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Bundesrat: Weiterentwicklung des DRG-Systems für eine zukunftsfähige Krankenhauslandschaft

Ministerin Behrens: „Ganzheitliche Finanzierungsreform für komplexes DRG-System ist notwendig“


Der Bundesrat hat heute eine Entschließung zur Weiterentwicklung des DRG-Systems für eine zukunftsfähige Krankenhauslandschaft auf den Weg gebracht. Das Land Niedersachsen hatte einen entsprechenden Antrag gestellt, mit dem die Bundesregierung nun aufgefordert ist, das im Jahr 2003 in Deutschland eingeführte System der Diagnosis Related Groups (DRG-System) umfassend zu reformieren.

Ministerin Behrens betont: „Eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung der Menschen in unserem Land bei Krankenhausaufenthalten muss selbstverständlich sein. Genau dieses Ziel gefährdet aber das aktuelle komplexe DRG-System, weil unzureichend finanzierte Leistungen aktuell den Leistungserbringern keinen Anreiz bringen und in der Konsequenz zum Abbau der Angebote führen. Dies ist aus Gründen der Patientensicherheit aber auch hinsichtlich der Arbeitsbedingungen des Personals weder wünschenswert noch anzustreben.“

Hintergrund:

Seit dem Jahr 2004 werden akutstationäre somatische Behandlungen im Krankenhaus über einen bundesweit einheitlichen Fallpauschalenkatalog (Diagnosis-Related-Groups, DRG) vergütet. Der DRG-Katalog umfasst aktuell insgesamt 1.292 DRGs. Das Relativgewicht der einzelnen DRGs bildet den durchschnittlichen Ressourcenaufwand für die Erbringung der einzelnen Leistungen ab.

  • Neben dem Landesbasisfallwert ist dieses Relativgewicht maßgeblich für die Höhe der Vergütung der Leistung verantwortlich. Es wird vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) auf Basis der Daten einer repräsentativen Menge an Krankenhäusern berechnet. Die jeweilige DRG wird mit dem Landesbasisfallwert multipliziert, daraus ergibt sich der Gesamterlös für den einzelnen Behandlungsfall. Für die Höhe der Vergütung der erbachten Leistung ist es somit irrelevant, ob die Behandlung in einer Spezialklinik, einem Krankenhaus der Regelversorgung oder durch einen Maximalversorger inklusive der Universitätskliniken erfolgt.
  • Im geltenden DRG-System werden die unterschiedlichen Kostenstrukturen bei der Ermittlung der Vergütung nicht berücksichtigt.
    Darüber hinaus sollte für bedarfsnotwendige kleine ländliche Kliniken, die in der Regel Grundversorger sind, sowie für hochspezialisierte Leistungsbereiche und Leistungsbereiche mit nur wenigen Fällen eine vom DRG-System unabhängige Finanzierung der Vorhaltekosten umgesetzt werden. Dadurch wird das Problem einer unzureichenden Finanzierung der Vorhaltekosten zum Beispiel bei Hochschulkliniken bzw. Maximalversorgern oder bei ländlichen Krankenhäusern der Grundversorgung behoben.
  • Zusätzliche Einnahmen können im aktuellen DRG-System nur durch die Ausweitung von Fallzahlen oder die Erbringung höher vergüteter Leistungen generiert werden. Beide Alternativen begründen Fehlanreize für die Leistungserbringer, die zu unnötigen Behandlungen oder zur Durchführung vermeidbarer, komplexerer und damit besser vergüteter Behandlungen führen können. Ziel muss eine Vergütungsstruktur sein, die die Leistungserbringer aus diesem Kreislauf löst und eine einrichtungsorientierte und behandlungsnotwendige Kostenerstattung ermöglicht, die die Ausgaben der Leistungserbringer deckt.
  • Leistungen, deren Vergütung vom bestehenden DRG-System nur unzureichend und damit nicht kostendeckend vergütet werden, bieten den Leistungserbringern nur wenig Anreize zur Leistungserbringung. Dies führt in der Konsequenz dazu, dass diese Leistungen nicht mehr ausreichend angeboten werden und deshalb Versorgungslücken entstehen.
  • Das Krankenhausabrechnungswesen ist von einer Vielzahl an Vorgaben und Vorschriften geprägt, welche zu einem hohen Dokumentationsaufwand führen. Schätzungen zufolge liegt dieser Dokumentationsaufwand bei 40 % der Arbeitszeit. Ein wesentlicher Grund für die zunehmenden Schwierigkeiten der Krankenhäuser, ärztliches oder pflegerisches Personal zu rekrutieren, ist auch der immer weiter zunehmende Dokumentationsaufwand im Zusammenhang mit der Abrechnung der DRGs.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.12.2021

Ansprechpartner/in:
Anne Hage

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