Einrichtungsbezogene Masern-Impfpflicht
§20 Infektionsschutzgesetz – „Masernschutzgesetz“ mehr
§20 Infektionsschutzgesetz – „Masernschutzgesetz“ mehr
Infektionen mit humanen Papillomviren gehören zu den häufigsten sexuell übertragbaren Infektionen. Die meisten sexuell aktiven Menschen infizieren sich mindestens einmal im Leben mit HPV. mehr
In gemeinsamer Anstrengung will die Landesregierung den Anteil antibiotikaresistenter Bakterien begrenzen. Dazu haben die beteiligten Ministerien eine Strategie entwickelt. mehr
Das Landesgesundheitsministerium unterstützt den Nationalen Aktionsplan 2015 - 2020 zur Elimination der Masern und Röteln in Deutschland. mehr
Hier gelangen Sie zum Download der Niedersächsischen Verordnung über Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (NMedHygVO). mehr
Die gute Qualität des Trinkwassers in Niedersachsen wird durch umfassende Kontrollen sichergestellt. Verantwortung dafür tragen neben den Wasserversorgungsunternehmen auch Haus- und Wohnungseigentümer und Inhaber von Hausbrunnen. mehr
Schutzimpfungen gegen Gelbfieber dürfen nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) nur in Impfstellen durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde für die Impfung gegen Gelbfieber zugelassen sind (spezielle Gelbfieber-Impfstellen). mehr