnen und Ärzten anderer Fachgebiete fördern. Wir werden dadurch 7 Ärztinnen und Ärzte für eine hausärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum gewinnen. Das sind kleine, wichtige Projekte zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung im Flächenland Niedersachsen.

Und in Umsetzung des Koalitionsvertrages, den SPD und CDU geschlossen haben, haben wir in den Doppelhaushalt Mittel eingestellt für die Realisierung der Landarztquote. Der entsprechende Gesetzentwurf wird in Kürze vorgelegt.

Geplant ist, Studieninteressierten im Fach Humanmedizin noch vor dem Hauptvergabeverfahren ein bestimmtes Kontingent an Studienplätzen anzubieten.
Voraussetzung ist, dass sie sich zu einer fachärztlichen Weiterbildung in Allgemeiner oder Innerer Medizin und zu einer anschließenden zehnjährigen hausärztlichen Tätigkeit in Regionen mit entsprechendem Bedarf verpflichten.

Zur Qualitätssicherung sollen die Bewerberinnen und Bewerber ein qualifiziertes Auswahlverfahren durchlaufen. Dieses soll Gewähr für einen erfolgreichen Studienabschluss und eine spätere praktische Bewährung bieten.

Ein erster Zulassungsdurchgang ist für das Wintersemester 2023/24 zu erwarten.

Für den Aufbau und den Betrieb der erforderlichen Verwaltungsstrukturen dieses Verfahrens stehen rd. 500.000 Euro bzw. rd. 700.000 Euro im Haushaltsplanentwurf bereit.

Eines der wichtigsten Politikfelder meines Hauses ist aus meiner Sicht der Kinderschutz. Deswegen freut es mich besonders, dass die Einrichtung eines neuen Kinderschutz-Zentrums in Göttingen richtig Fahrt aufnimmt. Hier ist perspektivisch eine weitere wichtige Stärkung des Kinderschutzes im gesamten südniedersächsischen Bereich zu erwarten. Bei meiner Sommerreise habe ich mich kürzlich über die aktuellen Planungen vor Ort informiert. Mit der AWO, der Caritas und phoenix e.V. konnten im Kinderschutz sehr erfahrene und kompetente Träger gewonnen werden, die im Verbund das Kinderschutz-Zentrum Göttingen aufbauen werden. Bis zum Jahresende 2021 läuft die Aufbauphase. Ab 2022 wird mit dem Kinderschutz-Zentrum Göttingen in Niedersachsen dann ein 5. mit Landesmitteln gefördertes Kinderschutz-Zentrum zur Verfügung stehen. Die Landesförderung in 2022 für dieses Kinderschutzzentrum beträgt 220.000 Euro.

Dazu schaffen wir in diesem Haushaltsplanentwurf die Voraussetzungen zur Förderung von unabhängigen Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen. Die Erfahrungen im Alltag der Kinder- und Jugendhilfe zeigen, dass im Zusammenhang mit den Leistungen und anderen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe sehr oft Konflikte entstehen.

Insbesondere die Leistungsgewährung gestaltet sich zwischen Leistungsträgern auf der einen Seite und Leistungsempfängerinnen und -empfängern auf der anderen Seite sehr oft konfliktreich. Hier können junge Menschen und ihre Familien ihre Rechte häufig nicht oder nicht umfassend verwirklichen. Die Gründe hierfür liegen oft darin, dass sie diese Rechte nicht kennen oder sich aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage sehen, diese innerhalb der vorhandenen Strukturen, zur Not auch mit Rechtsmitteln, einzufordern.

In diesen Konflikten beraten unabhängige Ombudsstellen die jungen Menschen und ihre Familien und versuchen auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken. Mit dem Mitte Juni 2021 auf Bundesebene in Kraft getretenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden die Länder verpflichtet, unabhängige Ombudsstellen einzurichten.

In Niedersachsen ist eine Förderung von jeweils einer regionalen Ombudsstelle in vier festgelegten Versorgungsbereichen vorgesehen. Hinzu kommt die Förderung einer überregionalen Ombudsstelle. Hierfür wird für das Jahr 2022 ein Betrag von 500.000 Euro und ab 2023 ein jährlicher Betrag von insgesamt 1.100.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Damit wird ein weiterer wichtiger Baustein für die jungen Menschen und ihre Familien für ein besseres Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren eingeführt.

