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Die stillen Arbeitsplätze

Heimarbeit stellt auch heute noch einen nicht unerheblichen Wirtschafts- und Beschäftigungsfaktor dar. Zu Hause in den eigenen vier Wänden zu arbeiten, seinen Tag selbst einteilen zu können und außerdem keine Zeit für den oft langen Arbeitsweg aufzuwenden, das klingt verlockend!

Die in Heimarbeit Beschäftigten stehen daher unter dem besonderen Schutz des Heimarbeitsgesetzes. Die Einhaltung dieses Gesetzes wird in Niedersachsen durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Göttingen überwacht.

Durch Beratung und Kontrollen wird von dort der Schutz dieser besonderen Beschäftigungsgruppe gefördert.

Die Einhaltung tariflicher Vereinbarungen über Stück- und Stundenentgelte, Vergütungen für Urlaub und Feiertage sowie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall stehen im Vordergrund. Dies ist gerade für alle in Heimarbeit Beschäftigten von besonderer Bedeutung, da in den meisten Fällen keine schriftlichen Arbeitsverträge abgeschlossen werden.

Wer aber Heimarbeit als Auftraggeberin oder Auftraggeber ausgibt bzw. als Zwischenmeisterin oder Zwischenmeister vergibt, ist verpflichtet, neben anderen arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen das Heimarbeitsgesetz und die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sowie Bindende Festsetzungen von Entgelten und sonstigen Vertragsbedingungen zu beachten.

Im Einzelfall berät das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Göttingen und gibt entsprechende Auskünfte.

Infos der staatlichen Gewerbeaufsichtsverwaltung

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