Kinderrechte in das Grundgesetz aufnehmen
Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Dr. Carola Reimann
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 24.01.2018, TOP 11
- Es gilt das gesprochene Wort -
„Im April des letzten Jahres konnten wir gemeinsam 25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland feiern.
Das zwanzigste Jahrhundert wird in Anlehnung an die Reformpädagogin Ellen Key immer wieder als „Jahrhundert des Kindes“ bezeichnet. Und es ist richtig: Es hat sich Vieles zugunsten von Kindern verändert.
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Unsere Sicht auf Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Bedürfnissen,
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unser Verständnis von einem gelingenden Aufwachsen und damit auch die Anerkennung der staatlichen Verantwortung für die notwendigen Rahmenbedingungen zu sorgen und
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daraus dann auch entsprechende Gesetzgebung.
Dazu gehören folgende „Meilensteine“:
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1990 die Einführung des Kinder- und Jugendhilferechts im Sozialgesetzbuch und damit die Abkehr von einem repressiv orientierten Jugendwohlfahrtsrecht,
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1998 die Reform des Kindschaftsrechts mit einer weitgehenden Gleichstellung von nichtehelichen und ehelichen Kindern,
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2000 die Einführung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung im Bürgerlichen Gesetzbuch und
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2012 das Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes.
In Niedersachen haben wir seit 2009 Kinderrechte, insbesondere Schutzrechte, in die Landesverfassung aufgenommen.
Die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz ist richtig und überfällig. Und aktuell gibt es neuen Rückenwind auf der Bundesebene. Sollte eine zukünftige Bundesregierung dieses Ziel verfolgen, sehe ich gute Chancen, dass auch bisher noch zögerliche Bundesländer nun einer solchen Grundgesetzänderung zustimmen werden.
Als Kinder- und Jugendministerin habe ich eine klare Position: Ich bin eindeutig für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Und daher freue ich mich auch über den heute zu beratenden Entschließungsantrag.
Gleichzeitig bin ich mir aber bewusst, dass allein eine solche Gesetzesänderung nicht ausreicht, damit die Belange von Kindern und Jugendlichen auch wirksam berücksichtigt werden. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hat sich die Landesregierung deshalb für eine bessere Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche eingesetzt. So wurde nicht nur der Landesjugendhilfeausschuss wieder eingeführt, sondern in Niedersachsen die Kinderkommission aus Parlamentsmitgliedern und Fachleuten eingerichtet.
Das ist erst die dritte Kinderkommission bundesweit. Der Abschlussbericht zur ersten Amtsperiode der Kinderkommission wird in Kürze dem Landtag zur Beratung zugehen.
Darüber hinaus werde ich mich für die Weiterentwicklung des Kinderschutzes und der Kinderförderung einsetzen. Als ein Beispiel nenne ich exemplarisch den Ausbau des Angebots an Kinderschutzzentren. Wir stärken derzeit die regionale Funktion des Zentrums in Osnabrück und schaffen eine neue Einrichtung in Lüneburg und Stade.
Ich freue mich darauf, mit Ihnen gemeinsam für den Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu arbeiten.“
Artikel-Informationen
erstellt am:
24.01.2018
Ansprechpartner/in:
Naila Eid