Ich freue mich sehr, dass das Land Niedersachsen als erstes Bundesland die Vorgaben des Bundesgesetzgebers umsetzt und landesrechtlich konkretisiert. Damit nimmt Niedersachsen eine Vorreiterrolle ein.

Leider sind in schwierigen finanziellen Zeiten auch Einschnitte oder Kürzungen nicht immer zu vermeiden. So kommen wir in nächsten Jahren nicht drum herum, die bisherigen Ansätze im Bereich Migration und Teilhabe, insbesondere den Ansatz für die Migrationsberatung, zu reduzieren.

Ich möchte kurz die Hintergründe erläutern: Als in den Jahren 2015 und 2016 sehr viele Geflüchtete zu uns kamen, hat sich der Bund über höhere Länderanteile an der Umsatzsteuer an den flüchtlingsbedingten Kosten von Ländern und Gemeinden beteiligt.

Die Haushaltsansätze mit Bezug zur damaligen Flüchtlingssituation konnten so in den vergangenen Jahren aufgestockt und wichtige Integrationsarbeit geleistet werden.

Nachdem die Bundesbeteiligung aber zurückgefahren wurde und für die Jahre 2020 und 2021 nur noch modifiziert erfolgt, mussten die seinerzeit erhöhten Haushaltsansätze
nach und nach wieder auf das vorherige Niveau reduziert werden.

Diese finanziellen Einschnitte planen wir so umzusetzen, dass die Integration und die Teilhabe der Menschen mit Migrationsgeschichte in Niedersachsen weiterhin gelingen können.

So fördern wir weiterhin

  • die Koordinierungsstellen Migration und Teilhabe mit 1,645 Millionen Euro
  • die Migrationsberatung mit 6,727 Millionen Euro bzw. 5,268 Millionen Euro in 2023
  • das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte über die Richtlinie Teilhabe und Zusammenhalt, mit 956.000 Euro, bzw. 680.000 Euro in 2023 sowie
  • die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen über das IQ Netzwerk mit 1,138 Millionen Euro, bzw. 1,014 Millionen Euro in 2023.


Eine weitere Haushaltsmittelreduzierung betrifft die Zuweisung an die kommunalen Träger nach § 5 Nds. AG SGB II, den sogenannten Landeszuschuss. Wir planen, ab dem Jahr 2022 den Landeszuschuss an die kommunalen Träger für ihre Aufwendungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 5 Nds. AG SGB II stufenweise zu mindern.

Auch hier möchte ich Ihnen den Hintergrund erläutern. Der Landeszuschuss ist historisch begründet. Die Prämissen des Landeszuschusses beruhen auf den Verhältnissen des Jahres 2005, als die Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeführt wurde. Das Land hatte sich damals zum Ausgleich der Verluste der Kommunen aus dem Wegfall des besonderen Mietzuschusses verpflichtet.

Seitdem hat es allerdings diverse Wohngeldnovellen gegeben. Die ursprünglichen Einsparungen beim Land sind nicht mehr nachvollziehbar und quantifizierbar. Eine Minderung des Landeszuschusses ist nun insbesondere erforderlich geworden, weil der Bund seine Beteiligung an den kommunalen Leistungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung ab dem Jahr 2020 dauerhaft um 25 Prozent erhöht hat.

Von den niedersächsischen Kommunen werden aufgrund der abermals gestiegenen Bundesbeteiligung mittlerweile weniger als die Hälfte der Ausgaben getragen.

Diese maßgebliche Veränderung der Finanzierungsverteilung macht eine Anpassung des Landeszuschusses in den genannten drei Stufen erforderlich.

Für den Landeshaushalt werden die Minderausgaben

- 42,8 Millionen EUR im Jahr 2022,

- 92,8 Millionen EUR im Jahr 2023 und

- 142,8 Millionen EUR jährlich ab dem Jahr 2024

betragen.

Wie Sie wissen, ist der Einzelplan 05 durch hohe gesetzliche Pflichtleistungen geprägt. Allein rd. 2,66 bzw. 2,79 Milliarden Euro werden für den Bereich der Eingliederungs- sowie Sozialhilfe eingeplant. Das sind ungefähr 45 Prozent des gesamten Einzelplans.

