Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Rede des Niedersächsischen Ministers für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Andreas Philippi, zur Abschließenden Beratung des Antrages der CDU

„Notruf aus den Kliniken – Rettung statt Schließung“ (TOP 20)


  • Es gilt das gesprochene Wort -

Es ist richtig: Die Lage der Niedersächsischen Kliniken im Jahr 2025 ist in wirtschaftlicher Hinsicht als ausgesprochen herausfordernd anzusehen.

Legen wir die Erhebungen des NKG-Indikators aus dem Oktober 2024 zugrunde, ist sie sogar dramatisch.

Neun von zehn Kliniken in Niedersachsen sind danach perspektivisch in ihrer Existenz bedroht.

Ein Großteil der bestehenden Verbindlichkeiten resultiert aus der Inflationsentwicklung der Jahre 2022 und 2023.

In diesem Zeitraum sind den Einrichtungen nicht refinanzierte Ausgaben insbesondere im Bereich der Betriebskosten für Personal und Energie entstanden, für die bis heute kein Ausgleich geleistet worden ist.

Hilfe ist in dieser Lage dringend geboten!

Aber, und das haben wir hier schon häufig besprochen: Sach- und Personalkosten fallen in den Bereich der Betriebskosten der Krankenhäuser, für deren Finanzierung Bund und Krankenkassen zuständig sind.

Eine Unterstützung der Krankenhäuser in diesem Bereich durch das Land Niedersachsen wäre im Rahmen der Aufteilung der Finanzierung zwischen Bund und Krankenkassen einerseits und Ländern andererseits, systemfremd!

Der Bund will in Anerkennung dieser Systematik nach dem Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung die Lücke bei den Sofort-Transformationskosten aus den Jahren 2022 und 2023 sowie den bisher für die GKV vorgesehenen Anteil für den Transformationsfonds für Krankenhäuser aus dem Sondervermögen Infrastruktur finanzieren.

Von dieser Maßnahme werden alle Krankenhäuser profitieren!

Niedersachsen wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass eine gerechte Verteilung der Mittelverwendung stattfinden kann.

Eine Möglichkeit ist es, den Inflationskostenausgleich an den inflationsauslösenden Faktor – die Steigerung im Bereich der Betriebskosten in den einzelnen Einrichtungen – zu koppeln, um den klinikindividuellen Kostensteigerungen bestmöglich Rechnung zu tragen.

Damit wollen wir eine schnelle und effektive Weiterleitung dieser Mittel an die Einrichtungen sicherstellen.

Im Übrigen zielen die Regelungen des KHVVG in Zukunft darauf ab, Personalkostensteigerungen komplett zu refinanzieren, so dass aus diesem Grund für diesen Kostenbereich in der nächsten Zeit mit Entspannungen in der Krankenhausfinanzierung zu rechnen ist.

Die Landesregierung hat im Rahmen ihrer Zuständigkeiten bei der Genehmigung des Landesbasisfallwerts für das Jahr 2025 im Dezember des letzten Jahres die Grundlage dafür geschaffen, dass die niedersächsischen Krankenhäuser bereits ab dem 01.01.2025 Behandlungen mit einem um 4,1 % erhöhten Landesbasisfallwerts abrechnen konnten und damit die Liquidität der Krankenhäuser verbessert.

Wir stehen in Niedersachsen für eine sichere und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung – ambulant wie stationär. Und das wird auch so bleiben – ich arbeite jeden Tag daran!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.05.2025

Ansprechpartner/in:
Pressestelle

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln