Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Einbringung des Haushalts 2020 in den Niedersächsischen Landtag

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Dr. Carola Reimann


Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19.09.2019, TOP 1


– Es gilt das gesprochene Wort –

„Ich freue mich sehr über die Gelegenheit, Ihnen hier im Sozialausschuss die Eckpunkte für den Entwurf des Einzelplans 05 im Rahmen des Haushaltsplans 2020 vorzustellen. Die Landesregierung steht für soziale Sicherheit und Zusammenhalt. Wir investieren in Pflege und in Gesundheit, Schutz, Teilhabe und Integration.

Meine politischen Hauptpunkte für den Haushalt 2020 sind:

- Der weitere Ausbau der Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsberufen,

- die Verstärkung eines sicheren Maßregelvollzugs und

- die Verbesserung der Bedingungen in der Pflege.

Wie wichtig die Sozialpolitik in Niedersachsen ist, lässt sich bereits am Umfang unseres Sozialhaushaltes erkennen: Mit einem Ausgabevolumen in Höhe von 5,195 Mrd. Euro ist der Sozialhaushalt erneut der zweitgrößte Fach-Etat aller Ressorts – nach dem Bildungshaushalt. Dabei macht der Anteil der Personalkosten im Gesamthaushalt des MS lediglich einen Anteil von 2,29 Prozent aus. Die freiwilligen Leistungen des Einzelplans 05, bei denen wir ja den meisten Gestaltungsspielraum haben, betragen in diesem Jahr 94,686 Millionen Euro.

Soviel zu den trockenen Zahlen. Wir arbeiten intensiv an einer guten medizinisch-pflegerischen Versorgung auf dem Land und in den Städten, im ambulanten wie stationären Bereich.Das möchte ich Ihnen gerne erläutern. Wir haben in 2019 die Schulgeldfreiheit für Gesundheitsfachberufe mit einem gemeinsamen Kraftakt auf den Weg gebracht und bauen sie in den kommenden Jahren weiter aus. Im Haushaltsplanentwurf 2020 stellen wir sicher, dass alle, die ab 2019 eine Ausbildung in Physiotherapie, in Ergotherapie, in Logopädie und in Podologie begonnen haben und beginnen, kein Schulgeld mehr zahlen müssen. Diese Berufe sind für eine gute umfassende medizinische Versorgung von großer Bedeutung.

Mit der Schulgeldfreiheit setzen wir ein wichtiges sozialpolitisches Ziel aus unserem Koalitionsvertrag um: Schulgeld darf einer Entscheidung für diese gesellschaftlich so wichtigen Berufe nicht im Wege stehen. Darum haben wir es abgeschafft. Das ist ein großer Beitrag des Landes zur Fachkräftegewinnung im Gesundheitsbereich.

Wir gehen damit 2020 den in diesem Jahr begonnenen Weg konsequent weiter. Wir wollen die Mittel, die uns zur Verfügung gestellt werden, effizient für die Gewinnung neuer Fachkräfte einsetzen. Viele wünschen sich, dass die Schulgeldfreiheit auch für alle gilt, die ihre Ausbildung schon vor 2019 begonnen haben. Für diejenigen, die weiter Schulgeld zahlen müssen, ist das verständlicherweise enttäuschend. Aber Stichtagsregelungen gibt es auch an anderen Stellen. An einem Punkt müssen wir anfangen und wir haben alle finanziellen Möglichkeiten ausgeschöpft.

Wie bereits die Schulgeldfreiheit in der Altenpflege gezeigt hat: Mehr junge Menschen werden die Ausbildung in diesen Berufen beginnen, wenn das Schulgeld entfällt. Hiervon profitieren vor allem die Patientinnen und Patienten. Ihre medizinische Versorgung verbessert sich, wenn es mehr gut ausgebildete Physiotherapeutinnen, Ergotherapeutinnen, Logopädinnen und Podologinnen in Niedersachsen gibt. Ich wähle bewusst die weibliche Form dieser Berufsbezeichnungen: Denn die vom Land geförderten Berufe werden zu 80 Prozent von Frauen gewählt. Wir setzen damit auch ein Zeichen für mehr Wertschätzung für diese so wichtige Arbeit.

