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TIPPS für Ihre Sicherheitsplanung

Gefährliche Angriffe lassen sich in gewalttätigen Beziehungen nie völlig ausschließen. Sie können aber selbst einiges tun, um die Sicherheit für sich und Ihre Kinder zu erhöhen.

Nicht alle Vorschläge für eine Sicherheitsplanung passen auf jede Lebenslage. Spielen Sie mögliche Situationen in Ihrer Phantasie durch und finden Sie praktikable Lösungen für Ihre konkrete Situation (Was tue ich, wenn er...?). Überlegen Sie, was für Sie passend sein könnte. Nehmen Sie Ihre Intuition und Ihre ersten Gefühle immer ernst. Wenn Sie in einer Situation Angst spüren, verdrängen Sie sie nicht, sondern betrachten Sie sie als Warnsignal und erhöhen Sie Ihre Aufmerksamkeit.

Rufen Sie die Polizei lieber einmal zu oft als einmal zu wenig. Es ist der Polizei lieber, Sie gesund vorzufinden als misshandelt und verletzt.

Je nachdem, ob Sie sich entscheiden, den Täter zu verlassen oder weiter mit ihm zusammen zu leben, können unterschiedliche Sicherheitsaspekte von Bedeutung sein.

  1. Solange Sie mit dem Misshandler noch zusammenleben
  2. Wenn Sie sich vorbereiten, Ihren Partner zu verlassen
  3. Nachdem Sie eine Gewaltbeziehung verlassen haben
  4. Wenn Sie in einer neuen Wohnung leben
  5. Wenn Sie eine Wegweisung und Schutzanordnungen durchgesetzt haben und Sie in Ihrer alten Wohnung bleiben

1. Solange Sie mit dem Misshandler noch zusammenleben

  • Lassen Sie sich nicht von Ihrem (sozialen) Umfeld isolieren, pflegen Sie Kontakte zu Nachbarinnen und Nachbarn, Verwandten, Freundinnen, Eltern von Mitschüler/-innen Ihrer Kinder usw.

  • Beobachten Sie bewusst, in welchen Situationen Ihr Partner gewalttätig wird, so dass Sie die Gefahren für sich und Ihre Kinder frühzeitig erkennen.

  • Verlassen Sie die Wohnung, wenn Sie befürchten, dass er gewalttätig werden könnte – lieber einmal zu oft, als einmal zu wenig.

  • Finden Sie die sichersten Stellen in Ihrer Wohnung heraus, wo keine als Waffen geeigneten Gegenstände sind (meiden Sie z.B. die Küche) und von wo Sie am ehesten entkommen können. Wenn ein Streit droht, gehen Sie dorthin oder besser: verlassen Sie die Wohnung.

  • Lernen Sie die Telefonnummern von Stellen, bei denen Sie Hilfe bekommen können (Polizei, Notruf, Frauenhaus, Nachbarn, Freunde), auswendig.

  • Merken Sie sich, wo die nächste Telefonzelle ist. Zögern Sie nicht, die Polizei anzurufen: 110. Der Polizeinotruf ist kostenlos.

  • Informieren Sie vertraute Freundinnen und Freunde sowie Nachbarinnen und Nachbarn über Ihre Situation und entwickeln Sie einen Plan und ein sichtbares Zeichen für den Fall, dass Sie Hilfe brauchen. Verabreden Sie mit ihnen, was diese dann tun sollen.

  • Üben Sie mit Ihren Kindern, wie diese Hilfe holen können (Notruf: 110!). Sagen Sie ihnen, dass sie sich aus der Gewalt zwischen Ihnen und Ihrem Partner heraushalten sollen. Verabreden Sie ein Code-Wort, das den Kindern signalisiert, dass sie Hilfe holen und die Wohnung verlassen sollen.

