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Informationen des Landes Niedersachsen zum KHZG

Förderanträge nach dem Krankenhauszukunftsgesetz KHZG - Krankenhauszukunftsfonds (§ 14a ff. KHG)


Aktuelle Hinweise

Für die bewilligten Vorhaben ist dem Land Niedersachsen jährlich zum 01. Januar eines Jahres ein Zwischennachweis zu übermitteln.

Nach Abschluss des Vorhabens ist ein entsprechender Schlussnachweis einzureichen. Dem Schlussnachweis ist ein Ausgabebuch entsprechend der Vorlage beizulegen.

Die Nachweise sind ausschließlich per Mail an das Funktionspostfach zu senden.
kh-khzg@ms.niedersachsen.de

Bitte beachten Sie:

  • spätester Vorhabenbeginn ist der 31.12.2024
    Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer-, Dienstleistungs- oder Werkvertrags.
  • die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verwendungsnachweis (FAQ)
  • die aktuellen Vorlagen bei der Erstellung von Nachweisen sowie
  • die fördertatbestandsspezifischen Vorlagen für das Ausgabebuch.

Antragsänderungen und Kostenverschiebungen

Eine fördertatbestandsübergreifende Kostenverschiebung ist unzulässig.

Bei Fördertatbeständen, bei denen sich inhaltliche Änderungen der Fördervorhaben nach Bewilligung ergeben, ist im Rahmen des Nachweisverfahrens eine Änderungsanzeige zu stellen, s. FAQ Verwendungsnachweise.

Das BAS hat in einem Rundschreiben Hinweise zum Verfahren bei Antragsänderungen und Kostenverschiebungen nach Bewilligung des Antrags herausgegeben.

Weitere Informationen und Formulare s. Infobox Verwendungsnachweise.

EU Bildrechte: EU

Die Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds werden durch die Europäische Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) refinanziert.

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Zusätzlich zu den Förderungen nach dem KHZG können Anträge gestellt werden auf weitere Förderungen des Landes Niedersachsen durch die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologien zur Sicherstellung der sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung (RL Digitalisierung im Gesundheitswesen - DigGes) für das Sondervermögen Digitalisierung

https://soziales.niedersachsen.de/startseite/soziales_gesundheit/soziale_forderungen/digitalisierung_im_gesundheitswesen/richtlinie-digitalisierung-im-gesundheitswesen-197535.html  

Die Richtlinie wurde für die Förderung Telemedizinischer Projekte und für Maßnahmen im Be­reich Ambient Assisted Living (digitale Assistenz im Alter) erarbeitet mit dem Ziel, innovative Maßnahmen und Ansätze zur Digitalisierung im Gesundheitswesen und in der Pflege zu un­terstützen. U.a. können hierdurch nichtstationäre Einrichtungen für z.B. sektoren-übergrei­fende Projekte gefördert werden (Digitales Entlass- und Überleitungsmanagement).

Es können Investitionen in Hard- und Software zur Erreichung der genannten Ziele sowie neue Strukturen zur digitalen Transformation gefördert und unterstützt werden. Ziel ist es dabei, nachhaltige und tragfähige Strukturen zu schaffen, die langfristig in die Regelversorgung integriert werden können.


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