Informationen des Landes Niedersachsen zum KHZG
Förderanträge nach dem Krankenhauszukunftsgesetz KHZG - Krankenhauszukunftsfonds (§ 14a ff. KHG)
Aktuelle Hinweise / Erstellung der Verwendungsnachweise (VN)
Für die bewilligten Vorhaben ist dem Land Niedersachsen jährlich zum 01. Januar eines Jahres ein Zwischennachweis zu übermitteln.
Häufige Fehlerquellen:
Nach Abschluss des Vorhabens ist ein entsprechender Schlussnachweis einzureichen. Dem Schlussnachweis ist ein Ausgabebuch entsprechend der Vorlage sowie eine für den Schlussverwendungsnachweis spezifische IT-DL-Bescheinigung (s. Vorlagen) beizulegen.
Die Nachweise sind ausschließlich per Mail an das Funktionspostfach zu senden.
kh-khzg@ms.niedersachsen.de
Bitte beachten Sie:
- spätester Vorhabenbeginn ist der 31.12.2024
Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer-, Dienstleistungs- oder Werkvertrags.
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Ein Vorhaben ist abgeschlossen, wenn die die Maßnahmen umgesetzt, d.h. die Hardware besorgt, die Software installiert und die MUSS‐Kriterien erfüllt sind.
Zum Umgang mit den Betriebs- und Wartungskosten -> s. FAQ
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die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verwendungsnachweis (FAQ)
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die aktuellen Vorlagen bei der Erstellung von Nachweisen sowie
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die fördertatbestandsspezifischen Vorlagen für das Ausgabebuch.
Antragsänderungen, Kostenverschiebungen und Fördergeldnutzungsdauer
Das BAS hat in einem Rundschreiben Hinweise zum Verfahren bei Antragsänderungen und Kostenverschiebungen nach Bewilligung des Antrags sowie zur Fördergeldnutzungsdauer herausgegeben.
Bei Fördertatbeständen, bei denen sich inhaltliche Änderungen der Fördervorhaben nach Bewilligung ergeben, ist im Rahmen des Nachweisverfahrens eine Änderungsanzeige zu stellen, s. FAQ Verwendungsnachweise.
Weitere Informationen und Formulare s. Infobox Verwendungsnachweise.
Bildrechte: EU
Die Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds werden durch die Europäische Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) refinanziert.