  • Sagen Sie Ihren Kindern, dass Gewalt immer Unrecht ist, selbst wenn jemand, den man liebt, gewalttätig ist. Sagen Sie ihnen, dass weder Sie noch die Kinder schuld daran oder Ursache der Gewalt sind, und dass es wichtig ist, sich in Sicherheit zu bringen, wenn irgendjemand gewalttätig ist.

  • Üben Sie mit ihnen, die Wohnung schnell und sicher zu verlassen.

  • Heben Sie Waffen und Gegenstände wie Messer, die als Waffen benutzt werden können, verschlossen oder möglichst unzugänglich auf.

  • Tragen Sie keine Halstücher und keine langen Halsketten, die Ihr Partner benutzen kann, um Sie zu würgen.

  • Erfinden Sie plausible Gründe, die Wohnung zu verschiedenen Zeiten tags oder abends zu verlassen, um ihn daran zu gewöhnen, dass Sie nicht immer da sind.

  • Rufen Sie regelmäßig eine Beratungsstelle, einen Notruf oder ein Frauenhaus an, um sich Ihrer Möglichkeiten zu vergewissern und eine unterstützende, verständnisvolle Zuhörerin zu finden.

  • Tragen Sie immer Kleingeld oder eine Telefonkarte (bzw. Ihr aufgeladenes Handy, wenn vorhanden) bei sich, um Freundinnen anzurufen.

2. Wenn Sie sich vorbereiten, Ihren Partner zu verlassen

  • Sammeln Sie alle Beweise körperlicher Misshandlungen wie Fotos und Atteste und bewahren Sie sie an einem sicheren Ort auf (bei Freundin, Nachbarin, Anwältin/Anwalt).

  • Finden Sie heraus, wo es Hilfe gibt; erzählen Sie anderen, was Ihr Partner mit Ihnen macht. Sie brauchen sich für die erlittene Gewalt nicht zu schämen.

  • Wenn Sie verletzt sind, suchen Sie eine Ärztin oder einen Arzt auf (am Wochenende: Notdienst) und berichten Sie genau, was geschehen ist. Lassen Sie Ihren Besuch und Ihre Verletzungen dokumentieren.

  • Planen Sie mit Ihren Kindern und finden Sie einen sicheren Platz für sie (z.B. ein abschließbares Zimmer oder besser bei einem Freund oder der Nachbarin, wo sie Hilfe holen können). Versichern Sie ihnen, dass sie sich vor allem selbst in Sicherheit zu bringen sollten und nicht versuchen sollten, Sie zu beschützen.

  • Heben Sie alle wichtigen Telefonnummern und Dokumente an einer Stelle auf, sodass Sie sie bei einer plötzlichen Flucht mitnehmen können, ohne lange zu suchen.

  • Bringen Sie einen Satz Kleidung für sich und Ihre Kinder zu einer vertrauten Person.

  • Versuchen Sie, Geld beiseite zu legen oder bitten Sie Freundinnen und Freunde oder Familienmitglieder, Geld für Sie zu verwahren.

  • Überlegen Sie, wie Sie reagieren, wenn Ihre Kinder oder irgendjemand Ihrem Partner von Ihrem Plan, sich zu trennen, erzählen.

  • Sie können die Polizei bitten, Sie zu beschützen, wenn Sie Ihren gewalttätigen Partner verlassen wollen.

3. Nachdem Sie eine Gewaltbeziehung verlassen haben

  • Achten Sie darauf, nie mit dem Täter allein zu sein. Lassen Sie z.B. einen Taxifahrer warten, bis Sie im Hause sind.

  • Wenn Sie sich unterwegs vom Täter bedroht fühlen, sprechen Sie Passanten direkt mit der Bitte um Hilfe an. Etwa: "Sie, der Herr im grauen Mantel, ich werde bedroht, bitte rufen Sie die Polizei." Oder: "Hat jemand hier ein Handy dabei – dieser Mann bedroht und belästigt mich, bitte drücken Sie die Notruftaste oder rufen Sie 110."

