Integrationsministerkonferenz stimmt für niedersächsischen Antrag für gerechte Teilhabe und mehr Partizipation für zugewanderte Frauen
Ministerin Behrens: „Zugang zu Spracherwerb, Erwerbstätigkeit und Gesundheitsleistungen für Frauen muss besser werden“
Auf Antrag Niedersachsens hat die Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren (IntMK) am Donnerstag eine gerechte Teilhabe und mehr Partizipation für zugewanderte Frauen gefordert. „Der Zugang zu Spracherwerb, Erwerbstätigkeit und zu Gesundheitsleistungen muss für Frauen besser werden“, fordert Niedersachsens Integrations- und Gleichstellungsministerin Daniela Behrens. Die Erfahrung zeige, dass zugewanderte und geflüchtete Frauen, insbesondere Frauen mit (Klein-) Kindern, in größerem Maße Hindernisse beim Einleben in die Gesellschaft zu überwinden hätten, als dies bei zugewanderten Männern der Fall sei.
„Der Zugang zu einer Berufstätigkeit ist wesentlicher Bestandteil gesellschaftlicher Partizipation“, betont Ministerin Behrens. Dabei sollten für alle Zugewanderten die vorhandenen Qualifikationen und Kompetenzen im Mittelpunkt stehen. Dennoch seien insbesondere für zugewanderte Frauen deutliche Arbeitsmarkthemmnisse festzustellen, beispielsweise würden sie selbst mit hohem Bildungsstand häufig unterhalb ihrer Qualifikation beschäftigt. Erschwerend komme hinzu, dass familiäre Anforderungen vor allem an Frauen gerichtet würden.
Mit ihren heutigen Beschlüssen fordert die IntMK daher einen grundlegend veränderten Ansatz zur Arbeitsmarktförderung von Frauen. Erforderlich sei ein systematisches Vorgehen, insbesondere durch die Jobcenter und Arbeitsagenturen. Die Maßnahmen müssten deutlich zielgerichteter gestaltet werden, beispielsweise komme es bereits bei der Ansprache der Frauen darauf an, aktivierend und sensibel für die jeweilige Lebenssituation vorzugehen. Wichtig seien zudem niedrigschwellige Angebote, um Hemmschwellen abzubauen. Weitergehende Schritte, wie die Sprachförderung, die Berufsorientierung, aber auch die Möglichkeiten zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen müssten zielgruppenspezifischer umgesetzt werden.
Notwendig sind ein Umdenken und zusätzliche Bemühungen aller Arbeitsmarktakteure, so die Ministerin. Die umfassende Teilhabe am Arbeitsmarkt sei nicht nur eine Frage der Chancengerechtigkeit. Dahinter stehe auch die Frage, ob es sich die Gesellschaft leisten kann, große Potentiale für den Arbeitsmarkt ungenutzt zu lassen.
Auch der Zugang zu Gesundheitsleistungen müsse für Frauen mit Migrationsgeschichte deutlich erleichtert werden: „Hürden bilden oft die Sprache, aber auch ein mangelnder Zugang zu Informationen über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Hier sind die besonderen Bedürfnisse der Frauen zu berücksichtigen, die Erfahrungen aus dem Herkunftsland und auch Erfahrungen, die sie auf der Flucht gemacht haben“, so die Ministerin.
Regeldienste und Beratungsarbeit müssten sich weiterentwickeln und die jeweils aktuellen Erkenntnisse der Forschung beachten. Hierzu gehörten nicht nur die Genderperspektive, sondern auch die intersektionelle Betrachtung: „Der intersektionelle Ansatz betrachtet alle individuellen Bedarfe und arbeitet gegen alle Diskriminierungsformen, auch in den Überschneidungen. Diese Kompetenzen sind in diesem sozialen Bereich unentbehrlich und stärken die Partizipation und Teilhabe von zugewanderten Frauen“, so Behrens.
Den Niedersächsischen Antrag, der am Donnerstag mit großer Mehrheit von der IntMK beschlossen wurde, finden Sie in der Infospalte.
Artikel-Informationen
erstellt am:
28.04.2022
Ansprechpartner/in:
Oliver Grimm