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„Ja zur Einbürgerung - Einbürgerungskampagne starten!“

Rede von Sozialministerin Cornelia Rundt am 24.10.2014 im Niedersächsischen Landtag


- Es gilt das gesprochen Wort -

„Die niedersächsische Migrations- und Teilhabepolitik ist geprägt von einer gelebten Willkommens- und Anerkennungskultur.

Zu den Eckpunkten dieser Politik gehören insbesondere

- die Erleichterung der Zuwanderung verbunden mit einem besseren Zugang zum Arbeitsmarkt,

- das Intensivieren der interkulturellen Öffnungsprozesse in den Verwaltungen,

- das aktive Eintreten gegen Diskriminierungen,

- die Förderung der Professionalisierung von Migrantenorganisationen sowie

- die Intensivierung des bürgerschaftlichen Engagements der Zuwanderinnen und Zuwanderer.

Aber auch mit all diesen beispielhaften Errungenschaften kommen zugewanderte Menschen, die ihren Platz in der Mitte unserer Gesellschaft bereits gefunden haben, manchmal an einen Punkt, an dem sie sich fragen: Fehlt mir hier nicht noch etwas? Was kann ich noch selbst mehr tun?

Es ist der Punkt, an dem der feine Unterschied zwischen dem Status eines „Mitbürgers“ und dem eines „Staatsbürgers“ deutlich wird.

Denn nur als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger können sie in unserer Gesellschaft uneingeschränkt mitwirken und mitbestimmen. Darum sagen wir „Ja!“ zur Einbürgerung und begrüßen den vorliegenden Entschließungsantrag sehr.

Die Einbürgerung und die mit ihr einhergehende deutsche Staatsangehörigkeit ist ein komplexes Thema:

  • Auf der einen Seite hat sie instrumentelle Bedeutung und bildet die Grundlage für eine vollständige Partizipation, Verwaltungseinstufungen und Routinen,
  • auf der anderen Seite enthält sie ein identitätsstiftendes Moment nämlich das Gefühl, wirklich angekommen zu sein.

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit werden wesentliche Rechte manifestiert:

- die politische Beteiligung an Wahlen und Abstimmungen,

- der freie Zugang zu allen Ämtern,

- der bedingungslosen Schutz vor Ausweisung und

- das Recht auf Unterstützung in schwierigen Lebenslagen und auf diplomatischen Schutz im Ausland.

Die deutsche Staatsangehörigkeit garantiert ein unkündbares Recht auf das Leben in einem der sichersten und ökonomisch stärksten Länder der Erde sowie die Statusrechte einer EU-Bürgerin bzw. eines EU-Bürgers.

Wir möchten all jene Menschen in unserem Land, die die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, ermutigen, das Einbürgerungsverfahren anzunehmen und die Landesregierung möchte die Menschen auf diesem Weg unterstützen.

Öffentliche Verwaltungsverfahren kommen nicht ohne Regelungen aus. Aber solche Regelungen müssen auch verständlich sein und kundenfreundlich angewandt werden.

Hier setzen wir auch im Sinne gelebter Willkommens- und Anerkennungskultur an. Daher ist es wichtig, den Wunsch und Bedarf nach verständlichen und fachlich fundierten Informationsangeboten für einbürgerungswillige Menschen aufzugreifen.

Im Rahmen einer landesweiten Einbürgerungskampagne wird die Landesregierung genau diesen Bedarf analysieren und schließlich zielgruppengerechte Informations- und Beratungsangebote bereitstellen. Diese Maßnahmen werden nur dann gut angenommen, wenn Kommunen und Migrantenorganisationen ihre Sachkenntnis und Kompetenzen einbringen. Wir werden diese Akteure mit ihren Erfahrungen in unsere Planungen einbeziehen, um die Behörden und die verschiedenen Communities gut zu erreichen.

Lassen Sie mich zum Schluss noch anmerken, dass die Landesregierung bisher nicht alle Ziele auf der Bundesebene erreichen konnte. Die Landesregierung fordert weiterhin die vollständige Abschaffung der Optionsregelung sowie die grundsätzliche Zulässigkeit von Mehrstaatigkeit.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.10.2014

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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