Wir wollen den niedersächsischen Maßregelvollzug sicherer machen. Es gilt, die besonderen Therapie-Erfordernisse und -Bedürfnisse der psychisch- und suchtkranken Patientinnen und Patienten mit den berechtigten Sicherheitsinteressen der Bürgerinnen und Bürger und der Beschäftigten in Einklang zu bringen. Von zentraler Bedeutung ist hierbei die Personalausstattung. Mit diesem Haushalt können wir die Personalausstattung in den Maßregelvollzugskliniken um insgesamt 25 zusätzliche Pflegekräfte aufstocken. Dies entspricht einem Haushaltsvolumen von rund 1,7 Millionen Euro. Die Aufstockung des Personals ist ein erster Teil unseres Konzeptes für die Weiterentwicklung des Maßregelvollzugs. Ziel der Weiterentwicklung des Maßregelvollzuges ist es, die Sicherheit im Maßregelvollzug zu stärken. Gleichzeitig soll die Effizienz der Therapie von psychisch- und suchtkranken Straftäterinnen und Straftätern erhöht und damit die Verweildauer gesenkt werden. Auch die baulichen Strukturen der Maßregelvollzugskliniken müssen an die höheren Sicherheitsanforderungen von Aufnahmestationen und eine Flexibilisierung der Unterbringungsbedingungen angepasst werden.

Insgesamt beträgt der Haushaltsansatz für den Maßregelvollzug im nächsten Jahr rund 156 Millionen Euro. Diese Summe beinhaltet die zusätzlichen Personalstellen für Pflegekräfte sowie rund 4 Millionen Euro für allgemeine Tarif- und Sachkostensteigerungen, hierin ist auch eine Steigerung der Pflegesätze um etwa 2 Prozent enthalten. Mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf machen wir einen ersten entschlossenen Schritt für einen sicheren, modernen und zukunftsfähigen Maßregelvollzug in Niedersachsen.

Unser Ziel ist es, für alle hilfe- und pflegebedürftigen Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft eine gute Versorgung mit Pflegeleistungen sicherzustellen. Dafür müssen sich sowohl die Arbeits- und Rahmenbedingungen als auch die Bezahlung der Pflegekräfte verbessern. Dafür müssen wir jetzt die Weichen stellen.

Die Konzertierte Aktion auf Bundesebene hat ihre Ideen und Ergebnisse vorgelegt. Das Land Niedersachsen hat sich intensiv in die Arbeitsgruppen zu den Themenfeldern „Personalmanagement, Arbeitsschutz, Gesundheitsförderung“ und „Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung“ eingebracht. Ich will, dass die auf der Bundesebene gewonnenen Ideen und Ergebnisse konstruktiv für Niedersachsen genutzt werden.

Den überfälligen Wandel in der Pflege können wir nur gemeinsam erfolgreich gestalten. Im Juli haben wir deshalb mit den Wohlfahrtsverbänden, Pflegekassen, Kommunalen Spitzenverbänden und privaten Pflegeanbietern die „Konzertierte Aktion Pflege Niedersachsen“ (KAP.Ni) gestartet. Gemeinsam wollen wir die Situation sowohl der Pflegebedürftigen als der Pflegekräfte und pflegenden Angehörigen in Niedersachsen verbessern.

Auf allen Seiten besteht der Wille, sich konstruktiv dafür einzusetzen und auch einen eigenen Beitrag zu leisten. Vor allem geht es um eine angemessene Entlohnung der Pflegekräfte, die angemessene Refinanzierung der Leistungen durch die Kostenträger, Personalgewinnung, beispielsweise durch Steigerung der Ausbildungszahlen und gezielte Anwerbung aus dem Ausland, innovative Versorgungsansätze im Rahmen der Digitalisierung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und nicht zuletzt intensivere betriebliche Gesundheitsförderung. Konkrete Verabredungen sollen im Oktober im Rahmen einer Pflegekonferenz getroffen werden, an der auch die Pflegekammer, die Gewerkschaft ver.di und die Berufsverbände beteiligt sind. Diese Vereinbarungen sollen dann in 2020 umgesetzt werden.

Unser Ziel ist eine nachhaltige Verbesserung von Arbeits- und Rahmenbedingungen. Eine wertschätzende und faire Bezahlung für die Pflegekräfte ist ein ganz wichtiger Baustein. In der Koalitionsvereinbarung haben wir deshalb festgelegt, dass die Förderung der Investitionskosten nach unserem Niedersächsischen Pflegegesetz von einer tarifgerechten Bezahlung der Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen abhängen soll. Diese Zuwendungsvoraussetzung soll die Pflegedienste und Pflegeinrichtungen ermutigen, ihre Pflegekräfte tarifgerecht zu entlohnen. Mit der Konzertierten Aktion setzen wir an verschiedenen Punkten zur Verbesserung der Versorgung in der Pflege an.

Ergänzend dazu braucht es aber auch Prävention. Das eine ist, für pflegebedürftige Seniorinnen und Senioren eine gute Pflegeversorgung zu gewährleisten und dafür die Weichen zu stellen, vor allem vor dem Hintergrund unserer demografischen Entwicklung.

