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Gewaltschutz und Umsetzung Istanbul-Konvention

Niedersachsen hat in dieser Legislaturperiode seine Angebote gegen Häusliche Gewalt stetig ausgebaut. Mit dem aktuellen Niedersächsischen Aktionsplan gegen Häusliche Gewalt und zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (Landesaktionsplan IV) stärkt die Landesregierung ihre Beratungsangebote im Bereich Prävention, bei der Unterstützung gewaltbetroffener Frauen und Mädchen, bei der Strafverfolgung sowie bei der koordinierten Zusammenarbeit aller staatlichen Stellen. Die Anzahl der Frauenhäuser wurde weiter ausgebaut auf mittlerweile 46 Einrichtungen mit insgesamt 441 Frauen- und rund 880 Kinderplätzen.

Mit der Verabschiedung des Landesaktionsplans IV verfügt Niedersachsen damit über eine umfassende Gesamtstrategie. Als Teil dieser Gesamtstrategie wird die Koordinierungsstelle gemäß Artikel 10 der Istanbul-Konvention mit drei Personalstellen im MS angesiedelt. Die erforderlichen Personalstellen wurden aus dem Budget des MS veranschlagt. Die landesweite Koordinierungsstelle wird die Umsetzung der Maßnahmen koordinieren, steuern und deren Wirksamkeit evaluieren. Der am 20. November 2023 eingerichtete Interministerielle Arbeitskreis – unter Federführung des MS - bestehend aus dem MI, MJ und MK – begleitet diesen Umsetzungsprozess.

Darüber hinaus hat sich Niedersachsen auf Bundesebene erfolgreich für das Gewalthilfegesetz eingesetzt.

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