Die Veranschlagung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 berücksichtigt sowohl den zu erwartenden Zuwachs bei der Zahl der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger als auch den so genannten Vorgabewert. Hierbei handelt es sich um den Steigerungssatz, der die tariflichen Erhöhungen der Personalkosten in den Einrichtungen sowie die zu erwartenden Erhöhungen bei den Sach- und Fahrtkosten ausgleicht. Dadurch wird den Einrichtungen die Möglichkeit gegeben, ihre Leistungen trotz der Preissteigerungen weiterhin in der gewohnten Qualität und Güte anbieten zu können. Der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes wird so Rechnung getragen und die soziale Teilhabe der Menschen mit Behinderungen sichergestellt. Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ist ein lang andauernder Prozess und für die Landesregierung von großer Bedeutung.

Inzwischen haben wir bereits die Dritte und umfangreichste Reformstufe des BTHG hinter uns gelassen. Es hat sich gezeigt, dass die Übergangsvereinbarung in Niedersachsen eine solide vertragliche Grundlage ist, mit der ein geordneter Übergang in das neue System seit Januar 2020 gelingen konnte. Diese Übergangsvereinbarung endet zum 31.12.2021.

In den aktuellen Vertragsverhandlungen geht es darum, rahmenvertragliche Regelungen zu vereinbaren, die einen Systemwechsel zulassen und dem personenzentrierten Ansatz des BTHG Rechnung tragen. Dieser Systemwechsel vollzieht sich nicht zuletzt über das Vergütungssystem.

Die Grundlage hierfür müssen die Ergebnisse der individuellen Bedarfsermittlung bilden. Denn im Fokus unseres Handelns müssen die Bedürfnisse der betroffenen Menschen stehen.

Das Bedarfsermittlungsinstrument Niedersachsen, kurz B.E.Ni, soll bei der Verpreislichung der Leistungen der Eingliederungshilfe ausschlaggebend sein. Das landeseinheitliche und transparente Verfahren zur Bedarfsermittlung beweist sich bereits seit 2018 und wird derzeit evaluiert. Mit der Version 3.0 wurde es an die aktuelle Rechtslage angepasst und erweitert. Die Anwendung der neuen Bögen für die Leistungen der Eingliederungshilfe in der Zuständigkeit des überörtlichen Trägers ist bereits möglich und seit dem 01. August verbindlich vorgesehen.

Damit ist ein wichtiger Schritt gemacht, um die Ermittlung des Bedarfes einer leistungsberechtigten Person zu strukturieren, die Leistungen personenzentriert einzusetzen und entsprechend zu vergüten.

Für die Erstattung von Ausgaben der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe haben wir

- 2022 2,6 Milliarden Euro und

- 2023 2,7 Milliarden Euro

in den HH eingestellt.

Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben und damit ein selbstbestimmtes Leben zu erleichtern, wird auch künftig zu den wichtigen Zielsetzungen der Sozialpolitik des Landes gehören. Diese Zielsetzung verfolgen wir auch mit dem aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanzierten landeseigenen Förderprogramm „Arbeit ohne Hindernisse“. Im Rahmen dieses Programmes können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die neue und unbefristete Arbeitsplätze für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Menschen schaffen, eine arbeitsplatzbezogene Förderung erhalten.

Um noch mehr Arbeitsverhältnisse für Menschen mit Behinderungen zu erschließen,

haben wir die Förderkriterien bei der Einstellung von älteren schwerbehinderten Menschen ab dem 55. Lebensjahr deutlich verbessert. Dies haben wir insbesondere vor dem Hintergrund entschieden, dass die Gruppe der über 55-jährigen Menschen mit Schwerbehinderungen stärker von Arbeitslosigkeit betroffen ist als Jüngere.

Für dieses Förderprogramm stehen rd. 17 Millionen EUR pro Jahr zur Verfügung.

Ein weiteres wichtiges Instrument zur Teilhabe am Arbeitsleben ist das Budget für Arbeit. Mit den dazu im Vorgriff auf das Bundesteilhabegesetz 2017 in Niedersachsen auf den Weg gebrachten veränderten Rahmenbedingungen ist es gelungen, sowohl mehr Menschen mit Behinderungen als auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für ein Budget für Arbeit zu gewinnen. Hatten wir am 1.07.2017 noch 117 Budgets für Arbeit zu verzeichnen, so waren es Ende 2020 schon 373 laufende Budgets. Eine Zahl, mit der wir im Ländervergleich bundesweit an der Spitze liegen. Erfreulicherweise hat auch die Pandemie dem stetigen Zuwachs der Budgets keinen Abbruch getan. Ein Erfolg für das Budget und seine Rahmenbedingungen in Niedersachsen. Sie haben sich als krisenfest erwiesen.

