Regionalkonferenzen 2021
Braunschweig am 12. Juli
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Leine-Weser am 14. Juli
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Lüneburg am 16. Juli
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Die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung stellt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar. Durch Gesetz liegt es in der Verantwortung der Länder, Kommunen, Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen, eine leistungsfähige, regional gegliederte, ortsnahe und aufeinander abgestimmte ambulante und stationäre Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten (§ 8 SGB XI). Hiermit ist die Forderung verbunden, notwendige pflegerische Infrastruktur kontinuierlich auszubauen und weiterzuentwickeln.
Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, bedarf es einer systematischen Analyse des Bedarfs und des bestehenden Angebots sowie einer darauf aufbauenden Planung, die möglichst das Wirken der beteiligten Akteure und der verschiedenen Handlungsebenen aufeinander abstimmt. Im Niedersächsischen Pflegegesetz sind unterschiedliche Instrumente vorgesehen, die hierzu einen wertvollen Beitrag leisten.
Pflegeberichterstattung durch das Land Niedersachsen (§ 2 NPflegeG)
Das Niedersächsische Pflegegesetz verpflichtet das Land, im Zeitraum von jeweils 5 Jahren einen räumlich gegliederten Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der pflegerischen Versorgungsstruktur für Niedersachsen zu erstellen.
Auf der Grundlage dieser Erhebungen werden in der Folge Empfehlungen zur Anpassung und Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstruktur für Niedersachsen entwickelt. Pflegeberichte liegen bereits für die Jahre 2000, 2005, 2010, 2015 und jetzt auch für 2020 vor.
Pflegeberichterstattung durch die Kommunen in Niedersachsen (§ 3 NPflegeG)
Auch die niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte sind dazu verpflichtet, für ihr Gebiet räumlich gegliederte Pflegeberichte zu erstellen und kontinuierlich fortzuschreiben. Auf den Landespflegebericht ist hierbei Bezug zu nehmen.
Pflegekonferenzen (§ 4 NPflegeG)
Derzeit nicht verpflichtend können im Zuständigkeitsbereich der Landkreise und kreisfreien Städte örtliche Pflegekonferenzen stattfinden. Beteiligt sind Vertreterinnen und Vertreter der Kommune, der Pflegeeinrichtungen, der Pflegekassen sowie der Pflegebedürftigen und des Pflegepersonals. Im Fokus stehen Fragen zur pflegerischen Versorgung der Bevölkerung, zur notwendigen Versorgungsstruktur sowie zur Koordination von Leistungsangeboten.
Komm.Care – Kommune gestaltet Pflege in Niedersachsen
Das Land Niedersachsen verfolgt die Zielsetzung, die in diesen Instrumenten liegenden Potenziale noch umfänglicher zu nutzen. Einen Beitrag hierzu soll das Projekt „Komm.Care – Kommune gestaltet Pflege in Niedersachsen“ leisten, das die Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e. V. im Rahmen eines vom Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung geförderten Projektes vom 1. Februar 2019 bis 31. Januar 2022 umsetzt.
Das Projekt ist zum einen darauf gerichtet, die Rolle der Kommunen in der Sicherung und Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung zu stärken. Hierfür sollen die niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte in ihrer planenden, moderierenden und vernetzenden Funktion unterstützt werden. Zum anderen soll eine bessere Verzahnung zwischen dem Land Niedersachsen und den kommunalen Gebietskörperschaften in Pflegefragen erreicht werden, um die Umsetzung von integrierten Handlungsstrategien zu begünstigen.
Im Einzelnen verfolgt das Projekt folgende Ziele:
Downloads
Landespflegebericht 2010 - Kurzfassung
(0,17 MB)
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