Biologische Arbeitsstoffe / Gentechnik
Biologische Arbeitsstoffe
Dass die Silbe "Bio" nicht nur für natürliches und gesundes Leben steht, wird oft erst beim zweiten Gedankenschritt bewusst. Biologische Stoffe sind auch Bakterien, Pilze, Viren, die unsere Gesundheit gefährden können. Unabhängig von der Tatsache, ob die berufliche Tätigkeit mit diesen Stoffen gezielt, wie z.B. mit bestimmten Mikroorganismen in Laboratorien, oder nicht gezielt erfolgt, wie z.B. bei der Kompostierung von organischen Abfällen, muss das Gefahrenpotenzial für die Beschäftigten ermittelt werden. Die Ermittlung der Gefahren und geeigneten Schutzmaßnahmen wird durch die Biostoffverordnung geregelt. Die Verordnung bezieht bereits praktizierte Schutzmaßnahmen, z.B. der Hygiene in ihr Regelwerk ein. Hinzu kommen weitere Maßnahmen, wie z.B. Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen, die bisher noch nicht Standard bei den Adressaten waren. Der noch zu geringe Bekanntheitsgrad der Verordnung erfordert viel Engagement, u.a. seitens der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter.
Gentechnisch veränderte Organismen
In den Medien präsenter ist der Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen, insbesondere im Zusammenhang mit Freisetzungsversuchen, der Verwendung im Lebensmittelbereich und dem Kampf gegen Krankheiten. Gentechnisch veränderte Organismen sind ein Spezialfall der biologischen Arbeitsstoffe. Sie werden im Wesentlichen durch das Gentechnikrecht geregelt. Arbeitsschutzmaßnahmen finden sich hier insbesondere in der Gentechniksicherheitsverordnung. Zuständig sind hier vor Ort ebenfalls die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter.