Nachdem Sie eine Gewaltbeziehung verlassen haben
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Achten Sie darauf, nie mit dem Täter allein zu sein. Lassen Sie z.B. den Taxifahrer warten, bis Sie im Hause sind.
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Wenn Sie sich unterwegs von ihm bedroht fühlen, sprechen Sie Passanten direkt mit der Bitte um Hilfe an. Etwa: "Sie, der Herr im grauen Mantel, ich werde bedroht, bitte rufen Sie die Polizei." Oder: "Hat jemand hier ein Handy dabei – dieser Mann bedroht und belästigt mich, bitte drücken Sie die Notruftaste oder rufen Sie 110."
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Was die Polizei allen empfiehlt - ihre Wohnung gegen Einbruch zu sichern - sollten Sie jetzt tun. Die Kriminalpolizei ist gern bereit, Sie dabei zu beraten.
Wenn Sie in einer neuen Wohnung leben
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Machen Sie Ihre neuen Nachbarn auf Ihre Situation aufmerksam und bitten Sie sie, die Polizei zu rufen, wenn sie Sie für gefährdet halten.
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Seien Sie sehr vorsichtig, wem Sie Ihre neue Adresse und Telefonnummer mitteilen; Sie können bei der Anmeldung Ihrer neuen Adresse beim Einwohnermeldeamt verlangen, dass Ihre Adresse nicht herausgegeben wird. Für die gemeinsamen Kinder müssen Sie die Geheimhaltung der Adresse ggf. gerichtlich beantragen.
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Überlegen Sie, sich ein Postfach zu mieten oder die Adresse Ihrer Anwältin/ Ihres Anwalts, einer Pfarrerin/ eines Pfarrers, Ihrer Arbeitsstelle als Postanschrift zu nutzen.
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Informieren Sie auch die Leute an Ihrer Arbeitsstelle und lassen Sie Anrufe für Sie – wenn möglich – nur über die Zentrale gehen.
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Wenn möglich, kommen Sie nicht jeden Tag zur gleichen Zeit zur Arbeit bzw. gehen nicht regelmäßig zur gleichen Zeit nach Hause. Richten Sie Ihr Kommen und Gehen so ein, dass immer viele Menschen anwesend sind.
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Informieren Sie die Schule Ihrer Kinder; erwägen Sie, sie evtl. in eine andere Schule zu geben.
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Sagen Sie den Personen, die Ihre Kinder betreuen, wer sie abholen darf und wer nicht. Erklären Sie ihnen Ihre Situation und geben Sie ihnen eine Kopie Ihrer Schutzanordnungen – falls vorhanden.
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Ändern Sie Ihre regelmäßigen Termine, von denen der Täter weiß.
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Kaufen Sie nicht in den gewohnten Geschäften ein und besuchen Sie andere soziale Treffpunkte, außer es sind genügend Menschen dort, Sie zu schützen.
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Wenn möglich, installieren Sie ein Alarmsystem und/ oder einen Bewegungsmelder, der meldet, wenn nachts eine Person nahe ans Haus kommt und diese sichtbar macht.
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Rufen Sie die Telefongesellschaft an und fordern Sie eine Anrufer-Identifizierung. Verlangen Sie außerdem eine Sperrung der Angabe Ihrer Telefonnummer im Display des Anrufenden, so dass weder Ihr Gesprächspartner noch sonst jemand Ihre neue, unregistrierte Telefonnummer herausfinden kann.
Weitere Informationen
- Unterstützung der Frauen
- Gewaltschutzgesetz
- Platzverweis
- Tipps für Ihre Sicherheitsplanung
- Dokumentation der Fachtagung
- Gesundheitswesen und häusliche Gewalt
- Migrantinnen
- Kinder misshandelter Mütter
- Rechte der Polizei zum Schutz der Opfer häuslicher Gewalt
- Was müssen Sie konkret unternehmen, um eine Schutzanordnung zu erhalten?
- Sind Sie gewalttätig?