Zur Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben wird auch künftig dem Budget für Arbeit in Niedersachsen ein großer Stellenwert zukommen und dessen Ausbau seitens des Landes im Wesentlichen weiter aus Mitteln der Eingliederungshilfe finanziert werden. Hierfür haben wir

- in 2022 32,6 Millionen Euro und

- in 2023 32,8 Millionen Euro

eingeplant.

Die Pandemie war im vergangenen Jahr das vorherrschende Thema. Dennoch ist es uns gelungen, einen dritten Aktionsplan Inklusion zu erstellen. Das ist ein wichtiges Signal an die Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, die gerade auch in Zeiten der Pandemie eine inklusive Gesellschaft und Verwaltung benötigen.

Als Beispiel möchte ich drei neue Maßnahmen nennen, die die Vielfalt des Aktionsplanes von der inklusiven Freizeitgestaltung bis hin zur dringenden medizinischen Betreuung darstellen: So sollen nachweispflichtige Schulungen von Feuerwehr und Katastrophenschutz über den Umgang mit Menschen mit Behinderungen in Notsituationen stattfinden,

Informationen zu Patientinnen- und Patientenrechten in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt und Sportmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen verbessert werden.

Und natürlich werden wir weiter daran arbeiten, die Umsetzung der Inklusion in Niedersachsen bestmöglich umzusetzen. Für die Förderung von Inklusionsprojekten stehen 2022 und 2023 jeweils 75.000 Euro zur Verfügung.

Abschließend möchte ich noch das Thema Pflege ansprechen. Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz hat der Bundesgesetzgeber kurzfristig vor dem Ende der Legislaturperiode die Einführung einer Tariftreueregelung in das Sozialgesetzbuch XI beschlossen. Die Zahlung tarifgerechter Löhne wird damit ab Herbst 2022 für Pflegeeinrichtungen zur Voraussetzung, um einen Versorgungsvertrag zu erhalten. Diese neue Regelung begrüße ich sehr, weil sie bundesweit für eine Steigerung der Löhne in der Pflege und damit für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen sorgt.

Das Niedersächsische Pflegegesetz wird ja gerade von Ihnen beraten. Ich finde es klug, wenn wir - so lange die Bundesregelung noch nicht in Kraft ist – in Niedersachsen an der im Niedersächsischen Pflegegesetz geplanten Tariftreueregelung festhalten. Eine entsprechende Gesetzesformulierung haben wir dazu vorgeschlagen. Mit der Novellierung des NPflegeG wird auch die Grundlage für die Beschwerdestelle Pflege geschaffen. Als neutrale Anlaufstelle wird sie Hinweisen von Pflegebedürftigen, Angehörigen aber auch Pflegenden nachgehen und an die zuständigen Stellen vermitteln. Hinweise an die Beschwerdestelle können dann auch anonym erfolgen. So wird es auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege möglich, im Bedarfsfall Missstände zu melden, ohne Repressalien fürchten zu müssen.

Die Verbesserung der Löhne für Pflegekräfte darf aber in keinem Fall zu einer Überforderung der Pflegebedürftigen führen. Deshalb wird die Landesregierung auch weiterhin eine Förderung der Investitionskosten von ambulanten Pflegediensten, teilstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege übernehmen.

Hierdurch werden wir im Haushaltsjahr 2022 die Pflegebedürftigen in Niedersachsen mit rund 61 Millionen entlasten. Für das Jahr 2023 sind sogar knapp 69 Millionen geplant. Trotz der finanziellen Belastung durch die Corona-Pandemie werden wir für die Stärkung der Kurzzeitpflege jährlich 3 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Coronabedingt musste die Erstellung der entsprechenden Förderrichtlinie zwar verschoben werden, aber im nächsten Jahr wird diese Förderung beginnen.

Für das Haushaltsjahr 2023 steht auch ein Teil der Mittel für die Erstellung des Landespflegeberichts 2024 bereit. Hierdurch können wir den 2018 begonnen Weg der Neugestaltung der pflegerischen Versorgungsplanung konsequent weiterführen.

Für die Förderung von Pflegeeinrichtungen stehen 2022 60,9 Millionen Euro bereit und für 2023 68,9 Millionen Euro. Für die Erstellung des nächsten Landespflegeberichts haben wir in 2023 60.000 Euro in den Haushalt aufgenommen.

