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„Bundesteilhabegesetz zum Fortschritt für Menschen mit Behinderungen machen“

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt



Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 16.09.2016, TOP 38

- Es gilt das gesprochene Wort -

„Mit dem Bundesteilhabegesetz möchte der Bund einen Beitrag zur nachhaltigen Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen leisten. Eine Reform der Eingliederungshilfe entspricht einer jahrelangen Forderung der Länder und der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen.


Es geht darum, die Teilhaberechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken und die personenzentrierte Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung in den Vordergrund zu stellen. Der nun vorgelegte Entwurf des Bundesteilhabegesetzes erreicht dieses Ziel aber nur teilweise.

Ohne Zweifel enthält das Gesetz einige Punkte, die ich begrüße. Als Beispiel will ich nennen, dass zu Beginn des nächsten Jahres die Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Finanzierung von Teilhabeleistungen verbessert wird. Ich begrüße ebenfalls, dass das Budget für Arbeit als Rechtsanspruch eingeführt wird.

Fest steht aber auch, dass die im Gesetz angelegten Leistungsverbesserungen längst nicht allen Menschen mit einer wesentlichen Behinderung zu Gute kommen werden. Hinzu kommt die Ungewissheit bei Ländern, Kommunen und betroffenen Verbänden, ob und wie sich der Kreis der anspruchsberechtigten Personen durch eine Neudefinition des Behinderungsbegriffs in Zukunft verändern wird.

Eine Kernforderung der Länder bei den Diskussionen über eine Reform der Eingliederungshilfe war die Bundesbeteiligung an den Kosten.

Diese war auch zunächst in einer Größenordnungvon 5 Mrd. Euro zur zweckgebundenen Entlastung der Kommunen vorgesehen. Inzwischen jedoch ist von einer Zweckbindung für Eingliederungshilfe leider keine Rede mehr. Zu meinem Bedauern kommt der Bund diesem Anliegen nicht nach. Damit eröffnen sich kaum Spielräume für Leistungsverbesserungen.

Es geht nun im Bundesratsverfahren darum, Verbesserungen des Gesetzentwurfes einzufordern.

Die Länder sind der Auffassung, dass sich der Kreis der anspruchsberechtigten Personen durch die Reform weder wesentlich vergrößern noch verkleinern sollte. Der Bund wird daher aufgefordert, die Auswirkungen des neuen Behinderungsbegriffs zu erfassen und einer Revision zu unterziehen.

Die Streichung des „Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ als Zugangsvoraussetzung zu einer Werkstatt für behinderte Menschen gehört zu den Forderungen der Länder, die auch Niedersachsen unterstützt.

Der Bildung kommt ein hoher Stellenwert im Sinne des Artikels 24 der UN-BRK zu. Deshalb ist eine unserer weiteren Forderungen im Bundesratsverfahren, dass die Teilhabe an Bildung auch als eigenes Kapitel in das Gesetz aufgenommen wird, um die besondere Bedeutung hervorzuheben, nur folgerichtig.

Im Interesse des wirksamen Schutzes von Menschen mit Behinderungen fordern die Länder, dass die Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses in Einrichtungen der Behindertenhilfe eingeführt wird. Auch hier greifen die Regelungen im Gesetzentwurf noch zu kurz, da sie lediglich ein Beschäftigungsverbot von einschlägig vorbestraften Personen vorsehen.

Menschen mit Behinderungen, die in Wohnstätten leben, sind heute vielfach von Leistungen der Behandlungspflege durch ihre Krankenkasse ausgeschlossen. Auch Menschen mit Behinderungen müssen unabhängig vom Ort, an dem sie leben, gegenüber ihrer Krankenkasse in vollem Umfang anspruchsberechtigt sein. Für die Bundesratsinitiative Niedersachsens, die gesetzlichen Regelungen entsprechend zu ändern, zeichnet sich nun eine breite Ländermehrheit ab.

Ebenso fordern die Länder klarere und eindeutigere Abgrenzungsregelungen zwischen Leistungen der Pflegeversicherung, der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe.

Die Änderungen durch das BTHG bringen also einigen Menschen mit Behinderungen Verbesserungen, aber eben nur teilweise und nicht für alle Betroffenen.

Wir werden uns hier weiterhin zu Gunsten aller Menschen entscheidend im Bundesratsverfahren einbringen.“







Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.09.2016

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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