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Kinder misshandelter Mütter

Die Folgen für die Kinder sind schwerwiegend.


Sie sehen:

  • Der Vater schlägt die Mutter, stößt und boxt sie, reißt sie an den Haaren.
  • Er tritt die am Boden liegende Mutter.
  • Er schlägt mit Gegenständen, wirft Gegenstände durch den Raum.
  • Er bedroht die Mutter mit dem Messer oder einer anderen Waffe.
  • Er vergewaltigt die Mutter.
  • Die Mutter fällt.
  • Sie geht auf ihn los, sie wehrt sich und kämpft.
  • Sie blutet.

Sie hören:

  • Der Vater schreit, brüllt.
  • Er bedroht die Mutter, er bedroht sie mit dem Tod.
  • Er beleidigt und beschimpft die Mutter, beschimpft sie auch sexuell.
  • Er setzt sie herab, entwertet sie als Person, als Frau und als Mutter.
  • Die Mutter schreit, weint, wimmert.
  • Sie brüllt ihn an, beschimpft ihn, setzt sich zur Wehr.

Sie spüren:

  • Den Zorn des Vaters, die Heftigkeit seiner Zerstörungswut.
  • Die Angst der Mutter, ihre Ohnmacht und Unterwerfung.
  • Die Angst der Geschwister, vor allem der Kleinen.
  • Die bedrohliche, unsichere Atmosphäre vor den Gewalttaten.
  • Die Eskalation in Situationen von Streit und Konflikt.
  • Die eigene Angst und Ohnmacht.

Sie denken:

  • Er wird sie töten.
  • Ich muss ihr helfen.
  • Ich muss die Kleinen raushalten.
  • Ich muss mich einmischen, habe aber Angst, mich einzumischen.
  • Er wird mich schlagen.
  • Er wird uns alle töten.
  • Sie ist selbst schuld, warum widerspricht sie immer.
  • Sie ist so schwach, ich verachte sie.
  • Sie tut mir so leid, ich hab sie lieb.
  • Ich will nicht, dass er weggeht.
  • Sollen die doch selbst klarkommen, ich habe nichts damit zu tun.
  • Ich möchte unsichtbar werden.
  • Ich bin unwichtig, niemand kümmert sich um mich und meine Angst.
  • Sie wird mich nie beschützen können.

So beschreibt Prof. Dr. Barbara Kavemann in einem Vortrag das, was für Kinder das Miterleben von Misshandlungen der Mutter bedeuten kann.

Die Folgen für die Kinder sind schwerwiegend. Das schlichte Miterleben dieser Gewalt kann zu erheblichen Schädigungen und Auswirkungen auf die Kinder führen.

  • Wissenschaftliche Studien zeigen, dass häusliche Gewalt und Kindesmisshandlung vielfach in denselben Familien gleichermaßen auftritt, und

  • dass Kinder, die die Misshandlung ihrer Mütter beobachten, eine Vielzahl von Verhaltensstörungen und emotionalen, kognitiven und Langzeit-Problemen entwickeln.

Durch das Gewaltschutzgesetz und das sog. Kinderrechteverbesserungsgesetz (insbesondere die Neufassung des § 1666a BGB (Gesetzesbegründung) wird eine verstärkte Kooperation zwischen Einrichtungen der Jugendhilfe und Frauenprojekten notwendig.

Aufgrund des Ersten Aktionsplanes zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen im häuslichen Bereich hat in Niedersachsen eine Kommission von Expertinnen und Experten die Anforderungen an die Praxis im Interesse der Kinder ausgewertet und Handlungsempfehlungen vorgelegt. Diese zeigen: Genauso wie bei der Intervention für die Frauen und ihrer Unterstützung kann auch für die Mädchen und Jungen nur ein multiprofessionelles und abgestimmtes Vorgehen Ziel führend sein. Öffentliche und private Jugendhilfe, Polizei und Familiengerichte sind gefordert, aber auch sonstige Kinderschutzeinrichtungen, Frauenberatungsstellen, Frauenhäuser und viele mehr. Die Eckpunkte sollen Anregungen für die Arbeit vor Ort geben.

Kinder misshandelter Mütter – Handlungsorientierungen für die Praxis

Hinweise zu Beratungsangeboten für Kinder, die von Gewalt betroffen sind, können unter folgenden Adressen erfragt werden:

Deutscher Kinderschutzbund
Landesverband Niedersachsen e. V.
Escherstraße 23
30159 Hannover
Tel.: 0511/ 44 40 75

Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen
Leisewitzstr. 26
30175 Hannover
Tel.: 0511 / 85 87 88, 85 30 61

Kinderschutz-Zentrum in Hannover
Escherstraße 23
30159 Hannover
Tel.: 0511/ 3 74 34 78

Kinderschutz-Zentrum Oldenburg
Vertrauensstelle Benjamin
Friederickenstr. 3
26135 Oldenburg
Tel.: 0441/ 177 88

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