Das andere ist, Seniorinnen und Senioren dabei zu unterstützen, so lange wie möglich, so selbstbestimmt und so eigenständig wie möglich zu leben. Die „Präventiven Hausbesuche“ sollen dazu einen Beitrag leisten. Seniorinnen und Senioren ab 80 sollen das Angebot eines präventiven Hausbesuchs erhalten. Im Zentrum steht dabei die individuelle Information und Beratung in der häuslichen Umgebung mit Hinweisen auf lokale Angebote zu den Themen der selbstständigen Lebensführung und Gesunderhaltung. Das Land wird dazu ein Pilotprojekt in drei Kommunen unterschiedlicher Größe planen und dieses ergänzend wissenschaftlich begleiten. Ab 2020 planen wir dafür zunächst jeweils eine halbe Million Euro jährlich ein.

Wir wollen die Krankenhauslandschaft in Niedersachsen zukunftsfähig gestalten.

Dabei sind zwei Dinge wichtig:

1. Wir investieren in zukunftsfähige Krankenhäuser und

2. wir novellieren unsere Krankenhausplanung.

Wir unterstützen Kooperationen, Fusionen und ganz verstärkt die Zusammenarbeit, zum Beispiel in der Notfallversorgung. In den Jahren 2019 bis 2022 investieren wir dazu insgesamt eine Milliarde Euro. Mit der Gegenfinanzierung der Kommunen und den vorgesehenen Bundesmitteln werden damit jährlich jeweils 250 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Diese Mittel verwenden wir auch, um den Strukturfonds des Bundes weiter ko zu finanzieren.

Zusätzlich leistet das Land jährlich eine Pauschalförderung für Niedersachsens Kliniken in Höhe von rund 110 Millionen Euro für kleinere Investitionen. Damit sorgen wir für eine zeitgemäße, leistungsfähige Krankenhauslandschaft.

Zudem wird im kommenden Jahr die Enquetekommission zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Niedersachsen ihre Empfehlungen vorlegen, an die wir anknüpfen werden.

Gerade in den ländlichen Räumen in Niedersachsen steuern wir auf ernste Probleme in der ärztlichen Versorgung zu. Die Nachfolge ausscheidender Medizinerinnen und Mediziner gestaltet sich zunehmend schwieriger.

Auch ändern sich die Anforderungen von jungen Nachwuchskräften an Arbeitsbedingungen und -umfeld.

Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) unterstützen wir Medizinstudierende und angehende Ärztinnen und Ärzte in allen Phasen der Ausbildung und Niederlassung. So können Studierende in Niedersachsen Stipendien erhalten, wenn sie sich verpflichten, als Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner im ländlichen Raum zu praktizieren. Für die Stipendien stehen jährlich 340.000 Euro zur Verfügung. Das Programm wird gut angenommen. Es wurden bereits 38 Stipendien vergeben. Auch Medizinstudierende, die ihr Wahltertial im Praktischen Jahr in einer niedersächsischen Hausarztpraxis im ländlichen Raum absolvieren, können eine finanzielle Unterstützung erhalten.

Gemeinsam mit der KVN unterstützen wir neu das Projekt zur Förderung der allgemeinmedizinischen Weiterbildung im Quereinstieg. Gefördert werden dabei Ärztinnen und Ärzte anderer Fachrichtungen, die sich für mindestens fünf Jahre in einem Fördergebiet in Niedersachsen als Allgemeinärztinnen und Allgemeinärzte niederlassen. Fördergebiete sind Kommunen mit bis zu 50.000 Einwohnern mit Unterversorgung oder drohender Unterversorgung. Im Rahmen des „Masterplans Medizinstudium 2020“, den der Bund und die Länder beschlossen haben – und den wir in unserem Koalitionsvertrag unterstützen – ,wird es den Bundesländern ermöglicht, als einen wichtigen Anreiz für eine Niederlassung im ländlichen Raum eine sogenannte Landarztquote einzuführen. Die Quote ermöglicht es, bis zu 10 Prozent der Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber zu vergeben, die sich verpflichten, nach Abschluss ihrer Ausbildung für bis zu zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in ländlichen unterversorgten Regionen tätig zu sein.

Wir werden mit einer Evaluation bewerten, inwieweit die Maßnahmen der KVN und des Landes zu einer Entlastung der angespannten Situation bei den Hausärztinnen und Hausärzten im ländlichen Raum geführt haben. Sollte dies nicht der Fall sein, ist meines Erachtens eine Landarztquote, die eigentlich eine Landärztinnenquote ist, ein weiterer sinnvoller Baustein. Das Ergebnis der Auswertung wollen wir im Herbst vorlegen.

