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Coronavirus

Antwort der Landesregierung auf die Dringliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Dr. Carola Reimann hat namens der Landesregierung
auf eine Dringliche Anfrage der AFD geantwortet.

Die Abgeordneten der Fraktion der AFD hatten gefragt:

„Ausbruch des Coronavirus in China und dessen Ausbreitung - Wie schützt Niedersachsen seine Bürger?“

Seit Anfang letzter Woche berichten die Medien, darunter Spiegel, Welt, HAZ und Tagesschau online über den Ausbruch einer neuen Art des Coronavirus in China und dessen Verbreitung im asiatischen Raum. Nach Angaben des chinesischen Gesundheitsamtes sind derzeit rund 440 Menschen mit der grippeähnlichen Krankheit infiziert. Das neue Coronavirus kann zu schweren Atembeschwerden, Lungenentzündungen und hohem Fieber führen. Seit dessen Ausbruch im Dezember 2019 wurden 17 Todesfälle in China gemeldet. Die WHO beobachtet die Entwicklung laut eigenen Angaben mit Sorge, rät zur Wachsamkeit und berief am Mittwoch, den 22.01.2020 einen Notfallausschuss ein. Viele Mediziner vergleichen das neue Coronavirus mit dem SARS-Erreger. Die Vermutungen, das Virus könnte sich über die Atemwege auch von Mensch zu Mensch verbreiten, wurden bestätigt. Chinesische Behörden befürchten zudem, dass der neue Coronavirus-Erreger mutieren könnte. Auch Thailand, Südkorea, Taiwan und Japan meldeten erste Fälle. Das Londoner Zentrum für die Analyse globaler Viruserkrankungen schätzt, dass die tatsächliche Zahl der Infizierten schon jetzt deutlich höher liegt als von Peking angegeben. Es teilte mit, dass es von mehr als 1 700 Infizierten ausgehe. Am 22.01.2020 wurde auch der erste Fall in den USA bekannt. Laut Hannovers Flughafensprecher Sönke Jacobsen regelt ein Notfallplan der Arbeitsgemeinschaft deutscher Verkehrsflughäfen die Gefahren der Einschleppung eines solchen Virus. Der Präsident des Landesgesundheitsamts, Matthias Pulz, beruft sich auf einen sogenannten Infektionsalarmplan und Handreichungen für Verdachtsfälle.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Gibt es aufgrund des Coronavirus besondere Sicherheitskontrollen am Flughafen Hannover hinsichtlich des Gesundheitszustandes von Passagieren, die aus dem asiatischen Raum einreisen?
  2. Welche konkreten Maßnahmen bzw. Abläufe beinhaltet der sogenannte Infektionsalarmplan des Landes Niedersachsen, und wann kam dieser zuletzt in der Praxis zum Tragen?
  3. Welche Mittel zur Behandlung und Eindämmung im Falle einer Verbreitung des Coronavirus sind der Landesregierung durch das Landesgesundheitsamt demnach übermittelt, um den niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern in Niedersachsen eine schnelle Diagnostik zu ermöglichen und wirksame Medikamente und Behandlungsmethoden zur Verfügung stellen zu können?


Ministerin Dr. Carola Reimann beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

- Es gilt das gesprochene Wort –

„Ich habe Sie gestern bereits in einer Unterrichtung über den aktuellen Sachstand zum Corona-Virus informiert. Daran möchte ich heute anknüpfen. Es haben sich keine wesentlich neuen Erkenntnisse ergeben.

Es gilt weiter, was ich gestern ausgeführt habe: Wir müssen dieses Infektionsgeschehen sehr ernst nehmen und alles Erforderliche tun, um die Ausbreitung zu begrenzen. Es gilt jetzt, sachlich und besonnen zu handeln.

In dieser frühen Phase des Infektgeschehens kommt es darauf an, Fälle frühzeitig zu entdecken und eine mögliche Ausbreitung zu verhindern. Daher sollte bereits der Verdacht auf eine Erkrankung dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. In Abstimmung mit diesem wird dann überprüft, ob und welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind. An erster Stelle stehen dabei die Isolierung und die Diagnostik.

Neben den kommunalen Behörden haben wir gestern aktuell die Ärztekammer, den Öffentlichen Gesundheitsdienst, die Kassenärztliche Vereinigung, die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft sowie das Innenministerium für den Rettungsdienst gemeinsam über die Lage und das Vorgehen informiert.

Zu Ihren Fragen im Einzelnen:

Zu 1. :

Für Flughäfen und den Flugverkehr gelten die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), die durch das IGV-Durchführungsgesetz in deutsches Recht überführt wurden. Nach § 8 des IGV-Durchführungsgesetzes müssen an den Flughäfen Berlin Brandenburg, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München Kapazitäten und Notfallpläne zum Schutz der öffentlichen Gesundheit vorhanden sein.

