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Befähigen statt bevormunden: der Kinder- und Jugendschutz

Der Kinder- und Jugendschutz ist ein Teil der Jugendhilfe, die sich als Anwalt und Lobby für Kinder und Jugendliche versteht. Neben den gesetzlichen Jugendschutzvorschriften gibt es den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz (§ 14 Abs. 2 KJHG) , zu dem auch Aufklärungs-, Erziehungs- oder Beratungsangebote gehören.

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz hat folgende Ziele:

Junge Menschen (bis zu 27 Jahren) zu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zu Verantwortung gegenüber Mitmenschen zu führen,

Eltern und Erziehungsberechtigte besser zu befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

Um diese Ziele zu erreichen bieten Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe, die Aufgaben des Kinder- und Jugendschutzes wahrnehmen, vielfältige Hilfen, Informationen und Weiterbildungsmaßnahmen an, die sich sowohl an Bezugspersonen junger Menschen als auch an Kinder und Jugendliche selbst richten.

Die Niedersächsische Landesregierung fördert die Landesstelle Jugendschutz, die Multiplikatoren-, Fortbildungs- und Informationsangebote zum Jugendmedienschutz und zur Medienpädagogik, Gewaltprävention und Suchtprävention anbietet.

Die Landesregierung fördert mit besonderem Schwerpunkt Beratungs- und Hilfeangebote gegen Gewalt gegen Kinder wie sexuellem Missbrauch an Mädchen und Jungen, Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung. Es gibt zwei Kinderschutzzentren in Hannover und Oldenburg und 25 örtliche Beratungsstellen.
Hier zum: Kinderschutzbund Niedersachsen

Weitere vom Land geförderte Modell- und Einzelprojekte gehen auf aktuelle Gefährdungsursachen ein und es werden innovative Ansätze erprobt.
Das Niedersächsische Landesdamt für Soziales, Jugend und Familie unterstützt die Projektträger.

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