Mit den Gesundheitsregionen in Niedersachsen haben wir ein Instrument etabliert, das eine sektorenübergreifende Vernetzung der ambulanten, stationären und pflegerischen Versorgung auf regionaler Ebene ermöglicht. Das Land setzt jährlich 600.000 Euro dafür ein. Ich freue mich, dass mittlerweile 38 Landkreise und kreisfreie Städte dabei sind. Dazu kommen die Mittel der Kooperationspartner in Höhe von jährlich 490.000 Euro, mit denen regional innovative Projekte gefördert werden.

Die Gesundheitsregionen sind mittlerweile in weiten Teilen Niedersachsens verankert. Die engagierte Vernetzung vor Ort hat sich bewährt und es sind innovative Projekte entwickelt worden, wie gerade jüngst zum Beispiel ein Pilotprojekt zur Delegation ärztlicher Leistungen an qualifizierte Pflegekräfte ambulanter Pflegedienste.

Die Digitalisierung bietet gerade im Gesundheitswesen große Chancen zur Sicherung und Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgung. Sie hilft und dient dazu, Arbeitsabläufe und -prozesse zu verbessern, bietet eine Entlastung bei Routine- und Dokumentationsaufgaben und kann im Ergebnis zu mehr Zeit für Patientinnen und Patienten führen. Digitalisierung soll Fachkräfte auch in der Pflege unterstützen und entlasten, die Kommunikation zwischen Ärztinnen und Ärzten und Patientinnen und Patienten sowie zwischen den Professionen erleichtern. Gerade in einem Flächenland wie unserem, bietet die Digitalisierung Chancen, weite Wege zu überwinden, Fachkräfte zu entlasten und unsere gute Versorgung zu erhalten und zu verbessern.

Wir fördern Digitalisierungsprojekte z.B. bei ambulanten Pflegediensten für die Einführung elektronischer Pflegedokumentationen, elektronischer Leistungserfassung und Tourenplanung sowie Telearbeit und Telepflege. Diese Projekte werden wir auch in den kommenden Jahren unterstützen.

Die Landesregierung hat für den Masterplan Digitalisierung erhebliche Mittel zur Verfügung gestellt, mit denen u.a. Projekte der Telemedizin und Telepflege gefördert werden sollen.

Ein Projekt von großer Bedeutung ist in diesem Feld das Projekt IVENA. Der webbasierte Interdisziplinäre VErsorgungsNAchweis IVENA ist eine Anwendung, mit der jederzeit in Echtzeit die aktuellen Behandlungs- und Versorgungskapazitäten der Krankenhäuser abgerufen werden können. IVENA vernetzt Rettungswagen, Leitstelle und Krankenhäuser. Der Patient wird vom Rettungsdienst mit den Behandlungserfordernissen beim Krankenhaus angemeldet, so dass das Krankenhaus auf den Patienten vorbereitet ist. Das spart Zeit, manchmal lebensrettende Zeit für den Betroffenen. IVENA ist definitiv ein Erfolgsmodell und trägt bereits ganz erheblich zu einer Verbesserung der Versorgung von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten bei.

Wir wollen darüber hinaus Projekte im Rahmen von „Ambient Assisted Living“, also den Einsatz von Technik im häuslichen Umfeld, fördern. Hier sehen wir ein großes Potenzial, chronisch erkrankte Patientinnen und Patienten und Menschen im Alter zu unterstützen, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen. „Ambient Assisted Living“ gewinnt durch den demografischen Wandel immer mehr an Bedeutung.

Das Thema Impfen ist in diesem Jahr zu einem wichtigen öffentlichen Thema geworden. Bereits im vergangenen Jahr hatten wir Mittel für zusätzliche Initiativen bereitgestellt.

Unser vorrangiges Bestreben besteht weiterhin darin, die Bevölkerung über einen guten Impfschutz aufzuklären. Durch verschiedene Masernausbrüche – unter anderem in Hildesheim im Frühjahr – sowie durch die Reaktionen darauf ist das Impfen zusätzlich in den Fokus der öffentlichen Debatte geraten. Dabei war die Diskussion nicht immer rational und emotionsfrei. Mit jeder Impfung erreicht man einen doppelten Schutz: man schützt nicht nur sich, sondern auch Familie, Freundinnen und Freunde sowie weitere Kontaktpersonen.