Es ist kaum zu glauben, aber es ist schon fast anderthalb Jahre her, dass zum 01.04.2020 mit der neuen generalistischen Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz in Niedersachsen begonnen werden konnte. Und mit der Einführung der neuen Pflegeausbildung wurde auch die Finanzierungssystematik neu geregelt. Die Ausbildung wird vollständig über Umlagebeträge finanziert, die anteilig von den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie den Pflegekassen und dem Land gezahlt werden. Die Umsetzung des Finanzierungsverfahrens übernimmt die Pflegeausbildungsfonds Niedersachsen GmbH.

Über den Pflegeausbildungsfonds wird sowohl die schulische als auch die praktische Ausbildung finanziert.

Im Rahmen der Finanzierung erhalten die Pflegeschulen und die Träger der praktischen Ausbildung ein Budget, das alle 2 Jahre, derzeit als Pauschalbudget verhandelt wird.

Der Anteil des Landes an der Gesamtfinanzierung liegt bei genau 8,9446 %. Allerdings ist die Höhe der tatsächlich erforderlichen Ausgaben von zahlreichen Variablen abhängig, insbesondere natürlich von der Entwicklung der Ausbildungszahlen. Daher beruhen die Haushaltsansätze für 2022 und 2023 in Höhe von rund 59,8 Millionen Euro, bzw. 57,9 Millionen Euro auf Annahmen und einer vorsichtigen Kalkulation.

Ich gehe davon aus, dass wir in den kommenden Jahren nach dem Ende der Pandemie weitere Erfahrungswerte vorliegen haben und unsere Prognosen noch belastbarer werden. Im Übrigen ist jeder Euro, der für zusätzliche Auszubildende ausgegeben wird, eine gute Investition, um dem Fachkräftemangel in der Pflege zu begegnen.

Am Ende einer langen Haushaltseinbringung möchte ich nochmal auf das Thema Corona zurückkommen. Wir sind insgesamt verhältnismäßig gut durch die Krise gekommen. Daran hat die hervorragende Arbeit aller Beschäftigten des öffentlichen Gesundheitsdienstes einen großen Anteil. Der bevölkerungsbezogene Infektionsschutz ist eine der wesentlichen Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Und es hat sich gezeigt, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst unbedingt gestärkt werden muss. Hier setzt der Pakt für den ÖGD ein, den Bund und Länder auf den Weg gebracht haben. Der Bund stellt Mittel in Höhe von 4 Milliarden Euro bis zum Jahr 2026 bereit. Mit diesem Betrag sollen insgesamt bis zu 5.000 neue Stellen geschaffen werden. Weiterhin soll die Digitalisierung in den Gesundheitsämtern vorangetrieben und die Attraktivität des öffentlichen Gesundheitsdienstes für die Berufswahl gesteigert werden.

Die Länder erhalten die Bundesmittel in sechs Tranchen in den Jahren 2021 bis 2026 im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung. Das bedeutet, dass für Niedersachsen für die Jahre 2022 und 2023 etwa 81 Millionen Euro bereitstehen. Damit finanzieren wir vorrangig den Personalaufwuchs im Öffentlichen Gesundheitsdienst.

Etwa 90 % der Mittel werden wir zu diesem Zweck an die Kommunen weiterleiten. 10 % der Mittel verbleiben beim Land, um damit 36 befriste Stellen zu schaffen und zu besetzen. Für die Umsetzung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst haben wir ein eigenes neues Kapitel 0543 in den MS-Einzelplan eingestellt. Damit kann transparent gemacht werden, für welche konkreten Maßnahmen die Gelder verwendet werden sollen.

Ziel von Bund, Länder und Kommunen muss es sein, den ÖGD langfristig und dauerhaft zu stärken. Denn nur ein handlungsfähiger und gut ausgestatteter ÖGD ist in der Lage, flexibel, fachkompetent und schnell auf die aktuellen Erfordernisse zu reagieren. Davon konnten wir uns alle in den vergangenen Monaten überzeugen. Die Verstetigung des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst über das Jahr 2023 hinaus wird sicherlich ein wesentlicher Punkt sein, der mit der neuen Bundesregierung zu besprechen sein wird.

Ein Doppelhaushalt ist immer eine besondere Herausforderung - für die, die ihn aufstellen, und die, die ihn beraten. Umso mehr danke ich Ihnen für die Aufmerksamkeit und freue mich nun auf die weitere Beratung und Ihre Fragen.“

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.09.2021

Ansprechpartner/in:
Oliver Grimm

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