Halbzeitbilanz
Initiierte und abgeschlossene Gesetzesvorhaben
- Zu Beginn des Jahres 2025 ist die im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) die erste Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) erfolgt. Diese umfasst die Einführung von Leistungsgruppen und Planfallzahlen sowie die Einrichtung eines elektronischen Antragsverfahrens für die Leistungsgruppen-Zuweisung.
- Über die Anpassung des Gesundheitsberufegesetzes (NGesFBG) hat die Landesregierung die Schulgeldfreiheit für bisher noch nicht schulgeldfrei gestellte Gesundheitsfachberufe zum Schuljahr 2023/24 komplett umgesetzt. Damit ist die schulgeldfreie Ausbildung in allen pädagogischen und medizinisch-therapeutischen Berufen in Niedersachsen vollständig realisiert.
- Mit dem Ratifizierungsgesetz für die Akademie für das öffentliche Gesundheitswesen (AöGW-Gesetz) beteiligt sich Niedersachsen an der Errichtung der Akademie für Öffentliches Gesundheitsweisen in Düsseldorf. Die finanzielle Unterstützung des Landes sichert nicht nur den laufenden Betrieb, sondern ermöglicht auch eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Lehrangebote. Insbesondere die Digitalisierung der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen wird mit diesen Mitteln weiter vorangetrieben. So soll sichergestellt werden, dass die Fachkräfte im Öffentlichen Gesundheitsdienst auch in Zukunft bestmöglich auf neue Herausforderungen vorbereitet sind.
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Bis zum Ende des Jahres soll eine zweite Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) erfolgen. Diese vollzieht die weitere Umsetzung der Leistungsgruppen in das bestehende Landesgesetz und betrifft insbesondere die Inhalte der Feststellungsbescheide.
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Bis Ende 2025 soll die Einbringung der Novellierung Nds. Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPSychKG) erfolgen. Dabei sollen insbesondere die Regelungen zur Fixierung während der Unterbringung sowie die Regelungen zum Datenschutz im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung weiter angepasst werden. Zudem werden auch die Vorgaben zu Maßnahmen während einer Unterbringung angepasst und die besonderen Sicherungsmaßnahmen präzisiert.
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Die Novellierung des Jugendförderungsgesetzes (Jugendfördergesetz) zur Anpassung an eine zeitgemäße und bedarfsgerechte Jugendförderung erfolgt in mehreren Schritten. Derzeit wird in einem moderierten Beteiligungsprozess und über ein wissenschaftliches Gutachten der Novellierungsbedarf festgestellt. Die Ergebnisse werden anschließend in neue gesetzliche Grundlagen überführt.