Aus diesem Grund haben wir im Sommer eine Impfkampagne gestartet. Hierfür konnten wir die Apotheken und die Ärzteschaft als Akteure gewinnen. Darüber freue ich mich sehr. Bürgerinnen und Bürger können sich in Arztpraxen oder Apotheken zum Impfschutz beraten lassen. Erstmals bieten die Apotheken ihren Kundinnen und Kunden an, dass sie deren Impfstatus anhand des Impfpasses direkt in der Apotheke überprüfen lassen.

Die Kampagne „Abgelaufen?“, soll das Bewusstsein von uns allen schärfen, den eigenen Impfstatus regelmäßig zu überprüfen. Die Impfkampagne soll gemeinsam mit weiteren Akteurinnen und Akteuren für eine positive Haltung zum Impfen sorgen. Derzeit wird zusammen mit dem Kultusministerium auch Lehrmaterial für den Biologieunterricht entwickelt.

Ein ganz aktuelles und anderes Thema ist die Novellierung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG). Der Referentinnenentwurf befindet sich zurzeit in der Ressortbeteiligung. Mein Anspruch ist es, für Niedersachsen ein modernes Gleichstellungsgesetz zu beschließen, das der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst effektiv Rechnung trägt. Frauen müssen die Chancen bekommen, die sie verdienen. Dazu haben wir eine Reihe von wirksamen Instrumenten formuliert.

Es hat sich deutlich gezeigt, dass der Frauenanteil in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes insgesamt gestiegen ist. Wir sind aber von einer tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst noch weit entfernt. Um es auf den Punkt zu bringen: Je höher die Entgelt- oder Vergütungsgruppe, umso niedriger ist der Frauenanteil.

Wir wollen, dass der öffentliche Dienst seine Vorbildfunktion und seine Verpflichtung zur Gleichstellung von Frauen und Männern erfüllt.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist nach wie vor ein besonders schwerwiegendes Problem in unserer Gesellschaft. Statistisch versucht jeden Tag in Deutschland ein Mann, seine Partnerin zu töten und an jedem dritten Tag wird eine Frau tödliches Opfer. So steht es in einer Statistik des Bundeskriminalamtes. 2017 starben bundesweit 147 Frauen durch sogenannte Partnerschaftsgewalt. In Niedersachsen fanden fast 2.000 Frauen mit ebenso vielen Kindern Schutz und Unterstützung in Frauenhäusern. Rund 9.750 Frauen suchten Hilfe in unseren Gewaltberatungsstellen.

Diese Zahlen verdeutlichen, dass der Schutz von Frauen vor Gewalt weiterhin erforderlich ist. Das Land steht dabei an der Seite von Frauen, die Schutz bedürfen und unterstützt die Kommunen. Auch die Kommunen kommen verstärkt ihrer Verantwortung für Schutzplätze nach.

2019 war es möglich, die Förderung von 41 auf inzwischen 42 Frauenhäuser und von 38 auf 44 Gewaltberatungsstellen auszuweiten. Dazu kommen die 29 Beratungs- und Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt (BISS) und die Belegplätze für Frauen in den Frauenhäusern sind auf 375 gestiegen. Der Haushaltsansatz wurde um 100.000 Euro auf nunmehr 8,8 Millionen Euro erhöht.

Mit zwei frauenspezifischen Programmen fördert das Land im Rahmen des Europäischen Sozialfonds die Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Zum einen mit dem Programm FIFA - das steht für "Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt" - und zum anderen mit den "Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft".

Unterstützt wird die eigenständige Existenzsicherung von Frauen, besonders für Berufsrückkehrerinnen, Alleinerziehende und zugewanderte Frauen. Gefördert werden mit dem Programm FIFA Beratungs-, Qualifizierungs- und Modellprojekte für Frauen, die der Gleichstellung im Arbeitsleben und/oder der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen.

Die Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft sollen in besonderer Weise dazu beitragen, Arbeitsmarktprobleme von Frauen, Berufsrückkehrerinnen sowie Beschäftigten in der Elternzeit abzubauen. Gleichzeitig sollen sie den Betrieben in der jeweiligen Region Wege aufzeigen, familienfreundliche Arbeitsbedingungen umzusetzen. Aktuell beträgt der Haushaltsansatz 1,9 Millionen Euro. Etwa 1,4 Millionen Euro werden davon für die Förderung der Koordinierungsstellen bereitgestellt.

Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen und ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sind zentrale Anliegen der niedersächsischen Sozialpolitik. Ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen ist das Bundesteilhabegesetz. Ich danke Ihnen für die zügige und konstruktive Beratung des Ausführungsgesetzes.

Am 1. Januar 2020 tritt die 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft. Leistungen der Eingliederungshilfe werden aus der Sozialhilfe in ein eigenes Leistungsgesetz überführt.

