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Zustimmung zu Niedersächsischem Antrag: Weitere finanzielle Unterstützung für Einrichtungen der Jugendberufshilfe auch nach dem Brexit

Arbeits- und Sozialministerinnenkonferenz spricht sich für Erhalt der Angebote und Leistungen aus


Die Länderministerinnen und -minister der Bereiche Arbeit und Soziales haben sich auf ihrer Jahreskonferenz in Münster einem von Niedersachsen eingebrachten Antrag angeschlossen, bestehende Programme der Jugendberufshilfe dauerhaft zu gewährleisten. Damit sollen die soziale und berufliche Integration von benachteiligten jungen Menschen gesichert und Kürzungen von Unterstützungsleistungen abgewendet werden, die durch die Neugestaltung des Europäischen Sozialfonds infolge des Brexits ab 2021 drohen.

„Es ist dringend geboten, dass bewährte Strukturen und Förderprogramme fortgeführt und ausgebaut werden. So haben beispielsweise Jugendwerkstätten ein Alleinstellungsmerkmal, da sie leistungsschwächeren Jugendlichen die Möglichkeit bieten, einen Beruf zu erlernen. Diese und andere Angebote der Jugendhilfe müssen wir bewahren“, appellierte Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann.

Um zu verhindern, dass bestehende Strukturen wegbrechen, haben die Konferenzteilnehmerinnen und -teilnehmer den Bund aufgefordert 

  • Regelungen zu schaffen, die eine gemeinsame Planungsverantwortung von Arbeitsagenturen, Jobcentern und Jugendhilfe vorsehen, 
  • bereits bestehende Unterstützungsleistungen besser aufeinander abzustimmen, also rechtskreisübergreifende Leistungen in den Sozialgesetzbüchern II, III und VIII in stärkerem Maße zu ermöglichen und die bisherigen Regelungen zum Vorrang und Nachrang von Unterstützungsleistungen zugunsten rechtskreisübergreifender Angebote zu überarbeiten, sowie 
  • die soziale und berufliche Eingliederung von schwer zu erreichenden Jugendlichen (§ 16h SGB VIII) zu stärken und weiter auszubauen.

„Die Bundesregierung muss gesetzgeberisch tätig werden“, so Dr. Carola Reimann. „Sie muss Voraussetzungen dafür schaffen, dass junge Menschen mit Förderbedarf auch nach 2021 die notwendigen Hilfen im Übergang von der Schule in den Beruf erhalten.“

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.12.2018

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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