- Niedersächsischer Gesundheitspreis
- Patientenschutz
- Organspende
- Krankenhäuser
- Grippeschutz
- Infektionsschutz & ansteckende Krankheiten
- Gesundheitsförderung / Prävention
- Heilberufe
- Arzneimittel
- Hospizarbeit und Palliativversorgung
- Psychiatrie und psychologische Hilfen
- Eichenprozessionsspinner
- Human-Biomonitoring
- Aids, HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen
- Drogen & Sucht
- J1 - Jugendgesundheitsuntersuchung
- Bestattungsgesetz
- Gesundheitsregionen Niedersachsen
- Gesundheitsministerkonferenz
- Soziale Gesundheitswirtschaft in Niedersachsen
- Medizinprodukte
- Die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge
- Krebsregistrierung in Niedersachsen
HKG – Kammergesetz für die Heilberufe
Das Kammergesetz für die Heilberufe (Heilkammergesetz – HKG) regelt die Rechtsverhältnisse der fünf niedersächsischen Heilberufskammern.
Zu den Regelungsgegenständen gehören Vorschriften über die Mitgliedschaft, das Meldewesen und das Finanzwesen sowie Beiträge und Kosten, die Aufgaben der Kammern, die Einrichtung von Schlichtungsstellen und Versorgungseinrichtungen, die Organe der Kammern und deren Bildung, die Berufsausübung der Kammermitglieder, deren Weiterbildung, die Ahndung von Berufsvergehen und den Aufbau und die Tätigkeit der Berufsgerichtsbarkeit sowie Vorschriften über die Datenverarbeitung und über die Kammeraufsicht.
Die fünf Heilberufskammern sind gemäß § 1 HKG die
Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN),
Apothekerkammer Niedersachsen (ApKN),
Tierärztekammer Niedersachsen (TKN),
Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) und die
Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (PKN).
Die Kammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Hannover.