Die Differenzierung zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen wird aufgegeben. Das bedeutet, dass wir die heutige Verteilung der sachlichen Zuständigkeiten zwischen dem Land und den örtlichen Sozialhilfeträgern neu ordnen mussten. Die Haushaltsplanungen berücksichtigen die sich dadurch ergebenden Veränderungen. Das Quotale System wird abgelöst durch ein neues und vereinfachtes Finanzierungssystem in der Eingliederungs- und Sozialhilfe.

Zugleich werden die sachlichen Zuständigkeiten neu geordnet. Leistungen für Menschen mit Behinderungen nach dem Bundesteilhabegesetz stellen mit rund 2,3 Milliarden Euro (2.297.000.000 Euro) den größten Betrag im Haushalt für Soziales dar.

Grundlage für den Mittelansatz des Landesanteils zur Finanzierung der Aufwendungen in der Eingliederungs- und Sozialhilfe ist

- die voraussichtliche Entwicklung der Zahl leistungsberechtigter Personen und

- die linearen Vergütungssteigerungen – wie in den Vorjahren.

Mit den Verbänden der Leistungserbringer haben wir für zwei Jahre eine Übergangsvereinbarung geschlossen, um einen geordneten Übergang in das neue System zu ermöglichen. Zusätzliche Landesmittel sind mit jeweils 27,5 Millionen Euro veranschlagt für den Übergangszeitraum der Jahre 2020 und 2021, um kommunale Verwerfungen im Zuge der Neuordnung der Zuständigkeiten abzufedern. Außerdem werden Mittel eingesetzt für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der mit der Umsetzung des BTHG bei den örtlichen Trägern verbunden ist. Im Jahr 2020 sind hierfür 52,5 Millionen Euro und in den Folgejahren 35,7 Millionen Euro im Haushalt veranschlagt. Diese Belastungen reduzieren sich ab dem Jahr 2020 um den Betrag von 18,9 Millionen Euro jährlich durch die Überführung aus dem kommunalen Finanzausgleich des MI in entsprechender Höhe.

Zu den wichtigen sozialpolitischen Vorhaben gehört auch die Novellierung des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes. In einem ersten Schritt haben wir schon im Oktober des letzten Jahres die EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen umgesetzt.

Im zweiten Schritt folgt die grundlegende Überarbeitung des NBGG. Dazu haben wir bereits im letzten Jahr die Akteurinnen und Akteure im Bereich der Rechte und Chancen von Menschen mit Behinderungen nach ihren Ideen für eine solche Überarbeitung gefragt.

Viele Vorschläge und Anregungen sind dazu eingegangen. Sie wurden bei der Erarbeitung des Referentenentwurfs gewürdigt und konnten vielfach auch berücksichtigt werden. Der Gesetzentwurf befindet sich jetzt in der Verbandsbeteiligung.

Der Schutz von Kindern und die Bekämpfung von Kindesmissbrauch haben für die Niedersächsische Landesregierung hohe Priorität. Das war ja auch ein ganz wichtiges Thema im Plenum in der letzten Woche. Die erschreckenden Vorfälle von Lügde haben uns vor Augen geführt, wie hoch das Gefährdungspotenzial für Kinder ist. Im Kinderschutz bedarf es klarer Verantwortlichkeiten, hoher Professionalität, tragfähiger Kooperationen und großer Aufmerksamkeit. Wir als Staat tragen eine sehr große Verantwortung für den Schutz, für die Chancen und für die gedeihliche Entwicklung unserer Kinder. Das gilt in ganz besonderem Maße für Pflegekinder. In Niedersachsen steht für betroffene Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern und Bezugspersonen ein engmaschiges Hilfesystem bereit.

Das Land nimmt seine Beratungs- und Unterstützungsfunktion für die Kommunen sehr ernst. Niedersachsen wird künftig noch stärker die Fortbildung von Fachkräften mit Landesmitteln fördern. Dazu ist ein Schulungskonzept für Ehrenamtliche in der Vorbereitung. Ein Weiterbildungsangebot zum Thema „Sexuelle Gewalt gegen Kinder“ ist bereits aufgelegt. Die Prozesse in den Jugendämtern sollen analysiert und optimiert werden. Dazu tragen Maßnahmen bei, wie die beim Landespräventionsrat Niedersachsen vorgesehene Arbeitsgruppe, die Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe sowie unsere Fachtagung im nächsten Jahr.

Mit unserer Informationsoffensive „Kinderschutz geht alle an“, sollen Bürgerinnen und Bürger gezielt für das Thema sensibilisiert und Betroffene auf Beratungsangebote aufmerksam gemacht werden. Mit verschiedenen Aktionen ist diese Kampagne im Frühsommer 2019 sehr erfolgreich gestartet.

