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Gesetzentwurf des Bundes-Gesundheitsministeriums: Kosten dürfen nicht den Wohnort diktieren! Forderung der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen aus Bund und Ländern

Mit einer gemeinsamen Erklärung wenden sich heute die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Dabei geht es um das neue Intensivpflege- und Rehabilitations­stärkungs­gesetz – GKV-IPREG (ehemals RISG), welches die Versorgung von Versicherten mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege regeln soll.

Die Beauftragten kritisieren, dass auch der neue Entwurf klar gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstößt, die in Artikel 19 festlegt, dass Menschen mit Behinderungen selbstverständlich ein Wunsch- und Wahlrecht des Wohn- und Aufenthaltsortes haben. Darüber hinaus bestimmt Artikel 4 d, dass „Handlungen oder Praktiken, die mit diesem Übereinkommen unvereinbar sind, zu unterlassen [sind].“

„Menschen mit Behinderungen, die einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Versorgung haben, würden mit diesem Gesetzentwurf deutlich schlechter gestellt als bisher“, so Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. „Nicht mehr die Betroffenen selbst, sondern die Krankenkassen sollen zukünftig entscheiden, wo die Behandlung stattfindet - ob zu Hause, im Pflegeheim oder in einer speziellen Einrichtung für Intensivpflege. Das ist ein nicht zu vertretender Eingriff in die Grundrechte“, so Dusel.

Petra Wontorra, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, weist darauf hin, dass mit dem Gesetzentwurf eigentlich die Qualität in der Pflege erhöht werden soll. „Das Gegenteil ist der Fall, mit dem vorliegenden Entwurf würde gerade bei Menschen, die Intensivpflege bedürfen, die Lebensqualität verschlechtert werden. Deshalb fordere ich Herrn Spahn auf, die Verbände der Menschen mit Behinderungen und den Beauftragten des Bundes für die Belange von Menschen mit Behinderungen ausführlich an dem Entwurfsprozess zu beteiligen und ausreichende Fristen für die Verbändeanhörung zu gewähren.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat nach vehementen Protesten der Verbände der Menschen mit Behinderungen, Ärzten und des Beauftragten des Bundes für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, den ersten Gesetzesentwurf des RISG, jetzt GKV-IPREG, angepasst. Der Widerstand richtete sich vor allem dagegen, dass Intensivpflege in der eigenen Wohnung aus Kostengründen zur Ausnahme werden sollte. Nun wurde ein sogenannter Bestandsschutz eingefügt, der aber nicht für zukünftige Fälle gelten soll. Der zweite Entwurf befindet sich jetzt in der Ressortanhörung und kann hier abgerufen werden.

Die Beauftragten der Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern haben in einer gemeinsamen Erklärung ihre Kritik geäußert. Sie kann hinter diesem Link abgerufen werden.

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erstellt am:
13.12.2019

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