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Leitlinien der neuen Migrationspolitik für Niedersachsen vorgestellt: Volle Teilhabe für Zugewanderte ist das Ziel

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil, die Sozial- und Integrationsministerin Cornelia Rundt sowie die Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf, wollen in Niedersachsen eine Willkommens- und Anerkennungskultur entwickeln. Dafür traten sie beim heutigen Kongress „Weltoffenes Niedersachsen – Vielfalt und Teilhabe stärken“ in Hannover in engagierten Redebeiträgen ein. Sie stellten die Leitlinien der künftigen Migrationspolitik vor und erklärten den Begriff der Integration für überholt. Statt eine Anpassungsleistung in den Vordergrund zu stellen, müsse vielmehr zugewanderten Menschen auf allen Ebenen die volle Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Leben gewährt werden. Verteilt über alle Ressorts will die Landesregierung insgesamt 80 Millionen Euro in diesem Bereich investieren.

Cornelia Rundt begrüßte in diesem Zusammenhang, dass laut der Koalitionsvereinbarungen auf Bundesebene der sogenannte Optionszwang für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern entfallen soll. „Gerade bei den von der bisherigen Optionspflicht betroffenen jungen Menschen gibt es überhaupt keinen Grund, den Fortbestand ihrer deutschen Staatsangehörigkeit nach Vollendung des 18. Lebensjahres weiter in Frage zu stellen“, sagte Rundt: „Sie sind ja seit ihrer Kindheit in Deutschland verwurzelt und sie sind mit Blick auf Familie, Freunde, Schule, Ausbildung und Universität ein Teil der deutschen Gesellschaft.“

Rund 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus nahezu allen Bereichen der Gesellschaft waren zu dem Kongress in das Gebäude der VGH-Versicherungen gekommen. Die zentrale Frage: Wie sollen angesichts der sich in den kommenden Jahren verändernden Bevölkerungsstruktur in Niedersachsen die Lebensqualität gesichert und der Zusammenhalt der Gesellschaft gestärkt werden? Bei der Beantwortung dieser Frage wird ein anderer Umgang mit Zugewanderten von elementarer Bedeutung sein, so die Botschaft.

„Dafür setzen wir uns konkret ein“, erläuterte Sozialministerin Rundt: „Für ein Willkommensrecht, durch das die Zuwanderung von Menschen gefördert und ihre zügige Aufnahme in der Gesellschaft ermöglicht werden. Für Willkommensstrukturen, dass Zuwanderinnen und Zuwanderer übersichtliche Behördenstrukturen und –zuständigkeiten vorfinden. Für eine Willkommenshaltung, dass die Gesellschaft den Zuzug unterstützt.“ Die sogenannte Ausländerbehörde könne beispielsweise eine „addressatenorientierte Beratung aus einer Hand“ anbieten, so Rundt, sie könne den Kontakt zu anderen Behörden und zu Migrantenorganisationen herstellen. Rundt: „Die Landesregierung wird in Abstimmung mit den zuständigen Verbänden im Rahmen eines Pilotprojektes die niedersächsischen Ausländerbehörden bei den weiteren Optimierungsprozessen unterstützen und begleiten.“ Es müsse sich um alle Zugewanderten gekümmert werden, nicht nur um Hochqualifizierte und Fachkräfte, sagte die Sozialministerin: „Sie kommen alle mit einer individuellen Motivation zu uns.“

Die neue Willkommens- und Anerkennungskultur soll die Antwort auf Ausgrenzungsdenken, Klischeebildung, Stigmatisierung und Rassismus sein. „Zugewanderten müssen rechtlich fundierte Gleichstellung und Chancengleichheit gewährt werden“, erklärte Rundt. Damit müsse bereits in der Schule begonnen werden, wo Kinder aus zugewanderten Familien schlechtere Chancen hätten.

Die Eckpunkte der neuen Teilhabe-Politik:

  • eine definitive Willkommens- und Anerkennungskultur,
  • damit verbunden: Ein „Ja!“ zur Einbürgerung,
  • die Erleichterung der Zuwanderung verbunden mit einem besseren Zugang zum Arbeitsmarkt,
  • Diskriminierungen entgegenwirken und damit verbunden auch das Intensivieren der interkulturellen Öffnungsprozesse in den Verwaltungen,
  • die Ausgestaltung der religiösen und weltanschaulichen Vielfalt,
  • die Förderung der Professionalisierung von Migrantenorganisationen
  • die Intensivierung des bürgerschaftlichen Engagements der Zuwanderinnen und Zuwanderer.

Auch die neue Flüchtlings- und Asylpolitik soll reformiert werden und wieder auf der Grundlage von humanitären Wertvorstellungen basieren – Beispiele dafür:

  • die völlige Neugestaltung der Arbeit und Rechte der Härtefallkommission,
  • der Paradigmenwechsel in der Abschiebepraxis,
  • die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und das Kümmern um insbesondere unbegleitete jugendliche Flüchtlinge,
  • die Verbesserung der Lebenssituation von Flüchtlingen und der Schutz vor Verfolgung und Not.
  • die finanzielle Unterstützung des Netzwerks Traumatisierte Flüchtlinge in Niedersachsen (NTFN) und die Einrichtung eines „Trauma- und Kriseninterventionszentrums“.

Cornelia Rundt spricht sich zudem für einen leichteren Zugang der zugewanderten Menschen zum Wahlrecht und zum Arbeitsmarkt aus. „In Niedersachsen werden immer mehr ausländische Berufsabschlüsse anerkannt“, freute sich die Ministerin. Auch die Gewinnung von Lehrerinnen und Lehrern mit bi-kultureller Erfahrung sei wichtig, so Rundt. Sie verweist zudem auf den im September erfolgten Auftakt zu Verhandlungen der Landesregierung mit muslimischen Verbänden zum Abschluss eines Staatsvertrags.

Teilhabe beinhalte auch, dass die zugewanderten Menschen mehr Verantwortung selbst übernehmen und bürgerschaftliches Engagement zeigten, erklärte Rundt, Migrantenorganisationen müssten zum Beispiel mehr als bisher selbstverantwortliche Trägerinnen von Projekten werden – diesen Prozess werde die Landesregierung unterstützen. Die Arbeit der Integrationslotsinnen und –lotsen der Landesregierung sei weiterhin wichtig. Mit 1,4 Millionen Euro soll im kommenden Jahr – vorbehaltlich der Haushalts-Zustimmung des Landtags - die Etablierung von Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe in den Landkreisen und kreisfreien Städten Niedersachsens gefördert werden.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.12.2013
zuletzt aktualisiert am:
06.12.2013

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