Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Cornelia Rundt: „Mütterrente darf nicht weiter auf Grundsicherung angerechnet werden – nur so lässt sich Altersarmut bei Frauen wirksam bekämpfen“

Niedersachsens Sozialministerin äußert sich zu CSU-Papier


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hält die von der CSU vorgeschlagene Rentenreform für sozial unausgewogen. „Derzeit erreicht die erhöhte Mütterrente gar nicht die Frauen, die das Geld am nötigsten brauchen; daran würde sich auch bei einer erweiterten Anerkennung der Kindererziehungszeiten nichts ändern“, so Cornelia Rundt: „Das Problem ist, dass eine Renten-Erhöhung bei armen Frauen gar nicht ankommt, weil ihre Mütterrente auf die Grundsicherung angerechnet und somit gleich aufgezehrt wird. Bedürftige Frauen erhalten somit schlicht keinen Cent aus der neuen Mütterrente - ich halte das für eine unhaltbare Regelung!“ Das von der bayerischen Sozialministerin erklärte Ziel, die Altersarmut zu bekämpfen, könne sie mit einer lediglich erweiterten Anerkennung von Kindererziehungszeiten nicht erreichen.

Niedersachsens Sozialministerin begrüßt die sogenannte „Mütterrente“ grundsätzlich. Bei der bereits umgesetzten Reform wurden die Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, in größerem Umfang anerkannt. Auch Rundt ist dafür, dass diese Mütter nun denen, die jüngere Kinder haben, komplett gleichgestellt werden – diese Forderung hat laut Medienberichten auch die CSU aufgegriffen. Damit würden auch diesen Frauen bei der Rentenbemessung künftig drei Erziehungsjahre anerkannt und nicht wie bisher nur zwei. Rund 9,5 Millionen Frauen würden davon profitieren.

Cornelia Rundt warnt in diesem Zusammenhang davor, im Rahmen einer neuen Rentenreform die soziale Schieflage zu verstärken: „Wir reden unter anderem von den Frauen, die hart für das sogenannte Wirtschaftswunder gearbeitet und sich gleichzeitig der Erziehungsaufgabe gewidmet und viel geleistet haben, ohne dass sich das in ihrer Rentenanwartschaft widerspiegelt. Und genau diesen Frauen wird durch die Anrechnung auf die Grundsicherung die Anerkennung ihrer Lebensleistung verweigert. Es dürfen doch nicht ausgerechnet diejenigen leer ausgehen, die auf Transferleistungen im Alter angewiesen sind - hier muss der Bund dringend nachbessern!“

Laut Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung 2015 betrug am 1. Juli 2014 die Höhe der durchschnittlichen Versichertenrente für Männer in der gesetzlichen Rentenversicherung im gesamten Bundesgebiet 1.006 Euro. Der durchschnittliche monatliche Zahlbetrag für Versichertenrenten an Frauen lag am Stichtag bei 583 Euro. „Für die Zukunft ist sogar noch mit einem deutlichen Anstieg der Altersarmut insbesondere von Frauen zu rechnen, denn ein typisches Merkmal von Frauenerwerbsbiographien sind familienbedingte Unterbrechungen wegen der Erziehung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen“, so Cornelia Rundt: „Dieses Engagement – dazu gehört auch der Umstieg auf Teilzeitarbeit – darf später bei der Rente nicht zum Nachteil gereichen. Wichtig ist zudem, dass Berufe, in denen mehrheitlich Frauen tätig sind, künftig deutlich besser bezahlt werden – ich denke hier zum Beispiel an Erzieherinnen und Pflegeberufe.“ Es bestehe noch in vielerlei Hinsicht erheblicher Reformbedarf, um gerade Frauen vor Armut im Alter zu schützen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.07.2016

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln