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Erneuerte Richtlinie in Kraft getreten: Niedersachsen fördert Familienerholung

Familienministerin Daniela Behrens: „Gemeinsame Erholung soll insbesondere Familien mit geringem Einkommen ermöglicht werden“


Jeder braucht mal eine Pause. Damit auch Familien mit geringem Einkommen Kraft und Energie für den Alltag schöpfen können, fördert das Land Niedersachsen Familienurlaub und Familienfreizeiten seit vielen Jahren. Für das Jahr 2022 stellt Niedersachsen 1,1 Millionen Euro Fördermittel für Familienurlaube und Familienfreizeiten zur Verfügung.

Mit Beginn dieses Jahres ist die erneuerte Richtlinie in Kraft getreten und wurde heute im Rahmen einer digitalen Auftaktveranstaltung über 100 Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen sowie Fachkräften aus der Familienhilfe vorgestellt.

Familienministerin Daniela Behrens erklärt hierzu: „Wir wollen insbesondere Familien in belasteten Lebenssituationen mit geringem Einkommen gemeinsame Erholungsphasen ermöglichen. Diese Familien haben häufig nur wenig Möglichkeit, die zusätzlichen Belastungen und den erhöhten Zeitbedarf durch finanzielle Ressourcen auszugleichen. Mit der Förderung ermöglichen wir Ihnen Familienurlaube und Familienfreizeiten.“

Mit der neuen Richtlinie ist die Förderung nochmals besonders auf Familien in belasteten Lebenssituationen ausgerichtet worden. Ziel ist es, einkommensschwächere Familien mit mindestens drei Kindern oder mit einem sehr jungen maximal 21-Jährigen Elternteil, Alleinerziehende oder Familien mit einem Angehörigen mit Behinderung oder Pflegebedarf vorrangig zu berücksichtigen.

Im Rahmen der Förderung der Familienerholung bezuschusst das Land Familien für Familienerholungsurlaube sowie für die Teilnahme an Familienfreizeiten. Bei den Familienerholungsurlauben steht der individuelle Urlaub der Familie im Vordergrund. Familienfreizeiten bieten als Gruppenangebote das gemeinsame Erleben mehrerer Familien und den gemeinsamen Austausch untereinander an. Sie beinhalten auch pädagogische Angebote zu Ehe-, Familien- und Erziehungsfragen sowie Fragen der gesundheitlichen Vorsorge.

Umgesetzt wird die Förderung der Familienerholung durch die niedersächsischen Familienverbände und die Mitgliedsverbände der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege. Diese berechnen die mögliche Unterstützung und bieten interessierten Familien Auskunft und Beratung zur Familienerholung an.

Weitere Informationen gibt es auch auf dem niedersächsischen Familienportal www.familien-in-niedersachsen.de. Hier werden auch die Familienfreizeiten veröffentlicht, so dass sich Familien direkt an die Veranstalter wenden können.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.01.2022

Ansprechpartner/in:
Anne Hage

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