Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Modellprojekt zur medizinischen Versorgung für Menschen ohne Aufenthaltspapiere startet

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt: „Wir helfen Menschen, die sonst durchs Raster fallen.“


Der anonyme und damit angstfreie Zugang zur medizinischen Versorgung von Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus ist im deutschen Gesundheitssystem in der Praxis mit Hemmnissen verbunden. Mit einem Modellprojekt an den Standorten Hannover und Göttingen ermöglicht die Niedersächsische Landesregierung diesen Menschen die Inanspruchnahme einer ärztlichen Versorgung, ohne dass sie negative Folgen wie eine Abschiebung befürchten müssen. Zugleich bietet das Projekt eine spezielle Beratung und Begleitung in einen legalen Aufenthaltsstatus an.

„Fakt ist, dass Menschen ohne Aufenthaltspapiere in Niedersachsen leben. Aus humanitären Gründen helfen wir jetzt diesen Menschen, die sonst durchs Raster fallen. Mit dem Modellprojekt haben sie Anspruch auf eine medizinische Mindestversorgung und Behandlung, wenn sie beispielsweise akut erkranken. Das ist ein Gebot der Menschlichkeit“, sagte Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. Sie hat das Modellprojekt heute in Hannover vorgestellt. „Wir übernehmen Verantwortung für eine Gruppe von Menschen, die sich bislang ausschließlich auf ehrenamtliche Hilfe verlassen konnte. Auch diesen Helferinnen und Helfern geben wir mit unserem Projekt einen verlässlichen Rahmen“, betont die Ministerin.

Mit insgesamt 1,5 Millionen Euro, verteilt auf drei Jahre, unterstützt das Sozialministerium die Anlauf- und Vergabestellen. Weitere 120.000 Euro stehen für spezielle Beratungen bereit, die den Papierlosen den Weg in einen legalen Aufenthaltsstatus ermöglichen sollen. Der Leistungsumfang entspricht dabei dem von Asylbegehrenden.

In den Anlauf- und Beratungsstellen erhalten die Betroffenen Behandlungsscheine, so genannte ‚anonyme Krankenscheine‘, mit denen sie ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen können. Die Abrechnung der medizinischen Leistungen wird von der AOK Niedersachsen (für Krankenhaus-, Hebammen- und Physiotherapieleistungen), der KV Niedersachsen (für ärztliche Leistungen), KZV Niedersachsen (für zahnärztliche Leistungen) und dem Landesapothekerverband Niedersachsen (für Leistungen der Apotheken) getragen und durch den Trägerverein des Projekts mit den zur Verfügung gestellten Landesmitteln bezahlt. Das Projekt wird durch einen interdisziplinär aufgestellten Beirat unterstützt, der Empfehlungen zu Grenzfällen der medizinischen Versorgung gibt.

Zum Projektende ist eine Evaluation auf Grundlage der anonymisierten Daten aus dem Projekt geplant. Anhand der Ergebnisse soll die Frage beantwortet werden, ob das Angebot weiterer Anlauf- und Vergabestellen zur Vermittlung medizinischer Leistungen an Menschen ohne Papiere an weiteren Standorten in Niedersachsen erforderlich und sinnvoll ist und wie sie finanziert werden können.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.12.2015

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln