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Jugendarbeitsschutz

Jedes Jahr beginnt in Niedersachsen für rund 30.000 junge Menschen unter 18 Jahren das Berufsleben. Für die meisten von ihnen ist dies nach ihrer Schulzeit ein Wechsel in eine völlig neue Welt.

Da Jugendliche in diesem Alter ihre körperliche und geistig-seelische Entwicklung noch nicht völlig abgeschlossen haben, ist ein besonderer Gesundheitsschutz am Ausbildungs- oder Arbeitsplatz von hoher Bedeutung. Deshalb verpflichtet das Jugendarbeitsschutzgesetz die Arbeitgeber dazu, Beschäftigte unter 18 Jahren entsprechend ihrer Entwicklung vor körperlicher Überforderung und Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Außerdem sind ärztliche Betreuungsangebote und ausreichende Freizeit zur Erholung und Entfaltung der Persönlichkeit vorgeschrieben.

Informationsstellen für weitere Fragen sind die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter.

Das Infoblatt "Arbeitszeitregelungen für Jugendliche" können Sie hier herunterladen.

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