In einer Telefonschalte mit den Ministerinnen und Ministern der anderen Bundesländer sowie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn haben wir Dienstag festgelegt, dass im Rahmen des Infektionsschutzes erhöhte Anforderungen, insbesondere an den Flugverkehr, gestellt werden: Aus China ankommende Flugzeuge müssen z.B. künftig die Erreichbarkeit der Passagiere für die Zeitspanne eines Monats und ihren Sitzplatz erfassen. Damit können Kontaktpersonen bei Auftreten eines Coronavirus-Falls gefunden und isoliert werden.

Pilotinnen und Piloten sollen den Tower über den Gesundheitszustand ihrer Passagiere informieren. Da in Hannover keine Direktflüge aus China ankommen, gelten diese Vorschriften nicht. Das Infektionsmanagement an den internationalen Flughäfen ist in meinen Augen von großer Bedeutung.

Zu 2. :

Der Infektionsalarmplan ist für den speziellen Fall von Lungenpest und von virus-hämorrhagischem Fieber gedacht, wenn eine Verlegung in das Behandlungszentrum für lebensbedrohliche hochansteckende Infektionskrankheiten in die Bernhard-Nocht-Klinik für Tropenmedizin (BZHI), am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf notwendig ist.

In diesem Plan werden folgende Sachverhalte dargestellt:

  1. Zweck des Infektionsalarmplans
  2. das Zentrum für Gesundheits- und Infektionsschutz beim Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA)
  3. Kommunikation und Meldeverfahren bei Krankheitsverdacht
  4. Ermittlungen und vorsorgliche Maßnahmen bei Krankheitsverdacht
  5. Maßnahmen nach der Ermittlung bei Krankheitsverdacht und labordiagnostisch gesicherter Erkrankung
  6. Ermittlungen und Maßnahmen bei Kontaktpersonen
  7. Bereitstellung von Schutzkleidung, Durchführung der Desinfektion und sonstige Maßnahmen des Infektionsschutzes
  8. Infektionsfälle mit tödlichem Ausgang
  9. Öffentlichkeitsarbeit
  10. Anlagen mit Informationen zu einzelnen Erkrankungen

Dieser Plan findet im aktuellen Geschehen also keine Anwendung und seit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) 2001 hat es keinen entsprechenden Fall gegeben, der aus Niedersachsen nach Hamburg ins BZHI verlegt wurde.

Allerdings sind die Informationen bzw. Grundlagen zu Meldepflichten, Kommunikationsstrukturen, Diagnostik, Ermittlung und Schutzmaßnahmen auch im aktuellen Geschehen von Relevanz.

Herausragend ist auch hier wieder die Rolle des Landesgesundheitsamtes mit seinem Zentrum für Gesundheits- und Infektionsschutz (ZGI). Hier wird eine ständige Rufbereitschaft für die Gesundheitsämter vorgehalten, so dass sowohl Beratung als auch Diagnostik rund um die Uhr für besondere Ereignisse gewährleistet sind.

Auch wenn das Virus selbst neu ist, so sind die Grundlagen des Infektionsschutzes den Gesundheitsbehörden klar. Es geht hier um Meldepflicht, Ermittlungen über die Ausbreitung der Erkrankung, Schutzmaßnahmen wie Quarantäne und persönlichem Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitswesen.

Dieses Vorgehen gehört zu den grundsätzlichen Aufgaben des kommunalen öffentlichen Gesundheitsdienstes und wird auf Grund unterschiedlicher übertragbarer Krankheiten (z. B. Masern, Tuberkulose, Meningitis) regelmäßig durchgeführt.

Zu 3. :

Wie bereits dargestellt, kommt es darauf an, einen möglichen Fall frühzeitig zu erkennen. Das Landesgesundheitsamt kann nun für die kommunalen Gesundheitsbehörden im Rahmen des Infektionsschutzes die Diagnostik durchführen.

Dafür steht – das habe ich gestern bereits gesagt – seit Dienstag eine Labordiagnostik für das Coronavirus im Landesgesundheitsamt zur Verfügung. Proben müssen jetzt also nicht mehr nach Berlin an die Charité geschickt werden. Das bringt einen Zeitgewinn. Wir können hier in Niedersachsen jetzt schnell handeln. Bis zu einer bestätigten Erkrankung und danach sollte eine Isolierung der Patientin oder des Patienten erfolgen. Dies wird in Abhängigkeit vom Krankheitsbild, unter Isolierungsbedingungen, entweder zu Hause oder auch in einem Krankenhaus geschehen.

Die bisher beschriebenen Symptome reichen von einer Bronchitis bis hin zu einer (beatmungspflichtigen) Lungenentzündung. Da es noch keine spezifische Therapie gegen eine Infektion mit Coronaviren gibt, werden die Patientinnen und Patienten je nach Krankheitsausprägung symptomatisch behandelt.“

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.01.2020

Ansprechpartner/in:
Oliver Grimm

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