Die Bekämpfung von Kinderarmut ist für die Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Es ist schwer zu akzeptieren, dass in einem so reichen Land wie unserem jedes fünfte Kind in einem Haushalt lebt, der droht, abgehängt zu werden. Wir verfolgen hierbei vor allem drei Ansätze: Erstens wollen wir den Eltern helfen, den Weg in die Arbeit zu finden. Kinderarmut hängt stark von der Berufstätigkeit der Eltern und bei Alleinerziehenden vor allem der Mütter ab.

Die Arbeitsmarktprogramme des Landes nehmen sich dieser Problematik in regionalen Projekten und im landesweiten Netzwerk für Alleinerziehende an. Die Stärkung der Arbeitsmarktchancen von Frauen fördern wir ganz konkret mit den bereits erwähnten zwei Arbeitsmarktprogrammen Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft sowie dem Programm FIFA.

Zweitens wollen wir staatliche Leistungen für Kinder so anpassen und vereinfachen, dass sie tatsächlich auskömmlich sind und bei den Familien und den Kindern ankommen.

Zurzeit erarbeitet eine Länder-Arbeitsgruppe der ASMK unter unserer Federführung Wege zu einer Kindergrundsicherung. Ziel ist die Zusammenführung und angemessene Ausgestaltung der SGB II-Regelleistungen für Kinder, der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes, des Kinderzuschlages und des Kindergeldes.

Ich bin mir dabei durchaus bewusst, dass das ein dickes Brett ist. Vor gut einem Monat habe ich gemeinsam mit Frau Professorin Lenze das Rechtsgutachten zur Ermittlung der Bedarfe von Kindern der Öffentlichkeit vorgestellt. Auf dieser Grundlage bereiten wir aktuell einen Bericht für die Arbeits- und Sozialministerkonferenz vor, die im November einen entsprechenden unterstützenden Beschluss fassen soll.

Und drittens sind natürlich insbesondere die Kommunen und viele freie Träger aktiv, z.B. in der Kinder- und Jugendarbeit, um jungen Menschen Anregungen und Entwicklungschancen zu eröffnen – unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern. Diese Angebote, die häufig auch mit ehrenamtlichem Engagement einhergehen, leisten einen wertvollen Beitrag im Kampf gegen die Armut.

Wir wollen jungen Menschen mit besonderen Problemlagen, die den Übergang von der Schule in das Erwerbsleben nur schwer schaffen, eine Perspektive geben. Für die Landesregierung haben Jugendwerkstätten deshalb einen hohen Stellenwert, denn wir wollen, dass alle Jugendlichen die Chance haben, einen Beruf zu ergreifen. Der Mittelbedarf in der Jugendberufshilfe für Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren im Jahr 2020 ist zunächst konstant. Dementsprechend ist der Haushaltsansatz mit 15,178 Millionen Euro unverändert. Perspektivisch ist der Fortbestand der Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren ein wichtiges Thema und war ja auch Thema letzte Woche im Landtag.

Die aktuelle EU-Förderperiode endet mit Dezember 2020. Inzwischen werden Optionen einer weiteren Finanzierung bis Mitte 2022 geprüft. Rein formal wird dazu ein Beschluss seitens der Europäischen Kommission nötig sein.

Meine Kollegin, Frau Ministerin Honé, verhandelt entsprechend in Brüssel mit der Europäischen Kommission. Nach dem derzeitigen Stand der Besprechungen sind Kollegin Honé und ich sehr zuversichtlich, dass es zu einer Planungssicherheit mindestens bis Mitte 2022 kommen wird. Das verschafft allen Beteiligten Zeit, die Bedarfe für die nächsten Jahre zu prüfen und verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten auszuloten. Wobei jetzt schon klar ist: Wir werden mit weniger EU-Mitteln rechnen müssen.

Die Erhöhung der Bildungsmittel für die Jugendverbandsarbeit ist ausdrückliches Ziel des Koalitionsvertrages. Der Landtag hat die Bildungsmittel für die Jugendverbände nach dem Jugendförderungsgesetz zum Landeshaushalt 2019 um 700.000 Euro erhöht. Diese Erhöhung soll 2020 fortgeschrieben werden.

Der Prozess der Integration und Teilhabe ist eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe und bedarf konzeptioneller Planungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene. Darüber hinaus bedarf es einer guten Abstimmung der verschiedenen Ebenen. Die Kürzungen des Bundes bei den Integrationsmitteln setzen sich natürlich auch auf Landesebene fort.

