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Antwort auf die mündliche Anfrage: Wie sicher ist Drug-Checking?

Hannover. Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Norbert Böhlke (CDU) geantwortet.

Der Abgeordnete Norbert Böhlke (CDU) hatte gefragt:

Wie sicher ist Drug Checking?

Im Interview mit der Neuen Presse, das am 11. März 2013 veröffentlicht wurde, hat Sozialministerin Rundt einen Modellversuch „Drug-Checking-Angebot“ angekündigt. Damit will die Landesregierung mit mobilen Labors für mehr Sicherheit in der Drogenszene sorgen. Der Start sei noch offen, weil noch rechtliche Fragen zu klären seien.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie wird in dem beabsichtigten Modellversuch sichergestellt, dass - entgegen der Auffassung des International Narcotic Control Board - ein negatives Testergebnis von Jugendlichen nicht als Aufmunterung zum Drogenkonsum missverstanden werden könnte?

2. Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt bzw. noch geschaffen werden, um einen entsprechenden Modellversuch in Niedersachsen durchzuführen?

3. Wie soll die Förderung des Modellversuchs erfolgen, und welche finanziellen Mittel sind hierfür vorgesehen bzw. erforderlich?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Niedersachsen verfügt über ein gut ausgebautes Netz an ambulanten und stationären Einrichtungen in der Suchthilfe. Die 75 anteilig vom Land finanzierten und in Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände geführten ambulanten Fachstellen für Sucht und Suchtprävention (FS) hatten auch schon in der Vergangenheit, je nach regionalen Besonderheiten, die Suchtprävention im Fokus ihres Handelns. Die vom Land finanzierte Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen (NLS), eine Fach-Landes-arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, ist fachlicher Berater der FS und hat eine eigene Referentenstelle für Suchtprävention. In enger Abstimmung mit der NLS wird das Land die bisherige Aufklärungsarbeit zu den Gesundheitsgefahren psychotroper Substanzen in Niedersachsen hinterfragen und – wo nötig – Impulse setzen, damit die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen besser erreicht wird.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Die Landesregierung will das gesundheitliche Versorgungssystem in der Suchthilfe in Niedersachsen erhalten und stärken. Die Aufklärungsarbeit zu den Gesundheitsgefahren psychotroper Substanzen soll als Schwerpunkt ausgebaut werden. Zu beachten ist dabei insbesondere, dass zunehmend psychotrope Substanzen unterschiedlichster Zusammensetzung als Rauschmittel von Jugendlichen und jungen Erwachsenen missbraucht werden und eine erhebliche gesundheitliche und psychosoziale Gefährdung für das Individuum, aber auch für die Gesellschaft insgesamt darstellen.

Um Aufklärungsarbeit zu den Gesundheitsgefahren psychotroper Substanzen leisten zu können, ist es notwendig, besseren Zugang zu den betroffenen Jugendlichen zu finden.

Die Suchtprävention und die Suchtkrankenhilfe haben neben dem Ziel des suchtstofffreien Lebens u. a. die Aufgabe einen reflektierten und bewussten Umgang mit Sucht auslösenden Stoffen zu fördern, Aufklärung zu leisten und über deren Gefahren zu informieren. In diesem Sinne sind suchtpräventive Maßnahmen zu befürworten, die den Zugang zu den betroffenen Jugendlichen ermöglichen. Dazu kann prinzipiell auch ein mobiles Drug-Checking mit Beratungsangebot für Jugendliche gehören. Es gilt aber auch, vorhandene suchtpräventive Maßnahmen durch die Suchtpräventionsfachkräfte in den Fachstellen für Sucht und Suchtprävention in Niedersachsen in Zusammenarbeit mit der NLS zu bewerten und ggf. neue Impulse zu geben.

Suchtpräventive Maßnahmen, auch ein Drug-Checking, müssen auf Effektivität und Effizienz hinterfragt und in das vorhandene gesundheitliche Versorgungssystem in der Suchthilfe in Niedersachsen sinnvoll implementiert werden können. Deshalb sind natürlich auch die Kommunen und die Wohlfahrtsverbände als Träger der Suchthilfeeinrichtungen gefragt, ob sie in ihrem regionalen und fachlichen Zuständigkeitsbereich prinzipiell ein Drug-Checking für sinnvoll erachten.

Ein durch das Land durchgeführter Modellversuch „Drug-Checking-Angebote“ mit wissenschaftlicher Auswertung könnte vorgeschaltet dazu dienen, die Effektivität dieser Maßnahme zu untersuchen. Dass Jugendliche ein negatives Testergebnis nicht als Aufmunterung zum Drogenkonsum missverstehen, kann ein Untersuchungspunkt in einem solchen Modellvorhaben sein.

Zu 2.:

Da nach dem geltenden Betäubungsmittelrecht der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln strafrechtlich relevant ist, wäre beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine entsprechende Erlaubnis gem. § 3 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) zu beantragen. Damit kann grundsätzlich ein Modellprojekt zu wissenschaftlichen und oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken durchgeführt werden.

Zu 3.:

Für die Förderung eines möglichen Modellversuchs „Drug-Checking-Angebote“ sind derzeit keine finanziellen Mittel im Suchthilfeetat des Landes vorgesehen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.04.2013

Ansprechpartner/in:
Dominik Kimyon

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