  • Was die Polizei allen empfiehlt – ihre Wohnung gegen Einbruch zu sichern – sollten Sie jetzt tun. Die Kriminalpolizei ist gern bereit, Sie dabei zu beraten.

4. Wenn Sie in einer neuen Wohnung leben

  • Machen Sie Ihre neuen Nachbarn auf Ihre Situation aufmerksam und bitten Sie sie, die Polizei zu rufen, wenn sie Sie für gefährdet halten.

  • Seien Sie sehr vorsichtig, wem Sie Ihre neue Adresse und Telefonnummer mitteilen; Sie können bei der Anmeldung Ihrer neuen Adresse beim Einwohnermeldeamt verlangen, dass Ihre Adresse nicht herausgegeben wird. Für die gemeinsamen Kinder müssen Sie die Geheimhaltung der Adresse ggf. gerichtlich beantragen.

  • Überlegen Sie, sich ein Postfach zu mieten oder die Adresse Ihrer Anwältin/Ihres Anwalts, einer Pfarrerin/eines Pfarrers, Ihrer Arbeitsstelle als Postanschrift zu nutzen.

  • Informieren Sie auch Kolleginnen und Kollegen an Ihrer Arbeitsstelle und lassen Sie Anrufe für Sie – wenn möglich – nur über die Zentrale gehen.

  • Wenn möglich, kommen Sie nicht jeden Tag zur gleichen Zeit zur Arbeit bzw. gehen nicht regelmäßig zur gleichen Zeit nach Hause. Richten Sie Ihr Kommen und Gehen so ein, dass immer viele Menschen anwesend sind.

  • Informieren Sie die Schule Ihrer Kinder; erwägen Sie, sie evtl. in eine andere Schule zu geben.

  • Sagen Sie den Personen, die Ihre Kinder betreuen, wer sie abholen darf und wer nicht. Erklären Sie ihnen Ihre Situation und geben Sie ihnen ggf. eine Kopie Ihrer Schutzanordnungen.

  • Ändern Sie Ihre regelmäßigen Termine, von denen der Täter weiß.

  • Kaufen Sie nicht in den gewohnten Geschäften ein und besuchen Sie andere soziale Treffpunkte, außer es sind genügend Menschen dort, Sie zu schützen.

  • Wenn möglich, installieren Sie ein Alarmsystem und/oder einen Bewegungsmelder, der meldet, wenn nachts eine Person nahe ans Haus kommt und diese sichtbar macht.

  • Rufen Sie die Telefongesellschaft an und lassen Sie eine Anrufer-Identifizierung einrichten. Lassen Sie außerdem die Angabe Ihrer Telefonnummer im Display des Anrufenden sperren, sodass weder Ihre Gesprächspartnerin/ Ihr Gesprächspartner noch sonst jemand Ihre neue, unregistrierte Telefonnummer herausfinden kann.

5. Wenn Sie eine Wegweisung und Schutzanordnungen durchgesetzt haben und Sie in Ihrer alten Wohnung bleiben

  • Lesen Sie oben unter "Wenn" Sie in einer neuen Wohnung leben" nach – Vieles gilt auch für den Fall, dass der Täter gehen muss.

  • Wechseln Sie die Schlösser aus – ggf. in Absprache mit der Vermieterin oder dem Vermieter – und lassen Sie Ihre Telefonnummer ändern.

  • Geben Sie eine Kopie der Schutzanordnung bei der nächsten Polizeidienststelle ab. Dort werden Sie auch über weitere technische Sicherungsmaßnahmen für Ihre Wohnung beraten.

  • Informieren Sie Schulen, Freundinnen und Freunde, Nachbarinnen und Nachbarn und Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitsgeber, dass Sie eine Wegweisung und Schutzanordnungen durchgesetzt haben.

  • Rufen Sie bei Verstößen sofort die Polizei.

  • Informieren Sie Ihre Kinder über die Wegweisung und die Schutzanordnungen und erklären Sie ihnen entsprechend ihrem Alter die Bedeutung.
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