In 2020 wird sich noch nicht viel ändern. Aber in den darauffolgenden Jahren stehen wir vor der Herausforderung, mit dauerhaft deutlich weniger Finanzmitteln, die Integration sinnvoll zu gestalten. Wir haben gut ausgebaute soziale Regelsysteme in Niedersachsen. Es muss darum gehen, Zugangsschwellen für Menschen mit Migrationshintergrund abzubauen und interkulturelle Kompetenzen der Regelangebote zu stärken. Das setzt eine aktive Bereitschaft dazu voraus.

Das Sozialministerium bietet Unterstützung, um die Integration und die Teilhabe der zugewanderten und zuwandernden Menschen in Niedersachsen zu fördern. Vordringlich ist dabei die Integration in Arbeit. An neun Standorten der Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft ist deshalb das Angebot besonders für geflüchtete Frauen und Migrantinnen ergänzt worden.

Zugewanderte haben Beratungsbedarf hinsichtlich Bildung, Ausbildung, Studium und Beruf. Das macht die Migrationsberatung zu einem wichtigen Eckpfeiler besonders bei der Integration in Arbeit. Für 2020 ist daher weiter ein Betrag in Höhe von 10,5 Millionen Euro vorgesehen.

Die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ist zum einen ein entscheidender Baustein zur Integration von Migrantinnen und Migranten am Arbeitsmarkt. Zum anderen bietet sie gesuchten Fachkräften den Zugang zum hiesigen Arbeitsmarkt.

Die formale Feststellung der mitgebrachten beruflichen Kompetenzen ist Voraussetzung für eine der Qualifikation entsprechende Beschäftigung. Gut ausgebaute Beratungs- und Qualifizierungsstrukturen sind ein Erfolgsfaktor für die Anerkennungsverfahren.

Das Sozialministerium leistet daher bereits seit 2015 eine Kofinanzierung für das IQ Netzwerk Niedersachsen. Hierdurch konnten zusätzliche Beratungs- und Qualifizierungsangebote eingerichtet werden. Die Landesförderung wurde ab 2016 auf bis zu 960.000 Euro pro Jahr erhöht. Das soll in 2020 fortgesetzt werden.

Integration findet vor Ort statt. Die Kommunen sind daher wichtige Partner bei der Gestaltung der Integration. Unsere Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe bieten daher ein landesweites übergreifendes Migrations- und Integrationsmanagement. Hierfür sind im Haushaltsplanentwurf 2020 1,645 Millionen Euro vorgesehen.


Mit den Richtlinien „Demokratie und Toleranz“ und „Migration, Teilhabe und Vielfalt“ unterstützen wir die Integrationsarbeit wirksam. Beide Richtlinien sind im laufenden Haushaltsjahr zusammen mit 1,75 Millionen Euro ausgestattet. Wir werden diese beiden Richtlinien zu einer einzigen Richtlinie zusammenführen: In die Richtlinie „Teilhabe und Zusammenhalt“. Damit wollen wir eine größere Flexibilität erreichen. Dabei geht es auch darum, auf aktuelle Entwicklungen schneller reagieren zu können, die ein friedliches Zusammenleben gefährden und Ausgrenzung und Diskriminierung verstärken.

Besonders in Zeiten, wie wir sie jetzt leider erleben müssen, in denen Hetze, Hass und rechter Terror immer mehr zu einer Gefahr für unser friedliches Zusammenleben werden, sind Politik und Gesellschaft gefordert, entschieden für ein solidarisches Miteinander, für Demokratie und für Rechtsstaatlichkeit einzutreten.

Die Schwerpunkte des Einzelplans 05 im Rahmen des Haushaltsplans 2020 machen deutlich, die Landesregierung arbeitet intensiv an der Sicherung des sozialen Zusammenhalts in Niedersachsen. Wir haben zentrale Vorhaben aus der Koalitionsvereinbarung erfolgreich auf den Weg gebracht. Wir haben die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsberufen eingeführt. Wir machen den Maßregelvollzug sicherer. Wir gehen innovative Wege für ein gutes Leben im Alter. Wir verbessern die Rahmenbedingungen für Pflegende und Pflegebedürftige. Wir treiben die Modernisierung unserer Krankenhäuser voran. Wir stärken den Kinderschutz und fördern Gleichstellung und Teilhabe, Inklusion und Integration.

Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung, diese vielfältigen Vorhaben weiter voranzubringen und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Für Rückfragen stehen meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ich Ihnen gerne zur Verfügung.“

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.09.2019

Ansprechpartner/in:
Stefanie Geisler

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln