Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Dr. Carola Reimann
anlässlich des Entschließungsantrages „Jugendwerkstätten“ der SPD- und CDU-Fraktionen
Der Entschließungsantrag zur nachhaltigen Stärkung der Jugendwerkstätten
zeigt, dass Jugendwerkstätten fraktionsübergreifend hohe Wertschätzung genießen.
Das liegt zum einen daran, dass wir in Niedersachsen ein fast flächendeckendes Netz von Einrichtungen haben. Vor allem liegt es aber daran, wie Jugendwerkstätten arbeiten und welche Zielgruppen sie erreichen:
In Jugendwerkstätten wird betriebsnahes Arbeiten mit Qualifizierung und sozialpädagogischer Begleitung sinnvoll kombiniert. Diese Kombination ist einzigartig und deswegen auch ein solches Erfolgsmodell! Mit diesem übergreifenden Ansatz eignen sich Jugendwerkstätten für alle jungen Menschen, die sonst kaum eine Chance auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt hätten.
Diese jungen Menschen brauchen eine besondere Unterstützung
und müssen deswegen auch besonders gefördert werden. Dazu gehören junge Flüchtlinge und junge Menschen mit Migrationshintergrund. Aber auch Jugendliche, deren Familien schon immer hier leben! Jugendwerkstätten blicken in Niedersachsen auf eine lange Tradition zurück. Mit großer Fachlichkeit haben die Jugendwerkstätten sich ständig weiterentwickelt, haben Qualitätsentwicklung betrieben und arbeiten auf hohem, zeitgemäßem Niveau.
Die Jugendwerkstätten benötigen Planungssicherheit, um auch weiterhin so gute Arbeit leisten zu können. Und sie brauchen verlässliche und aufeinander abgestimmte
Finanzierungsmöglichkeiten. Sieht man sich die vorhandenen Leistungen der Arbeitsagenturen, der Jobcenter und der Jugendhilfe an, stellt man fest, dass es bereits eine Vielzahl an Unterstützungsleistungen gibt. Diese werden aber oft unverbunden nebeneinander durchgeführt. Da hier insbesondere die Bundesebene gefordert ist, habe ich mich in der Konferenz der Arbeits- und Sozialministerinnen und –minister (kurz: ASMK) dafür stark gemacht, dass diese vorhandenen Leistungen besser aufeinander abgestimmt werden.
Das bedeutet konkret,
eine gemeinsame Planungsverantwortung von Arbeitsagenturen, Jobcentern und Jugendhilfe,
rechtskreisübergreifende Leistungen in den Sozialgesetzbüchern II, III und VIII zu stärken
und die bisherigen Regelungen von Vorrang und Nachrang von Leistungen zugunsten
rechtskreisübergreifender Angebote zu überarbeiten.
Gegenwärtig werden die Jugendwerkstätten überwiegend aus Landesmitteln und Mitteln der Europäischen Union finanziert. Die Förderung durch die EU ist befristet bis Ende 2020.
Inzwischen werden Optionen einer weiteren Finanzierung bis Mitte 2022 geprüft. Rein formal wird dazu ein Beschluss seitens der Europäischen Kommission nötig sein. Meine Kollegin, Frau Ministerin Honé, verhandelt entsprechend in Brüssel mit der Europäischen Kommission. Nach dem derzeitigen Stand der Besprechungen sind Kollegin Honé und ich sehr zuversichtlich, dass es zu einer Planungssicherheit bis Mitte 2022 kommen wird.
Das verschafft allen Beteiligten Zeit, die Bedarfe für die nächsten Jahre zu prüfen
und verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten auszuloten. Wobei jetzt schon klar ist: Wir werden mit weniger EU-Mitteln rechnen müssen. In Kürze wird die Arbeitsgruppe, mit allen maßgeblichen Akteurinnen und Akteuren, über die ich in der 1. Beratung berichtet hatte, verschiedene Szenarien einer künftigen Förderung erörtern.
Die Arbeitsgruppe wird auch Impulse für eine fachliche und bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Jugendwerkstättenprogramms geben. Es besteht Einigkeit, dass die Arbeit der Jugendwerkstätten wichtig ist. Ich begrüße es sehr, dass Sie sich fraktionsübergreifend zu den Jugendwerkstätten bekennen und bitte Sie, den Beschlussvorschlag zu unterstützen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
12.09.2019
Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt